- Regelungen variieren stark, unbedingt vor der Reise informieren
- Bei Klebevignetten auf richtige Positionierung achten
- Widerrufsfrist kann Beginn der Gültigkeit verzögern
Berlin (ACE) – Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern schon in vollem Gange oder stehen kurz bevor. Wer mit Auto, Motorrad oder Camper verreist, sollte sich vorab mit den sogenannten Straßennutzungsgebühren vertraut machen. Denn viele beliebte Urlaubsregionen in Europa verlangen diese in Form einer Vignette. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert, was es dabei zu beachten gibt.
Wer benötigt eine Vignette?
In Bulgarien, Österreich, Rumänien, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ist für Fahrten auf Autobahnen sowie teils auch auf Schnellstraßen eine Vignette erforderlich. Details zu den Gebühren in Europa lassen sich der interaktiven Maut- und Vignettenkarte des ACE entnehmen. Achtung: Auch bei Transitfahrten wird eine Vignette benötigt. Die Vignetten-Pflicht betrifft sämtliche Fahrzeuge – also neben Pkw auch Motorräder und Anhänger, Wohnwagen und Camper. Im Gegensatz zur Maut berechtigen Vignetten zur Nutzung des gesamten Straßennetzes für einen gewissen Zeitraum (z. B. 10 Tage, 1 Monat, 1 Jahr). Einzelne Strecken können mautfrei sein, für andere Strecken – häufig Brücken oder Tunnel – kann trotz Vignette eine zusätzliche Gebühr fällig werden.
Was kostet eine Vignette?
Die Regelungen für die Vignetten sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Während in Österreich neuerdings bereits ab 3,40 Euro für Motorräder und ab 8,60 Euro für Pkw eine 1-Tages-Vignette erstanden werden kann, gibt es in der Schweiz nur Jahresvignetten für umgerechnet circa 44 Euro. Reisende sollten sich daher vor Fahrtantritt mit den Bestimmungen am Zielort, aber auch in Transitländern vertraut machen und die Vignettenpflicht bei der Routenplanung berücksichtigen.
Wo bekommt man eine Vignette?
Auch was den Erwerb der Vignette betrifft, agieren die Länder sehr individuell. In Österreich und Schweiz sind sowohl klassische Klebevignetten als auch digitale Varianten erhältlich. Für Slowenien, Ungarn, Rumänien, Tschechien und die Slowakei kann die Vignette beispielsweise ausschließlich digital erworben werden. Die digitale Vignette wird dann mit dem eigenen Kennzeichnen verknüpft. Klebe- und teilweise auch E-Vignetten sind beispielsweise über Autoclubs wie den ACE erhältlich, aber auch an Tankstellen in Grenznähe.
Ab wann ist die Vignette gültig?
Bei der Bestellung einer E-Vignette kann selbst festgelegt werden, wann diese gültig werden soll. Das Startdatum kann dabei bis zu drei Monate in der Zukunft liegen und bis dahin kann auch jederzeit vom Kauf zurückgetreten werden. Soll die E-Vignette ab sofort gelten, kann das Widerrufsrecht auf Wunsch ausgeschlossen werden. Besonderheit in Österreich: Die 2-Monats- und Jahresvignette werden erst 18 Tage nach Kauf gültig, um die Widerrufsfrist zu wahren.
Wo muss die Klebevignette platziert werden?
Die Pkw-Vignette wird von innen direkt an der Windschutzscheibe angebracht. Empfohlen wird die Platzierung im linken oberen Bereich der Scheibe oder hinter dem Rückspiegel. Die Seitenfenster, die Heckscheibe und Tönungsstreifen sind hingegen tabu. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette gut sichtbar auf einen festen Bestandteil geklebt werden. Wird sie falsch angebracht, drohen teilweise hohe Bußgelder. Wird eine Vignette auf ein anderes Fahrzeug geklebt, droht ebenfalls ein Bußgeld. Nach Ablauf der Gültigkeit sollte der Sticker von der Scheibe entfernt werden.
Weitere Informationen:
>> Interaktive Maut- und Vignettenkarte
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