- Besser kontrollierte Kollision als unvorhersehbare Ausweichmanöver
- Verletzte oder tote Tiere nicht eigenständig bergen oder mitnehmen
- Bei Teilkaskoversicherung kann Tierart entscheidend sein
Berlin (ACE) – Mit dem Frühjahr steigt die Aktivität von Wildtieren deutlich an. Insbesondere in den Monaten April und Mai kommt laut Deutschem Jagdverband überdurchschnittlich oft zu Wildunfällen. Ursachen sind veränderte Lichtverhältnisse, Futtersuche sowie hormonell bedingte Bewegungsphasen der Tiere. Besonders betroffen sind Straßen in Waldnähe sowie ländliche Regionen. Besonders auf vertrauten Strecken sollte die Aufmerksamkeit erhöht werden. Der ACE Auto Club Europa erläutert, wie sich Autofahrende richtig verhalten, wenn sie Wild erblicken und es tatsächlich zu einer Kollision kommt.
Erhöhte Aktivität von Wildtieren erfordert angepassten Fahrstil
Gerade in den frühen Morgen- und Abendstunden ist die Wahrscheinlichkeit für Wildwechsel erhöht. Wer auf Landstraßen oder entlang von Feldern und Wäldern unterwegs ist, sollte die Geschwindigkeit reduzieren und den Fahrbahnrand besonders aufmerksam beobachten. Das Verkehrszeichen mit dem springenden Hirsch weist auf Streckenabschnitte hin, auf denen Wild besonders häufig die Fahrbahn quert. Hier gilt: Geschwindigkeit verringern, die Fahrbahnränder und deren Seitenräume im Blick behalten und jederzeit bremsbereit sein. Doch auch ohne Warnschild ist ab sofort erhöhte Aufmerksamkeit gefragt.
Richtig reagieren bei Wild auf der Fahrbahn
Taucht plötzlich ein Tier auf der Fahrbahn auf, gilt es ruhig zu bleiben. Unkontrollierte Ausweichmanöver stellen ein erhebliches Risiko dar, da sie häufig zu schwereren Unfällen führen als ein kontrollierter Aufprall. Ausweichmanöver in den Gegenverkehr oder in Richtung von Bäumen sind unbedingt zu vermeiden, da hier ein deutlich höheres Verletzungsrisiko besteht. Wer ein Tier erkennt, sollte das Lenkrad festhalten, die Geschwindigkeit reduzieren und unter Berücksichtigung des nachfolgenden Verkehrs abbremsen. Fernlicht ist umgehend auszuschalten, da es Tiere irritieren kann und sie zum Stehen bleiben animiert. Ein kurzer Hupton kann helfen, das Tier zu vertreiben. Achtung: Wildtiere treten häufig nicht einzeln auf, sodass jederzeit mit weiteren Tieren gerechnet werden muss.
Korrektes Verhalten nach einem Wildunfall
Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoß, gelten dieselben Verhaltensregeln wie nach einem Unfall. Zunächst ist die Unfallstelle abzusichern: Das bedeutet, Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und ein Warndreieck gut sichtbar und in ausreichend Abstand – auf der Landstraße sind es 100 Meter – aufstellen. Gibt es Verletzte, muss umgehend der Notruf abgesetzt und Erste Hilfe geleistet werden. Unfälle mit Wild sind grundsätzlich meldepflichtig, da verletzte Tiere versorgt oder erlöst werden müssen. Die Polizei ist daher immer zu informieren. ACE-Tipp: Für die spätere Schadensregulierung sollte von den Beamten direkt eine Wildunfallbescheinigung eingeholt und der Unfallort dokumentiert werden.
Verletzte oder tote Tiere eigenständig zu bergen oder mitzunehmen, ist ausdrücklich untersagt, da dies strafrechtlich als Wilderei gewertet werden kann. Zudem besteht durch panische Tiere eine erhebliche Eigengefährdung.
Wer zahlt, wenn’s kracht?
Schäden am eigenen Auto, die durch den Zusammenstoß mit Haarwild wie Wildschweinen, Rehen oder Hirschen entstehen, sind in der Regel über die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Achtung bei Kleintieren: Wer abrupt für Kleintiere wie Hasen, Igel oder Füchse bremst und so einen Unfall verursacht, trägt häufig eine Mitschuld. Auch Schäden durch Ausweichmanöver müssen Teilkasko-Versicherte häufig selbst tragen, da der Schaden in der Regel durch den Aufprall geringer gewesen wäre als durch das Ausweichen. Aus Sicht der Versicherung wurde der Schaden in einem solchen Fall grob fahrlässig herbeigeführt.
Bei der Vollkaskoversicherung ist hingegen egal, mit welchem Tier man kollidiert ist und ob der Schaden durch den Aufprall oder das Ausweichen entstanden ist. Bei grober Fahrlässigkeit können Leistungen allerdings gekürzt werden. Die eigenen Versicherungsbedingungen sollten genau geprüft werden: Häufig sind bestimmte Tierarten ausgeschlossen. Sind außerdem noch Schäden an den Leitplanken oder anderen Fahrzeugen entstanden, kommt dafür die Haftpflichtversicherung auf.
Vorteil für ACE-Mitglieder: Muss das Fahrzeug nach einem Zusammenstoß mit einem Tier - egal, ob Wildschwein, Reh, Fuchs oder Hund – repariert werden, beteiligt sich der ACE an den Reparaturkosten mit bis zu 300 Euro.
Weitere Informationen:
>> So klappt die Vollbremsung mit dem Auto
>> Zeitumstellung: Mehr Aufmerksamkeit im Straßenverkehr erforderlich
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