28.07.2017

ACE: Darauf müssen Urlauber beim Mieten eines Autos achten

Stuttgart (ACE) 28. Juli 2017 – Mit einem Mietwagen im Urlaub sind Reisende mobil und können ihren Urlaub individuell gestalten.
Meist wird im Voraus online gebucht und das günstigste Angebot bevorzugt. Doch beim Unfall kann günstig plötzlich teuer werden – denn wie sonst auch liegt der Teufel im Detail.
Worauf es bei der Buchung ankommt und welcher Versicherungsschutz der richtige ist, dazu und zu weiteren Fragen, hat der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, einen Ratgeber erstellt:

 


1. Preise vergleichen & Früh buchen:

In den Hauptreisezeiten empfiehlt es sich, den Mietwagen rechtzeitig und in Deutschland zu reservieren. Recherchieren sowie vergleichen Sie Preise vorab. Denn in den Ferienzeiten ziehen die Preise an und aufgrund der großen Nachfrage kann es immer wieder zu Engpässen kommen. Außerdem ist der Umfang der Leistungen selten einheitlich. Vergleichsportale bieten eine gewisse Orientierung, doch selten ist das vermeintlich billigste Angebot am Ende auch das preiswerteste. Haben Sie das Fahrzeug in Deutschland reserviert, steht es auf alle Fälle vor Ort bereit.

Mietwagen-Broker:
Sie sind günstig, haben aber ein Handikap. Nach einem Schaden kann es problematisch sein, wenn Vermittler und Autovermieter nicht identisch sind. Dann wird nämlich aus der auf der Kreditkarte „geblockten“ Kaution erst einmal die Selbstbeteiligung an den Vermieter gezahlt. Diese Summe erstattet dann der Vermieterbroker – das kann jedoch dauern.

Kaution: Die Kreditkarte als Sicherheit zu nehmen ist üblich. Die Kaution sollte jedoch sofort bei Rückgabe erstattet werden. Es soll Unternehmen geben, die sich mit der Rückerstattung mehrere Wochen Zeit lassen.

Mallorca Police: Der Mindestschutz für Personen- und Sachschäden ist in einigen Ländern so niedrig, dass es im Schadensfall eng werden könnte. Mindestens zwei Millionen sollte die Deckungssumme schon sein, besser noch 7,5 Millionen, wie in Deutschland üblich. Einige Versicherungen gewähren im Rahmen des eigenen Pkw-Vertrags eine sogenannte "Mallorca-Police", bei der der Versicherungsnehmer auch im Mietwagen im Ausland bis zur Höhe des deutschen Vertrages haftpflichtversichert ist.

3. Versicherung:
Am besten jegliche Selbstbeteiligung ausschließen. Es zählt im Schadensfall nur, was im Vertrag geschrieben steht, egal, was der Mitarbeiter mündlich in Aussicht gestellt hat. Deshalb den (hoffentlich auf Deutsch geschriebenen) Vertrag gründlich lesen. Manchmal werden in Verträgen vor Ort Ausnahmen und nicht vereinbarte Selbstbeteiligungen versteckt. So sind die Scheiben, ein Verlust des Autoschlüssels, der Unterboden, das Dach und die Reifen meist von der Vollkaskoversicherung ausgenommen. Wenn der Vertrag in Deutsch nicht verfügbar ist, sollte er neben der Landessprache wenigstens in englischer Sprache abgefasst sein. Auch eine Diebstahlversicherung lohnt sich, sofern sie nicht in der Vollkasko enthalten ist. Mithaftung von Schäden einschränken und auf sogenannte Verzichtserklärung mit Kürzel SCDW (Super Collision Damage Waiver) oder CDW achten.

Zweitfahrer-Regelung:
Damit ein weiterer Fahrer einen Mietwagen fahren darf, verlangen Versicherer eine Zusatzgebühr für Zweitfahrer. Autovermieter sind in dieser Klausel recht streng, falls ein unberechtigter Fahrer einen Unfall verursacht. Schreibt ein großer Autovermieter in seinen Anmiet-Bedingungen: Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Schutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht. Es kommt aber – wie so oft – auf den Einzelfall an.
Wer beispielsweise als nicht berechtigter Fahrer das Steuer übernimmt, weil dem eigentlichen Fahrer plötzlich übel wird und er ins Krankenhaus muss, dürfte kaum einen Teil des Schadens zahlen. Das ist nur leicht fahrlässig – es ist ein regelrechter Notstand.
Wer aber das Steuer übernimmt, nur weil der eigentliche Fahrer müde ist, der muss bei einem Schaden vielleicht mit einer 50-prozentigen Beteiligung rechnen – das kann somit richtig teuer werden.
Daher sollte man immer sicherheitshalber einen zweiten Fahrer eintragen. Das kostet nicht die Welt – meist unter 10 Euro pro Tag – und hilft.

4. Auf Extras und Freikilometer achten:

Freikilometer:
Unbegrenzte Kilometer sind inzwischen eigentlich Standard. Dennoch stehen in den Verträgen ab und zu beschränkte Laufleistungen, bei deren Überschreitung es dann richtig teuer wird.

Extras: Kindersitz, Navi oder auch ein zweiter Fahrer können den Preis kräftig in die Höhe treiben. Auch lässt der Zustand des Zubehörs oft zu wünschen übrig. Ein portables Navi und die eigenen Kindersitze mit auf die Reise zu nehmen, ist im Zweifelsfall die bessere und günstigere Alternative.

Sicherheitsausrüstung: Eine Warnweste pro Insasse ist in den meisten Ländern inzwischen Pflicht. Am besten die Westen selber mitbringen, da diese in den Mietwagen häufig fehlen. Auch Warndreieck, Auto-Verbandskasten und Reserverad sollten unbedingt vorhanden sein.

5. Fahrzeug vor Über- und Rückgabe gut prüfen:

Übergabe: Erkennbare Schäden sollten bei der Übergabe unbedingt und akribisch dokumentiert werden. Auch hierfür ausreichend Zeit nehmen, um einen gründlichen Blick unter anderem auf die Bereifung und die Verglasung vornehmen zu können.

Rückgabe: Auch hier sollte der Kunde zusammen mit einem Mitarbeiter der Vermietung den Zustand dokumentieren. Dafür lieber mehr Zeit nehmen und nicht auf die Schnelle „blind“ unterschreiben. Es ist ratsam, auf einen Durchschlag des Rücknahmeprotokolls zu bestehen.

6. Tankregelung:
Die nachvollziehbarste Regelung ist voll/voll. Steht die Anzeige bei der Rückgabe auf voll (eventuell Handy-Foto mit Kilometerstand und Tankuhr machen), gibt es im Nachhinein wenig zu diskutieren. Mit Kraftstoff geizen lohnt sich übrigens nicht, denn wer das Nachtanken der Autovermietung überlässt, darf sich anschließend wundern, wie teuer Kraftstoff sein kann. Immer mehr Vermieter gehen allerdings dazu über, einen Preis für den bereits gefüllten Tank zu berechnen. Diese Füllung ist zumeist überteuert, auch weil Restbenzin bei der Rückgabe in der Regel nicht berücksichtigt wird.

7. Strafzettel:
Verstöße gegen die Vorschriften des jeweiligen Landes zahlt immer der Mieter. Wenn möglich die Strafe noch vor Ort mit Beleg bezahlen, manche Vermieter verlangen eine hohe Bearbeitungsgebühr zur Feststellung des Fahrers. Bis der Strafzettel in Deutschland ist, kann sich die Höhe des Bußgeldes leicht verdoppeln.


>> Pressefoto: Mietwagenanbieter

>> weitere Tipps zur Mietwagenbuchung:
Pressesprecherin Anja Smetanin dazu im Interview mit ARD-Morgenmagazin (28.7.2017, ab 5:30 Uhr)

 

 

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