Berlin (ACE) – Wer mit dem Auto durch Europa fährt, muss in vielen Ländern Mautgebühren entrichten oder eine Vignette erwerben. Immer häufiger gibt es zu den Aufklebern auch digitale Pendants. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt zum Start der Sommerferien was bei Online-Vignetten zu beachten ist.
Digitale Alternativen zur Klebe-Vignette
In Österreich gibt es seit November 2017 zum selben Preis neben der bekannten Klebe-Vignette eine digitale Vignette, die an das Kennzeichen gekoppelt ist. Wer sie bei der österreichischen Autobahngesellschaft ASFINAG, erwirbt, genießt das europäisch geregelte Widerrufsrecht von 14 Tagen plus drei Tagen für den Briefversand des Widerrufs. Wichtig: Die digitale Vignette wird dann auch erst am 18. Tag gültig. Online kaufen und direkt am nächsten Tag losfahren ist also nicht möglich. Wird sofort eine gültige digitale Vignette für Österreich benötigt, kann diese bei den Vertriebsstellen des ARBÖ, an Tankstellen, an Mautstellen, an Automaten auf Rastplätzen und Grenzübergängen vor Ort erworben werden. Eine einzige digitale Vignette kann übrigens für bis zu drei Fahrzeuge genutzt werden, sofern es sich um Wechselkennzeichen handelt.
Für Slowenien, Ungarn, Rumänien, Tschechien und die Slowakei ist generell eine E-Vignette nötig. Diese wird nicht mehr aufgeklebt, sondern elektronisch registriert. Die E-Vignette kann online oder an verschiedenen Verkaufsstellen wie beispielsweise Tankstellen gekauft werden. In der Regel kann beim Bestellen selbst festgelegt, ob die E-Vignette sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt gültig werden soll. Das Startdatum kann um bis zu drei Monate verschoben werden. Bis zum Beginn der Gültigkeit kann jederzeit vom Kauf zurückgetreten werden, danach ist das nicht mehr möglich. Bei digitalen Vignetten zum Sofortantritt kann der Widerruf auf Wunsch ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird gesondert darauf hingewiesen und der Käufer oder die Käuferin müssen dem explizit über das Setzen eines Hakens zustimmen.
In der Schweiz wird die Vignette nur als Jahresvignette angeboten und es gibt auch noch keine digitale Alternative.
Welche Mautregelung gilt wo?
Auf den Autobahnen in vielen beliebten Urlaubsländern gilt eine Mautpflicht. In Frankreich, Italien, Kroatien und Spanien wird in der Regel über ein Ticketsystem abgerechnet: Beim Befahren einer mautpflichtigen Straße wird das Ticket gezogen, das beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße für den gefahrenen Abschnitt bezahlt wird. Zudem gibt es Abschnitte, auf denen die Maut vorab als Pauschalbetrag bezahlt werden muss. Zur Bezahlung der Mautgebühren werden neben Bargeld und Kreditkarten auch eigene Bezahlsysteme, zum Beispiel Viacard in Italien, angeboten. Die ACE-Empfehlung: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte immer genügend Kleingeld mitführen.
Eine weitere Besonderheit gibt es in Italien: Auf einigen Streckenabschnitten rund um Mailand wird die Maut mit dem Free Flow System abgerechnet, das heißt über die automatische Erkennung des Nummernschildes. Die anfallenden Kosten müssen dann innerhalb von zwei Wochen selbstständig entweder online, an Servicestellen vor Ort oder per Mautbox entrichtet werden. Wird der offene Betrag nicht rechtzeitig beglichen, drohen ein Bußgeld zwischen 85 Euro und 338 Euro sowie zwei Strafpunkte. Eine Vorab-Anmeldung im System lohnt sich also.
ACE-Tipp: Mit einer Mautbox lässt sich die Abwicklung an den Mautstationen vereinfachen. Fahrzeuge mit Mautbox können bei den Mautstationen die „Überholspur“ nutzen und fahren nur durch die sich selbst öffnende Schranke. Das System gibt es inzwischen unter anderem für die Autobahnen in Frankreich, Spanien, Portugal und Italien.
Weiterführende Informationen
>> Interaktive Karte zu Mautgebühren in Europa
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