16.12.2020

ACE lehnt aktuellen Entwurf des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ab

Vorgabe einheitlicher Sozialstandards im Gesetz zwingend erforderlich

Berlin (ACE)  – Statement des ACE Auto Club Europa zu den  Beratungen des Bundeskabinetts zum Personenbeförderungsgesetz am 16.12.2020: In einer Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts (PBefG) fordert der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu deutlichen Nachbesserungen auf. Zentrale Kritikpunkte sind fehlende Vorgaben zu Sozialstandards für gute Arbeit und zu Qualitätsstandards, die nicht unterlaufen werden können. In der momentanen Fassung sieht der ACE die Chance auf eine umfassende Novellierung des PBefG hin zu einem guten Mobilitätsgesetz vertan.

"Die Qualität der Arbeit bestimmt die Qualität des ÖPNV. Das kann nur mit guter Qualifikation und guten Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. Die Vorgabe einheitlicher Sozialstandards ist deshalb Voraussetzung für unsere Zustimmung zu einem modernen Personenbeförderungsgesetz", fasst Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, die Position von Deutschlands zweitgrößtem Autoclub zusammen. "Die Reform des PBefG ist kein Pappenstiel. Allein deshalb, weil neue Formen der Mobilität als Ergänzung zum klassischen ÖPNV berücksichtigt werden müssen. Dabei muss zwingend sichergestellt sein, dass für vergleichbare Services gleiche Regeln und Rahmenbedingungen gelten. Starke Kommunen mit zwingend einzuhaltenden Vorgaben können den Bürgerinnen und Bürgern guten Nahverkehr bieten. Nur so ist ein fairer Wettbewerb zwischen kommunalen und privatwirtschaftlichen Anbietern von Mobilitätsdienstleistungen gewährleistet", präzisiert Stefan Heimlich.

Die Modernisierung des Personenbeförderungsrechts sowie die Anpassung der Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr und für neue Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen an die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und neue technische Entwicklungen ist Bestandteil des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien. Der ACE unterstützt die Modernisierung des Gesetzes ausdrücklich, sieht aber im vorliegenden Entwurf wichtige grundsätzliche Neuregelungen unberücksichtigt. Diese müssen laut ACE umgehend vom BMVI eingearbeitet werden, damit das neue PBefG eine gerechte Neuregelung der Personenbeförderungsvoraussetzungen in Deutschland garantiert.

 

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