- Empfehlungen zum Fußverkehr entsprechen ACE-Forderungen
- Positivliste von MPU-Anbietern ist ein Schritt in richtige Richtung
- Grundsätzliche Nulltoleranz bei Mischkonsum von Alkohol und Cannabis begrüßenswert
Berlin (ACE) 31. Januar 2025 – Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, begrüßt die Empfehlungen des 63. Verkehrsgerichtstags zum Thema Fußverkehr. Erfreulich ist dabei insbesondere, dass der zuständige Arbeitskreis die Gleichwertigkeit vom Fußverkehr und anderen Mobilitätsformen hervorhebt. Die Empfehlungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit und der nächste Schritt in Richtung „Vision Zero“, die dem ACE besonders am Herzen liegt.
Kommunen sollen gestärkt, Zufußgehende besser geschützt werden
Vor allem die Forderung nach mehr kommunalen Handlungsspielräumen sieht der ACE positiv: Die Kommunen wissen am besten, an welchen Stellen bestehende Verkehrsführungen geändert werden müssen, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Die Empfehlungen, für alle Verkehrsteilnehmenden mehr Kontrollen und höhere Sanktionen bei Regelverstößen einzuführen, entsprechen den Forderungen des ACE und sind daher ebenfalls zu begrüßen.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, zeigt sich zufrieden: „Mit den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags wird die Bedeutung des Fußverkehrs gestärkt und die Notwendigkeit betont, den Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten einzuräumen – das freut uns. Vor allem die Betonung, dass alle Verkehrsarten gleichberechtigt nebeneinanderstehen, hilft gegenseitige Akzeptanz zu schaffen und so langfristig positiv auf die Wahrnehmung der vulnerablen Gruppe der Fußgängerinnen und Fußgänger einzuwirken.“
Unseriösen Anbietern von MPU-Vorbereitungskursen Einhalt gebieten
Aktuell tummeln sich zahlreiche unseriöse Anbieter von MPU-Vorbereitungskursen auf dem Markt, sodass dieses Thema nun beim Verkehrsgerichtstag ausführlich diskutiert wurde. Der ACE hatte im Vorfeld gefordert, dass sowohl Qualifikationen als auch Zertifizierungen für Anbieter von MPU-Vorbereitungen etabliert werden müssen. Außerdem müssen Betroffene zügig und umfassend über beabsichtigte Maßnahmen rund um die MPU informiert werden.
Vor allem die Forderung nach einer Positivliste für Anbieter, die die Kriterien für fahreignungsfördernde Interventionen erfüllen, dient dazu, schneller geeignete Anlaufstellen zu finden. Damit fördert eine Positivliste den Verbraucherschutz. Zwar wurde in den Empfehlungen des Arbeitskreises den ACE-Forderungen nicht vollständig entsprochen – der ACE hatte die Einführung von Mindestanforderungen und -qualifikationen gefordert – die Auflistung von Anbietern, die bestimmte Qualifikationen erfüllen, bewertet der ACE aber insgesamt positiv.
Die Bearbeitungszeit im Verwaltungsverfahren bis zur ersten Information über fahreignungsrechtliche Maßnahmen dauert in der Praxis zu lange. Dies bemängelte auch der Arbeitskreis und stimmte damit mit der Forderung des ACE überein, Betroffene frühzeitig und umfassend über Voraussetzungen, Abläufe und Rechtsfolgen der MPU zu informieren.
„Viele Anbieter für MPU-Vorbereitungskurse verfügen nicht über das nötige Fachwissen, um tatsächlich die Einstellung und das Verhalten der Betroffenen nachhaltig zu ändern, damit die anschließende MPU erfolgreich bestanden wird. Wir brauchen daher Mindestanforderungen an die Vorbereitung. Eine Positivliste für Anbieter, die bestimmte Kriterien erfüllen, ist ein Weg in die richtige Richtung“, so Stefan Heimlich.
Kein Mischkonsum von Cannabis und Alkohol und mehr Aufklärungsmaßnahmen
Die Empfehlungen des Arbeitskreises, der sich mit dem Thema Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr befasste, bewertet der ACE-Vorsitzende ebenfalls positiv. „Wir unterstützen die Empfehlung des Verkehrsgerichtstags einer grundsätzlichen Nulltoleranz gegenüber dem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, so wie dies bisher für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt. Außerdem fordert der Verkehrsgerichtstag eine deutliche Ausweitung der Aufklärungsmaßnahmen zum Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. Dem schließen wir uns als ACE uneingeschränkt an. Die derzeitigen finanziellen Mittel für Informationskampagnen reichen nicht aus, um insbesondere die Hochrisikogruppe der Fahranfängerinnen und Fahranfänger über die Auswirkungen von Cannabis zu informieren.“
Weitere Informationen:
>> Alle ACE-Stellungnahmen zum 63. Verkehrsgerichtstag
>> Empfehlungen des 63. Deutschen Verkehrsgerichtstags
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