- Gehwege mit “Radverkehr frei” auch für E-Scooter in Schrittgeschwindigkeit freigeben
- ACE fordert Einführung einer Helmpflicht und Befähigungsnachweis
- Halter sollen – ähnlich wie beim Pkw – auch ohne Schuld haften
Berlin (ACE) – E-Scooter sind insbesondere für die „letzte Meile“ ein beliebtes Verkehrsmittel. Jedoch unterscheiden sich die Verkehrsregeln häufig vom Radverkehr. Diese Verwirrung führt zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist die Anzahl der E-Scooter-Unfälle allein im vergangenen Jahr um 14 Prozent gestiegen. 22 Menschen sind bei solchen Unfällen sogar ums Leben gekommen – eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, begrüßt in seiner Stellungnahme zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) die vorgeschlagene Angleichung der Vorschriften. Dies schafft klare und verständliche Verkehrsregeln für alle Beteiligten und macht das Fahren mit einem E-Scooter sicherer.
Kerstin Hurek, Leiterin Verkehrspolitik, erläutert die Stellungnahme des ACE: „Die Angleichung der Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge an die bestehenden Vorschriften für den Radverkehr trägt dazu bei, klare und einheitliche Verkehrsregeln zu schaffen, die sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern als auch für andere Verkehrsteilnehmenden verständlich und nachvollziehbar sind. Eine einheitliche Regelung erleichtert die Integration in den Straßenverkehr und fördert ein harmonisches Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. Gleichzeitig sind Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen zur besonderen Rücksichtnahme gegenüber dem Fußverkehr verpflichtet. Die aktuellen Unfallzahlen sind ein deutliches Alarmsignal: Hier ist der Gesetzgeber gefordert, alles zu tun, um E-Scooter-Fahrer besser zu schützen: Angefangen beim Nachweis der Regelkunde, über bessere Sichtbarkeit der Scooter bis hin zur Einführung einer Helmpflicht.“
Aus Sicht des ACE sollte die eKFV an folgenden Punkten überarbeitet werden:
- Gehwege für E-Scooter: Fußwege mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ sollen neben Fahrrädern und Pedelecs künftig auch für E-Scooter freigegeben werden. Zu jeder Zeit und unter allen Umständen gilt hier maximal Schrittgeschwindigkeit.
- Befähigungsnachweis einführen: Ähnlich der Mofa-Prüfbescheinigung sollen Nutzerinnen und Nutzer eines E-Scooters künftig ihre Regelkenntnis nachweisen. Die Befähigung könnte mittels einer App nachgewiesen werden.
- Blinker-Pflicht: Fahrtrichtungsanzeiger sollen sowohl vorne und hinten verpflichtend vorgeschrieben werden. So erhöht sich die Verkehrssicherheit für alle, da einerseits die Absichten der Person auf dem E-Scooter sichtbar werden und diese gleichzeitig nicht die Hand vom Lenker lösen muss.
- Helm-Pflicht: Der ACE appelliert an den Gesetzgeber, eine Helmpflicht einzuführen, um den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen zu gewährleisten und das Verletzungsrisiko deutlich zu reduzieren.
- Beleuchtete Kennzeichen: Damit die Versicherungsplaketten künftig besser zu erkennen sind, sollen diese beleuchtet sein.
- Bremsen: Der Mindestverzögerungswert soll von 3,5 m/s² auf 4 m/s² erhöht und damit die Bremswege verkürzt werden. Außerdem sollen mindestens zwei mechanische Bremsen, die per Hebel bedient werden, vorgeschrieben werden.
Aus Sicht des ACE gibt es über den Gesetzesentwurf hinaus weiteren Regelungsbedarf:
- Beibehaltung der Alkoholgrenzwerte: Das Fahren mit 0,5 Promille oder mehr soll weiterhin als Ordnungswidrigkeit gelten, ab 1,1 Promille als Straftat. Studien zeigen, dass das Unfallrisiko unter Alkoholeinfluss erheblich steigt.
- Einführung der Gefährdungshaftung: Elektrokleinstfahrzeuge stellen eine erhebliche Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar und sollen daher ähnlich wie Autos unter die Gefährdungshaftung fallen.
Weiterführende Informationen
>> Vollständige Stellungnahme des ACE
>> Politische Positionen des ACE
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