25.03.2020

ACE fordert ehrgeizigeres Vorgehen beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur

Berlin (ACE) – Die Bundesregierung hat den Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes beschlossen. Es soll insbesondere den Ausbau der Elektromobilität fördern und erleichtert Wohnungseigentümern und Mietern, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, begrüßt diesen Beschluss, fordert aber zugleich ein ehrgeizigeres Vorgehen beim Ausbau der Elektromobilität.

Die Förderung privater Ladeinfrastruktur ist eine wesentliche Forderung des ACE, da dies kritisch für den Ausbau der Elektromobilität ist und viele E-Pkw-Besitzer ihr Auto zukünftig von zuhause laden können müssen. Diese Möglichkeit des Ladens am Wohnort dürfte in merklich positive Auswirkungen auf die Kaufentscheidung für ein Elektroauto resultieren. Auch Mieter werden profitieren, denn künftig haben sie einen Anspruch darauf, dass Vermieter den Einbau einer Elektro-Ladestation auf Kosten der Mieter gestatten. Eine sinnvolle Ergänzung für den ACE ist, dass sich die baulichen Veränderungen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen, nicht nur auf Elektroautos und Plug-in-Hybride beziehen, sondern auch für E-Bike Besitzer gelten.

Damit alle mobilen Menschen profitieren können, fordert der ACE eine Schärfung des Gesetzes. Denn der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Vermieter kann dem Mieter den Einbau einer Wallbox verwehren. Auch die Bedeutung des Car-Sharings für die städtische Bevölkerung sollte ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. So könnte ein E-Auto-Besitzer mit einem eigenen privaten Ladepunkt selbigen der Öffentlichkeit zugänglich machen. 

Auch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sollte zügig vorangebracht werden, fordert der ACE. Für das private Laden ist es wichtig, dass bereits beim Neubau und bei umfassenden Sanierungen Leerrohre verlegt werden. Das GEIG setzt die Mindestvorgaben der EU-Richtlinie um, ist aber für das Mobilitätsverständnis des ACE zu schwach formuliert. „Wenn die Bundesregierung das Thema nicht ehrgeiziger angeht, wird die Elektromobilität in Deutschland langfristig eher ausgebremst als vorangebracht“, so Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE. Darüber hinaus sollte es Vorgaben für eine Quote von Ladepunkten an Stellplätzen bei Neubau oder der Sanierung von Gebäuden geben. „Diese bauliche Vorausplanung wird die Kosten für Eigentümer und Mieter bei der nachträglichen Installation von privaten Ladepunkten an Stellplätzen und in Tiefgaragen beträchtlich senken“, fasst Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, zusammen.

Weitere Informationen:

>>Positionspapier Elektromobilität

 

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