- Sieben Assistenzsysteme werden in Neuwagen Pflicht
- Bestandsschutz für reine M+S-Reifen läuft aus
- Kinder benötigen zum Reisen Personalausweis oder Reisepass
- Führerscheinprüfung wird voraussichtlich um 11 Prozent teurer
Berlin (ACE) 14. November 2023 – Im kommenden Jahr werden wieder neue Regelungen und überarbeitete Vorschriften im Straßenverkehr wirksam. Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel gibt der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, einen Überblick über die maßgeblichen Neuerungen.
Blackbox-Pflicht für Neuwagen
Aus dem Flugzeug ist eine so genannte Blackbox hinlänglich bekannt. Ab 7. Juli 2024 gehört sie auch zur Grundausstattung eines jeden neu zugelassenen Pkw. Ein solcher Event Data Recorder (EDR), auf Deutsch “Unfalldatenschreiber”, zeichnet fortlaufend Informationen zu beispielsweise Geschwindigkeit, Bremsvorgang oder Airbag-Auslösung auf, überschreibt diese aber auch regelmäßig. Nur im Falle eines Unfalls werden die Informationen wenige Sekunden vor und nach der Kollision gesichert, um so den Unfallhergang besser rekonstruieren zu können. Das Auslesen geschieht in der Regel nur mit Zustimmung des Fahrenden – es sei denn es wird, beispielsweise bei Unfallverletzten oder -toten, gerichtlich angeordnet. Die Unfalldaten werden lokal im Fahrzeug in einem geschlossenen und anonymisierten System gespeichert. Da diese Neuerung bereits seit letztem Juli bei allen neu entwickelten Fahrzeugen Pflicht ist, ist die besagte Blackbox schon heute in zahlreichen Neuwagen montiert.
Die Blackbox-Pflicht dient der besseren Aufklärung von Unfallgeschehen und ist damit im Sinne der Verkehrssicherheit aus Sicht des ACE begrüßenswert.
Neufahrzeuge nur noch mit Geschwindigkeitsbegrenzung
Ebenfalls von der EU vorgeschrieben ist, dass Neufahrzeuge ab dem 7. Juli 2024 mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem (kurz ISA, von Intelligent Speed Assistance) ausgestattet sein müssen. Dieses soll die Autofahrenden durch akustische oder optische Signale auf Überschreitungen des Tempolimits hinweisen. Auch eine automatische leichte Gaswegnahme, bei dem das Gaspedal leicht nach oben gegen den Fuß drückt oder vibriert, kann der Assistent in entsprechenden Fahrsituationen ermöglichen. Autofahrende haben stets die Kontrolle über das Assistenzsystem, können es jederzeit übersteuern oder beim Motorstart komplett abschalten. Außerdem müssen Neuwagen ab nächstem Sommer über einen Notbremsassistenten, einen Müdigkeitswarner, ein automatisches Notbremslicht, einen Rückfahrassistenten und einen Notfall-Spurhalteassistenten verfügen. Zudem ist dann eine Schnittstelle verpflichtend, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, so genannte “Alcolocks”, nachrüsten zu können.
Der ACE fordert schon seit Jahren die Einführung von Alcolocks zur Vermeidung von Alkoholfahrten. Die Pflicht zur Implementierung einer Schnittstelle ist ein erster Schritt in diese Richtung. Im nächsten Schritt muss der Einbau vorgeschrieben werden. Da Assistenzsysteme den Straßenverkehr sicherer machen, begrüßt der ACE diese Veränderung. Gleichzeitig dürfen sich Autofahrerinnen und –fahrer nicht blind auf entsprechende Systeme verlassen und sollten sie nur als Unterstützung betrachten, die auch Grenzen hat.
M+S Reifen ohne Alpine-Symbol gelten nicht mehr als Winterreifen
Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Das Piktogramm aus Berg und Schneeflocke kennzeichnet den Reifen als wintertauglich. Die reine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) ist schon längst nicht mehr im Verkauf, darf dann aber auch nicht mehr gefahren werden. Aktuelle Reifen tragen häufig sowohl das Alpine-Symbol als auch die M+S-Kennzeichnung, diese doppelt gekennzeichneten Reifen dürfen weiterhin gefahren werden. Wer aber nur die M+S-Kennzeichnung hat, sollte sich rechtzeitig einen neuen Satz Reifen beschaffen.
Kinderreisepass wird abgeschafft
Ab Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt. Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis aus. Dieser kostet knapp 23 Euro, ist allerdings auch nur sechs Jahre gültig. ACE-Tipp: Rechtzeitig beantragen, da die Bearbeitungszeit von Reisepässen mehrere Wochen betragen kann.
Einerseits wird Familien das Reisen durch die längere Gültigkeit erleichtert. Andererseits soll Kindesmissbrauch im Ausland durch die Einführung eines elektronischen Reisepasses verhindert werden.
Führerscheinprüfungen werden voraussichtlich teurer
Bereits vor dem Jahreswechsel könnten Führerscheinneulinge für die Prüfungen noch etwas mehr zahlen müssen. Eine Änderung der Gebührenordnung sieht eine Erhöhung um 11 Prozent vor. Damit würde die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro steigen. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssten Prüflinge dann statt circa 117 Euro rund 130 Euro berappen. Die Verordnungsänderung soll noch am 15. Dezember 2023 beschlossen werden und umgehend in Kraft treten.
Förderung von E-Autos sinkt
Auch im kommenden Jahr ändern sich wieder die Förderbedingungen für Elektroautos: Ab Januar 2024 werden ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells von höchstens 45.000 Euro staatlich gefördert. Gleichzeitig wird die Gesamtförderung von bisher 6.750 Euro auf 4.500 Euro reduziert. Davon gewährt der Bund einen Umweltbonus von bis zu 3.000 Euro, während Autokäuferinnen und -käufer einen Herstelleranteil von bis zu 1.500 Euro erhalten können. Der staatliche Fördertopf soll 2024 deutlich kleiner ausfallen als die Jahre zuvor. Es gilt also wieder das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Sobald die verfügbaren Mittel erschöpft sind, sind keine weiteren staatlichen Fördermittel in den kommenden Jahren zu erwarten.
Auch Leasingverträge werden weiterhin unterstützt: Bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten gibt es eine Förderung von 1.500 Euro, während Verträge ab 24 Monaten mit 3.000 Euro gefördert werden. Zu beachten ist jedoch, dass diese Fördermöglichkeiten weiterhin ausschließlich Privatpersonen vorbehalten sind.
Aus Sicht des ACE muss die Förderung von rein-elektrischen Fahrzeugen so lange gefördert werden, bis die von der Regierung angestrebten 15 Millionen E-Autos auf deutschen Straßen unterwegs sind.
Alle Informationen zu den Neuerungen im Straßenverkehr gibt es regelmäßig aktualisiert hier:
>> Neuerungen im Straßenverkehr 2024
Für Rückfragen und Interviewwünsche
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: presse@ace.de, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin
X (vormals Twitter): twitter.com/ACE_autoclub