13.02.2025

Schlaglöcher: Was ist zu tun, wenn Straßenschäden Fahrzeugschäden verursachen?

© bluedesign - Fotolia

  • Bei Auffälligkeiten am Fahrzeug schnellstmöglich anhalten
  • Schadenersatz nur bei nachweislicher Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
  • Schlaglochschäden möglichst zuständiger Behörde melden

 

Berlin (ACE) – Aktuell ist besondere Vorsicht vor Schlaglöchern geboten. Durch Temperaturschwankungen – insbesondere den Wechsel von Frost und Tauwetter – entstehen in den Wintermonaten häufig Risse im Straßenbelag, die schnell größer werden. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsteilnehmenden haben. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter informiert, was bei schadhaftem Straßenbelag zu beachten ist und was man tun sollte, wenn das Fahrzeug dadurch sogar Schaden nimmt.

 

Kleines Loch – großer Schaden

Egal, wie hoch die Geschwindigkeit ist, mit der man durch ein Schlagloch fährt – Schäden am Fahrzeug drohen immer. Setzt ein Auto auf, können sowohl die Karosserie als auch der Auspuff beschädigt werden. Wer mit hohem Tempo durch ein Schlagloch fährt, riskiert darüber hinaus auch Schäden an der Lenkung, der Radaufhängung, den Reifen und den Felgen. Um Schäden vorzubeugen, hilft nur: Vorausschauend und vorsichtig fahren, Warnschilder und Tempolimits ernst nehmen und die Fahrweise der Witterung und dem Straßenzustand anpassen. ACE-Tipp: Bei Pfützen ist besondere Vorsicht angebracht, denn sie verbergen nicht selten Straßenschäden.

 

Durchs Schlagloch gefahren – was nun?

Nicht immer ist es möglich, Straßenschäden zu umfahren: Wer beispielsweise nicht ausweichen kann, ohne in den Gegenverkehr zu geraten, muss das geringere Übel in Kauf nehmen und durchs Schlagloch fahren. Anschließend ist es ratsam, sehr genau auf verdächtige Geräusche zu achten. Diese können beispielsweise auf einen kaputten Auspuff hindeuten. Bei kleinsten Veränderungen – auch die Lenkung betreffend – gilt es, anzuhalten und den Pannendienst zu rufen. Auch Schäden an den Felgen sind nicht zu unterschätzen: Auch Schäden an den Felgen sind nicht zu unterschätzen: Luftverlust, Reifenschäden, Vibrationen und Folgeschäden sind möglich. Bei gebrochener Felge kann es sogar zu einem Verlust der Fahrzeugkontrolle kommen. Je nach Beschädigung kann höchstens noch vorsichtig direkt in die nächste Werkstatt gefahren werden. ACE-Tipp: Damit dieGefahr weiterer Pannen und Unfälle möglichst zeitnah ausgeräumt wird, empfiehlt es sich, Straßenschäden bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Manche Städte und Gemeinden bieten zu diesem Zweck Online-Formulare an.

 

Reparatur notwendig – wer haftet?

Bei entstandenen Schäden sollten Betroffene unbedingt sowohl den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos dokumentieren und die Polizei verständigen. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, meldet den Schaden und bekommt die Reparaturkosten erstattet. Wer keine Vollkaskoversicherung besitzt, hat unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz vom zuständigen Straßenbaulastträger. Denn diese sind für den verkehrssicheren Zustand von Straßen und Wegen verantwortlich. Je nach Straße handelt es sich dabei meist um die Kommune, teils aber auch um das Land oder den Bund. Im Zweifel gibt die Kommune darüber Auskunft. Der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers steht allerdings die Pflicht aller Autofahrenden gegenüber, ihre Fahrweise an den Straßenzustand und die Witterung anzupassen. Weist die Fahrbahn Schäden auf und die Geschwindigkeit wurde nicht entsprechend reduziert, schwindet die Chance auf Schadenersatz vom Straßenbaulastträger.

 

Schadenersatzforderung – wie geht man vor?

Um mit der Forderung nach Schadenersatz vom Straßenbaulastträger erfolgreich zu sein, ist es hilfreich, den Pannenfall besonders genau zu dokumentieren. Denn wer Anspruch erhebt, muss entweder eine Verletzung der regelmäßigen Kontrollpflicht, also ein schuldhaftes Übersehen von Schlaglöchern, oder ein Unterlassen der Beseitigung von Schlaglöchern nachweisen. Schon durch ein Schild, das vor den Straßenschäden warnt, können mögliche Haftungsansprüche ausgeräumt werden und die Reparaturkosten müssen selbst getragen werden. Zeugenaussagen und Fotos der genauen Verkehrssituation – insbesondere nicht aufgestellter Beschilderung – können in solchen Fällenhelfen.Auch sind der Einsatzbericht und die ergriffenen Maßnahmen der Polizei häufig dienlich, um nachzuweisen, dass die Schäden am Auto durch das Durchfahren der defekten Straßenstelle entstanden sind.

Es empfiehlt sich, eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Erfolgschancen zu prüfen. Ist es realistisch, gegen den Straßenbaulastträger vorzugehen, sollte diesem der Schaden gemeldet und mit Fotos sowie einem Kostenvoranschlag oder Gutachten dokumentiert werden. Lehnt die Behörde oder ihre Versicherung die Schadensübernahme ab, besteht die Möglichkeit einer Klärung vor Gericht. ACE-Tipp: Eine bestehende Rechtsschutzversicherung – zumindest für Verkehrsrecht – übernimmt in der Regel die Kosten für Anwalt und Verfahren.

 

Weitere Informationen:

>> Gegenstände auf der Autobahn: Umgang mit Verkehrshindernissen

>> Unwetterschäden am Fahrzeug: Wer haftet?

>> ACE-Vertrauensanwälte

 

Für Rückfragen und Interviewwünsche
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: presse@ace.de, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin
LinkedIn: linkedin.com/company/ace-auto-club-europa-e-v-