Tipps für die Autoreise ins europäische Ausland
Berlin (ACE) – Europa ist vielfältig und das gilt auch für Verkehrsregeln. Wer mit dem Auto durch Europa fährt, sollte sich vorab unbedingt über die Regeln und Besonderheiten im Urlaubsland und den Transitländern informieren. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, gibt zum Start der Sommerferien Tipps rund um die Reise mit dem Auto ins europäische Ausland.
Tempolimits unbedingt beachten
In sämtlichen europäischen Urlaubsländern gibt es auf den Autobahnen ein Tempolimit, in der Regel liegt es zwischen 120 km/h und 130 km/h. Bereits vor der Abfahrt sollte sich mit den geltenden Bestimmungen auf Autobahnen, Landstraßen und innerorts vertraut gemacht werden. Für Wohnmobile oder Gespanne mit Anhänger oder Wohnwagen gelten in den meisten Ländern gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzungen. Bei der Einfahrt in das jeweilige Land machen Hinweistafeln nochmal auf die geltende Höchstgeschwindigkeit aufmerksam.
In einigen Ländern herrschen für Führerschein-Neulinge verschärfte Vorschriften: In Italien und Frankreich müssen Fahranfängerinnen und -anfänger unabhängig vom Alter in den ersten drei Jahren nach Erwerb mit gedrosselter Geschwindigkeit unterwegs sein. Im beliebten Urlaubsland Kroatien gilt das strengere Tempolimit für Neulinge bis zu einem Alter von 24 Jahren.
Besondere Regeln im Ausland
Wer in Italien mit einem Kleinkind im Mietwagen unterwegs ist, sollte unbedingt auf den richtigen Kindersitz achten. Seit 2020 müssen Kleinkinder (bis drei Jahre) in Sitzen fahren, die über ein integriertes Alarmsignal verfügen. Die Regel gilt nur für Fahrzeuge mit italienischem Kennzeichen. Wer also mit einem dort angemieteten Fahrzeug unterwegs ist, muss einen entsprechenden Kindersitz verwenden. Außerdem gilt in Italien grundsätzlich: Licht an! Zu jeder Tages- und Nachtzeit muss das Tagfahr- oder Abblendlicht eingeschaltet sein. Zusätzlich sollten Autofahrende in Italien in den Städten immer auf Verkehrsschilder mit dem Hinweis „zona traffico limitato“ – bedeutend verkehrsberuhigte Zonen – achten. Diese Bereiche sind für Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten gesperrt und werden per Video überwacht. Wer dennoch hineinfährt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Im österreichischen Bundesland Tirol gelten während der Sommermonate auch in diesem Jahr wieder Umfahrungsverbote. Wer bei Stau die Autobahn verlässt, um diesen auf einer Bundes- oder Landesstraße zu umfahren, riskiert in Bußgeld. Detaillierte Informationen dazu hält das Land Tirol auf seiner Website bereit.
Rauchverbot im Auto
Zum Schutz von minderjährigen Mitreisenden gilt in vielen Ländern Europas wie etwa England, Frankreich, Griechenland, Österreich, Luxemburg oder Italien ein offizielles Rauchverbot im Auto. In einigen Ländern gilt das Rauchverbot generell bei minderjährigen Personen unter 18 Jahren, in anderen Ländern gilt es nur, wenn die mitfahrenden Kinder jünger als 12 Jahre sind und manchmal erstreckt es sich auch auf schwangere Beifahrerinnen. Für Cabrios gelten teilweise Ausnahmen. Der ACE rät dazu, auch ohne gesetzliche Regelung auf das Rauchen im Auto zu verzichten, um alle Beifahrenden zu schützen.
Mit dem Fahrrad in Europa unterwegs
Wer sein Fahrrad mit in den Urlaub nimmt oder vor Ort eins ausleiht, sollte sich auch mit den dort geltenden Verkehrsregeln für Radfahrende vertraut machen. So müssen neuerdings in Italienalle Fahrräder mitfunktionierender Beleuchtung und Rückstrahlern ausgestattet sein, also beispielsweise auch Rennräder. Auch wenn eine Pflicht zum Einschalten bislang fehlt, empfiehlt der ACE das Licht während der Fahrt und vor allem bei schlechten Sichtverhältnissen einzuschalten. Nachts und in Tunneln müssen Radfahrer und Radfahrerinnen hier übrigens auch eine Warnweste tragen.
In einigen europäischen Ländern herrscht außerdem eine Helmpflicht: In Malta und Finnland für Radfahrende jeden Alters, in Spanien und der Slowakei für alle außerhalb geschlossener Ortschaften. In Österreich, Kroatien, Schweden, Island, Slowenien, Estland, Tschechien und der Slowakei erstreckt sich die Helmpflicht auf Kinder und Jugendliche. Bis zu welchem Alter der Helm verpflichtend getragen werden muss variiert zwischen 12 und 18 Jahren.
Weiterführende Informationen
>> Detaillierte Länderinformationen
Für Rückfragen und Interviewwünsche:
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: presse@ace.de, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin
Twitter: twitter.com/ACE_autoclub