21.03.2016

Warum Karfreitag nicht immer Feiertag ist

Stuttgart (ACE) 21. März 2016 – Karfreitag ist gesetzlicher Feiertag – darauf verlassen sich Schüler genauso wie Autofahrer. Doch die Rechtsprechung sieht das anders.

Jeder kennt sie, die Zusatztafeln unter Geschwindigkeits- oder Parkschildern: „Mo-Fr, 16-18h“, „werktags“ oder „6-22h an Sonn- und Feiertagen“ – doch was gilt, wenn der Feiertag auf einen Wochentag fällt? Hannes Krämer, Verkehrsrechtsexperte beim ACE Auto Club Europa, gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zu einschränkenden Verkehrsschildern:

 

Gilt ein Tempolimit mit dem Zusatzschild „Mo-Fr, 16-18h“ auch am Feiertag?

Krämer: Fällt der Feiertag auf einen Wochentag, wie beispielsweise am Karfreitag oder Ostermontag, dann gilt trotzdem die zulässige Höchstgeschwindigkeit laut Schild. So sieht es zumindest das Oberlandesgericht Brandenburg. Hierbei wird vor allem auf den Schutzzweck der Regelung abgestellt.

Gilt das auch für Parkplätze?

Krämer: Beim Parken ist das anders: Die Zusatzschilder „Mo-Fr“  gelten nicht an Wochentags-Feiertagen. Das heißt: Am Karfreitag darf man dort parken, zumindest wenn nicht explizit „auch an Feiertagen“ darunter steht.

Warum gibt es diesen Unterschied?

Auf den ersten Blick macht diese Regelung stutzig: Die Rechtsprechung differenziert hier zwischen dem ruhenden und dem fließenden Verkehr. Während bei der Parkplatzsuche gegebenenfalls vor Ort geprüft werden kann, ob es einen Grund für das Parkverbot gibt, darf im fließenden Verkehr nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen werden, selbst zu beurteilen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auch an einem Feiertag gewollt und geboten ist – so zumindest die Begründung des OLG Brandenburg.

Nur Experten kennen jedoch den Unterschied – die Verkehrsteilnehmer hingegen tappen im dunklen Schilderwald. Deshalb müssen die Straßenverkehrsbehörden für Klarheit sorgen – beispielsweise durch das Zusatzschild „auch an Feiertagen“. Denn die Behörden sind grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die Schilderkombinationen, vor allem bei mehreren verwendeten Zusatzzeichen, inhaltlich bestimmt und widerspruchsfrei sind.

Gilt das Zusatzschild "werktags" auch am Samstag?

Krämer: Das Zusatzschild "werktags" ist häufig Anlass für Ärger, denn es umfasst neben den Wochentagen Montag bis Freitag eben auch den Samstag. Hier sind in der Tat nur Sonntage und gesetzliche Feiertage ausgenommen.

Was gilt beim Zusatzschild "An Schultagen"?

Krämer: Dieses Zusatzschild ist eine Besonderheit, denn es ist kein bundesweit geltendes Verkehrszeichen. Trotzdem erlauben einige Bundesländer die Verwendung. Autofahrer sollten sich also vergewissern, ob am besagten Tag wirklich schulfrei ist. Im Zweifel gilt es, sich besser an das Schild zu halten – egal ob es sich auf ein Parkverbot oder Tempolimit bezieht.


>> Medien-Service:Parken mit einschränkendem Zusatzschild (Pressefoto)

 

Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC), www.eac-web.eu