Berlin (ACE) –Direkt nach dem Abi oder in den ersten Semesterferien lockt die Freiheit und junge Menschen wollen mit dem Auto verreisen, ein Festival besuchen oder planen einen Roadtrip. Was nicht allen dabei bewusst ist: Häufig gelten für Fahranfängerinnen und -anfänger abweichende Regelungen. Der ACE Auto Club Europa klärt auf, was junge Autofahrende bei Fahrten in Deutschland und beliebten Urlaubsländern beachten müssen.
Deutschland
Hierzulande erhalten Fahrerinnen und Fahrer für die ersten zwei Jahre einen Führerschein auf Probe und müssen sich zunächst im Straßenverkehr bewähren. Wer sich in dieser Zeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß leistet, muss mit einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen. Die Probezeit gilt nur beim erstmaligen Erwerb des Führerscheins. So gilt in der Probezeit generell und darüber hinaus in Deutschland für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren eine strikte 0-Promille-Grenze. Wer sich nicht daran hält, muss mit mindestens 250 Euro Bußgeld rechnen. Der ACE empfiehlt, sich auch darüber hinaus nur nüchtern hinters Steuer zu setzen.
In der Probezeit ins Ausland
Fahranfängerinnen und -anfänger können mit ihrem deutschen Führerschein auch in der Probezeit ins europäische Ausland fahren. Achtung: Beim begleiteten Fahren ab 17 darf neben Deutschland nur in Österreich gefahren werden. Genauso wie hierzulande muss die Prüfbescheinigung und ein Ausweisdokument mitgeführt werden und es darf nur in Begleitung der eingetragenen Person gefahren werden. Auch das Mieten eines Leihwagens ist grundsätzlich kein Problem. Allerdings geben die meisten Autovermietungen ein Mindestalter vor oder definieren, wie lang der Führerschein schon im Besitz sein muss. Junge Fahrerinnen und Fahrer sollten sich bei Interesse an einem Mietwagen die Bedingungen der verschiedenen Anbieter daher genau anschauen.
Frankreich
Auch mit einem deutschen Führerschein gelten für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in Frankreich strengere Regeln. Wer den Führerschein weniger als drei Jahre besitzt, muss mit reduzierter Geschwindigkeit unterwegs sein: Maximal 110 km/h auf Autobahnen und 100 km/h auf Schnellstraßen gelten dann. Neulinge müssen ihr Fahrzeug in Frankreich außerdem mit einem „A“-Schild als Anfänger kennzeichnen. Dies gilt zwar nur für Inhaber und Inhaberinnen einer französischen Fahrerlaubnis, wird aber auch Reisenden empfohlen, um Missverständnisse bei Kontrollen zu vermeiden. Die Promillegrenze liegt innerhalb der ersten drei Jahre nach Führerscheinerwerb bei 0,2. Missachtung wird mit mindestens 135 Euro geahndet.
Italien
Italien schreibt für Fahranfängerinnen und -anfänger unter 21 Jahren und diejenigen, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen, eine Promillegrenze von 0,0 vor. Wird man mit Alkohol im Blut erwischt, droht eine Geldstrafe von mindestens 165 Euro. Außerdem sind reduzierte Geschwindigkeiten von maximal 100 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Schnellstraßen einzuhalten. Italienische Fahranfänger und Fahranfängerinnen dürfen zudem nur Fahrzeuge mit reduzierter Leistung fahren. Diese Regelung betrifft aber nur italienische Führerscheininhaber und -inhaberinnen, nicht ausländische Besucherinnen und Besucher. Ebenso müssen sich Italienerinnen und Italiener mit einem „P“ auf der Heckscheibe als Fahranfängerin bzw. Anfänger zu erkennen geben. Für Urlauberinnen und Urlauber ist eine solche Kennzeichnung nicht vorgesehen.
Spanien
In Spanien müssen Fahranfänger und -anfängerinnen während der ersten zwei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis eine Promillegrenze von 0,3 einhalten. Wird diese Promillegrenze überschritten, muss mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro gerechnet werden. Diese Regel gilt ausdrücklich auch für Fahrerinnen und Fahrer aus dem Ausland. Eine Pflicht, ein „L“-Schild anzubringen, besteht für deutsche Fahrzeuge nicht. Alle spanischen Fahrneulinge, deren Führerscheinerwerb weniger als ein Jahr zurückliegt, müssen hingegen im eigenen Land mit einem solchen Schild unterwegs sein, das sie als „Learner“ kennzeichnet.
Kroatien
In Kroatien gilt für alle Fahrenden unter 25 Jahren grundsätzlich eine 0,0-Promille-Grenze, auch wenn sie nur im Urlaub unterwegs sind. Bei Alkoholverstößen droht ein Bußgeld von mindestens 90 Euro. Zudem ist die Höchstgeschwindigkeit für Fahranfänger und -anfängerinnen auf Autobahnen auf 120 km/h, auf Schnellstraßen auf 100 km/h und außerorts auf 80 km/h begrenzt.
Österreich
Wer als Führerschein-Neuling in der dreijährigen Probezeit in Österreich unterwegs ist, muss eine Promillegrenze von 0,1 statt der üblichen 0,5 Promille beachten. Sanktionen beginnen bei 36 Euro.
Schweiz
Wer in der Schweiz weniger als drei Jahre Fahrpraxis hat, muss die Promillegrenze von 0,1 berücksichtigen, sonst können mindestens 600 Schweizer Franken als Geldstrafe fällig werden.
Niederlande
In den Niederlanden liegt die Promillegrenze für Fahranfängerinnen und -anfänger in den ersten fünf Jahren bei 0,2. Wer die Promillegrenze überschreitet, riskiert ein Bußgeld von mindestens 300 Euro.
Weitere Informationen:
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>> Reisedokumente: Wichtige Unterlagen für den Auslandsaufenthalt
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