Starke Kommunen sind Grundlage für gutes Mobilitätsangebot und -management
Berlin (ACE) – Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Anspruch von Verkehrsunternehmen auf Erlass einer allgemeinen Vorschrift zum Ausgleich eines nicht auskömmlichen Verbundtarifs zurückgewiesen wird. Stattdessen kann der Aufgabenträger bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages frei auswählen, ob sie den ÖPNV vom eigenen kommunalen Verkehrsbetrieb erbringen lassen oder die Leistung europaweit ausschreiben.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erklärt dazu: „Ich begrüße das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich. Es stärkt den Nahverkehr und die Kommunen, da diese selbst entscheiden können, ob sie den Nahverkehr selbst erbringen, oder sie jemand anderen damit beauftragen. Dies ist eine wichtige Grundlage dafür, das beste kommunale und regionale Beförderungsangebot anbieten zu können. Starke Kommunen sind Grundlage für starken, guten öffentlichen Personennahverkehr.“
Laut ACE muss dieses Urteil auch bei der momentan diskutierten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) berücksichtigt werden. „Die Regelungen müssen in ein modernes PBefG eingearbeitet werden. Das muss allen daran Beteiligten klar sein“, ergänzt Stefan Heimlich.
Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
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