28.08.2018

WLTP: Neue Verbrauchswerte, veränderte Kfz-Steuern

Auspuss und Verkehrszeichen: Achtung, WLTP

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Was Autofahrer vor dem Neuwagenkauf über das Messverfahren WLTP wissen sollten

Berlin (ACE) – Wie viel Kraftstoff ein Auto verbraucht und wie viele Emissionen es ausstößt, wird künftig mithilfe eines neuen, realistischeren Messverfahrens ermittelt, dem WLTP. Zum 1. September 2018 müssen für alle neu zugelassenen Pkw in Deutschland die sogenannten WLTP-Messungen vorliegen. Warum der neue Standard eingeführt wurde, was ihn auszeichnet und was Autofahrende in der Folge beachten müssen – darüber informiert der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub.

Wozu ein neues Abgas-Messverfahren?

Genormte Prüfverfahren messen den Kraftstoffverbrauch sowie den Emissionsausstoß von Fahrzeugen, um verschiedene Modelle vergleichbar zu machen. Doch realitätsnah war der seit 1992 gültige NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) nicht. Im März 2014 beschlossen die Vereinten Nationen eine sukzessive Umstellung auf WLTP – Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure. Zwar kann auch dieses Messverfahren nicht die gesamte Bandbreite der tatsächlichen Fahrzeugnutzung abbilden, jedoch basiert der WLTP auf empirisch erhobenen realen Fahrdaten und liefert deutlich realitätsnähere Verbrauchswerte. Es werden auch weit mehr verbrauchsbeeinflussende Faktoren, wie Fahrstil, Wetter, Reifen und Fahrstrecke im Test berücksichtigt. In der Folge fallen die gemessenen Verbrauchswerte größtenteils höher aus. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Abgasreinigungssysteme der Fahrzeuge. Autohersteller sind stärker gefordert, vorhandene Technologien anzuwenden und zu verbessern, damit ihre Fahrzeuge sauber sind und typgenehmigt werden.

Wie unterscheidet sich das neue vom alten Verfahren?

Der WLTP ist wie der NEFZ ein Labortest auf dem Rollenprüfstand. Jedoch ist der neue Testzyklus 50 Prozent länger, erheblich dynamischer und verlangt den Fahrzeugen mehr Leistung ab. Auch bestehen höhere Anforderungen an die Testdurchführung, die Auswertung der Ergebnisse und deren Dokumentation. Beispielsweise wird auch der Einfluss der Sonderausstattung der verschiedenen Fahrzeugmodelle auf den Verbrauch geprüft. Für die Ermittlung der Verbrauchswerte ist nun ein etwa doppelt so hoher Aufwand nötig – doch sind sie dadurch wesentlich realistischer. Zusätzlich zum WLTP werden, zur Kontrolle der Grenzwerteinhaltung für Stickoxide und Partikelanzahl, in der EU seit September 2017 schrittweise auch Straßentests (RDE – Real Driving Emissions) angewendet. Dabei wird der Fahrzeugverbrauch auf der Straße, unter realen Strecken- und Umweltbedingungen sowie unter Fahrzeuglast, abgebildet.

Was genau passiert am Stichtag 1. September 2018?

Die Einführung des WLTP für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge erfolgt schrittweise und nur für Neufahrzeuge. Die nach WLTP ermittelten CO2-Werte wurden erstmals ab dem 1. September 2017 EU-weit bei der Genehmigung neuer Fahrzeugtypen verbindlich. Alte Werte nach NEFZ wurden in Fahrzeugpapieren zusätzlich ausgewiesen. Ab dem 1. September 2018 müssen nun die Werte nach WLTP bei erstmaliger verkehrsrechtlicher Zulassung von Pkw bis zur Emissionsklasse Euro 6c vorliegen. Dies gilt ebenso für Elektroautos. Autohersteller sind somit verpflichtet, neben neuen Pkw-Modellen, auch alle auf dem Markt befindlichen Modelle nach WLTP prüfen zu lassen. Der 1. September 2018 ist außerdem Stichtag zur Anwendung der nach WLTP ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte für die Kfz-Steuer. Ein Jahr später, ab ersten September 2019, gilt das neue Messverfahren auch für leichte Nutzfahrzeuge sowie für Pkw der neuen Abgasnorm Euro 6d-Temp.

Welche Auswirkungen hat WLTP auf die Verbraucher?

Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß sowie Reichweite bei Elektroautos sind für Verbraucher wesentliche Kriterien beim Autokauf, da sie Rückschlüsse auf Betriebskosten und Klimarelevanz möglich machen. Diese Angaben werden nun genauer. Damit diese in der Übergangsphase zum neuen Testverfahren hersteller- und modellübergreifend vergleichbar sind, empfiehlt die EU-Kommission eine einheitliche Umstellung der Kundeninformationen zum 1. Januar 2019. Gestützt wird diese durch eine aktualisierte Pkw-Energiekennzeichnung (Pkw-EnVKV) mit angepasstem Pkw-Label. Darüber hinaus ist der WLTP in vielen Ländern Basis für die Kfz-Besteuerung, so auch in Deutschland. Bei Erstzulassung ab 1. September 2018 müssen sich Verbraucher daher, aufgrund der tendenziell steigenden, weil realitätsnähreren, CO2- und Verbrauchswerte, auf eine höher ausfallende Autosteuer einstellen. Die internationale Forschungsorganisation ICCT spricht im Vergleich zum NEFZ von im Schnitt zehn bis 15 Prozent höheren Verbrauchs- und CO2-Angaben. Allerdings sollen die Emissionswerte zwischen den Herstellern variieren, je nachdem, wie realitätsnah die Werte vorher waren. Die CO2-Werte können somit auch nahezu gleich bleiben.

Wie wirkt sich WLTP auf die Berechnung der Kfz-Steuer aus?

Die Formel zur Berechnung der Kfz-Steuer mit CO2-Bezug gilt seit dem 1. Juli 2009. Seither wird neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Ausstoß berücksichtigt. Dies ändert sich auch mit der WLTP-Einführung nicht – der Steuerbetrag für den CO2-Wert hingegen verändert sich.

Bei Dieselfahrzeugen wurde der nach Hubraum berechnete Teil der Kfz-Steuer von zehn auf 9,50 Euro gesenkt und bei Benzinfahrzeugen fällt ein hubraumabhängiger Betrag von zwei Euro, je angefangene 100 Kubikzentimeter, an. Jedes Gramm CO2 oberhalb des seit 2014 gültigen steuerfreien Grenzwerts von 95 Gramm je Kilometer wird zudem mit zwei Euro besteuert. Basis für die Berechnung ist der in den Fahrzeugpapieren eingetragene CO2-Wert. Weil die vormals geschönten Werte für den Verbrauch durch WLTP realistischer und damit meist höher werden, steigt in den meisten Fällen die Kfz-Steuer an, allerdings nicht immer: Für den Subaru Outback (Modell 2.5i Sport Lineartronic) beispielsweise wurde der über NEFZ errechnete CO2-Wert (226 g/km) durch die WLTP-Messung nach unten korrigiert (193 g/km). Es ergibt sich nun eine um rund 21 Prozent niedrigere Kfz-Steuer von 246 Euro statt 312 Euro (NEFZ). Für den BMW 218i (Modell Active Tourer Sportline Steptronic (DKG)) hingegen fällt aufgrund vormals zu niedrig angesetzter Abgaswerte künftig eine 50 Prozent höhere Kfz-Steuer an: statt 104 Euro (NEFZ) sind nun 156 Euro zu zahlen. Während NEFZ 132 Gramm CO2 pro Kilometer gemessen hatte, liegt der realistischere WLTP-Wert bei 158 g/km.

Fazit

Ziel der Einführung des neuen Abgas-Messverfahren WLTP sowie realer Straßentests (RDE) sind möglichst exakte Verbrauchsangaben und Reichweitenangaben bei Elektroautos. Zusammengefasst ist durch die schrittweise Einführung zu beachten, dass die neuen Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP ab dem 1. September 2018 erstmals zugelassene Pkw betreffen, vorher zugelassene Fahrzeuge hingegen nicht. Auch der Steuerbetrag kann sich nur für Fahrer von Autos mit Erstzulassung ab September verändern. Beim Kauf eines neu zugelassenen Autos nach dem Stichtag sollten Autofahrende dem CO2-Wert auf dem Verkaufsblatt des Händlers besondere Aufmerksamkeit zugestehen. Ein niedriger CO2-Wert bedeutet einen geringen Verbrauch sowie einen entsprechend günstigen Steuersatz. Der neue Wert nach WLTP wird von einigen Händlern und Autoherstellern auf freiwilliger Basis bereits ausgewiesen. Mit der Aktualisierung der Pkw-Energiekennzeichnungsverordnung im Laufe des kommenden Jahres werden die Verbrauchsangaben nach WLTP in der Kundenkommunikation verpflichtend.

 

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