ACE fordert im Vorfeld der EU-Dringlichkeitssitzung von Bundesregierung Bekenntnis zur Hardware-Nachrüstung.
Morgen, am 30. Januar 2018, muss Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bei der EU-Kommission in Brüssel überzeugend darlegen, wie die Luft in deutschen Städten sauberer wird – und dies sofort sowie mit neuen, verbindlichen Maßnahmen, die in den bisherigen Konzepten noch nicht enthalten waren. Kann die Ministerin nicht überzeugen, droht ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der ACE appelliert an die geschäftsführende Bundesregierung, für eine Hardware-Nachrüstung der Diesel-Bestandsflotte zu sorgen, die wiederum kostenfrei für die betroffene Autofahrerinnen und Autofahrer ist.
Im Rahmen des Nationalen Forums Diesel haben Gutachter der Expertengruppe I belegt, dass alleine die Software-Nachrüstung nicht ausreicht, um die Luftqualität in den Städten dauerhaft zu verbessern. Selbst sie empfehlen eine Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit SCR-Katalysatoren und AdBlue-Einspritzung als effiziente Maßnahme. So könnten Euro-5-Diesel auf Euro 6 gebracht und von drohenden Fahrverboten ausgenommen werden. Tests an Pkw und Euro-V-Bussen haben das belegt.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE: „In den Expertengruppen des Nationalen Forums Diesel wird zurzeit ausgiebig über kurzfristig wirkende Maßnahmen zur Reduzierung des verkehrsbedingten Schadstoffausstoßes diskutiert. Wir fordern nachdrücklich eine verpflichtende Hardwarenachrüstung bei Dieselfahrzeugen. Diese darf den Verbraucher nichts kosten. Die Hersteller stehen in der Verantwortung. Sie haben für die Konsequenzen des Abgasskandals geradezustehen und müssen somit für die Kosten aufkommen.“
Der ACE erwartet von der geschäftsführenden sowie der neuen Bundesregierung, dass sie die Hersteller in die Verantwortung nimmt.
Stefan Heimlich betont: „Aufgabe der Bundesregierung ist es, für die Gesundheit der Menschen und ihre Mobilität zu sorgen. Die Verbraucher brauchen Sicherheit, sie müssen wissen, wie sie dauerhaft mobil sein können. Und wer ein Auto benötigt, braucht ein sauberes. Denn nach dem 22. Februar 2018 drohen ihnen Fahrverbote. Die Bundesregierung muss also endlich reagieren. Und die EU darf sich morgen nicht mit Lippenbekenntnissen abspeisen lassen.“
Hintergrund:
Wenn das Bundesverwaltungsgericht am 22.02.2018 entscheidet, dass Fahrverbote zulässig sind und als Maßnahme in die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart aufgenommen werden müssen, wird das auch Auswirkungen auf jene Kommunen haben, deren bisher ergriffene Maßnahmen ebenfalls nicht geeignet sind, um die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid einzuhalten, und die sich Klagen und Rechtsverfahren ausgesetzt sehen.
Von den Fahrverboten für Dieselfahrzeuge wären deutschlandweit betroffen, je nach Umsetzung in den einzelnen Kommunen:
- neben Euro 6-Pkw knapp 6,0 Millionen Diesel-PKW mit Euro 5;
- 3,5 Millionen Diesel-PKW Euro 4;
- ca. 2,3 Mio. Diesel-PKW Euro 3 und älter.
>> Pressefoto: Auspuff am Auto