07.01.2021

Richtige Standortwahl entscheidend beim Ladenetz-Ausbau

ACE begrüßt Entwurf zum Schnellladegesetz

Hinweis: Eine aktualisierte Pressemitteilung zum Thema vom 9. Januar 2023 ist hier zu finden

Berlin (ACE) – Statement des ACE Auto Club Europa, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, zum Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz):

In einer Stellungnahme begrüßt der ACE Auto Club Europa den vorgelegten Entwurf eines Schnellladegesetzes. Dabei findet vor allem das darin formulierte Ziel, bundesweit einen flächendeckenden, bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für das schnelle Laden von reinen Batterieelektrofahrzeugen zu gewährleisten die Zustimmung von Deutschlands zweitgrößtem Autoclub. Gleichzeitig betont der ACE, dass in der praktischen Umsetzung insbesondere die Standortauswahl von Schnellladesäulen entscheidender Erfolgsfaktor einer überzeugenden Schnellladeinfrastruktur ist. Im Gesetz sollte dieser Umstand deshalb besonders deutlich herausgestellt werden.

Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, konkretisiert: „Der Entwurf des Schnellladegesetzes ist in vielen Punkten begrüßenswert. Am wichtigsten ist die Würdigung, dass Ladeinfrastruktur die grundlegende Voraussetzung für den Markthochlauf batterieelektrischer Mobilität ist. Um den Durchbruch rein batterieelektrisch angetriebener Fahrzeuge (BEV) weiter zu beschleunigen, sind bedarfsgerechte Standortentscheidungen und ein jährlicher Fortschrittsbericht entscheidende Voraussetzung. Verfügbarkeit und Sichtbarkeit der Ladesäulen müssen Hand in Hand gehen. In Metropolregionen etwa wären als Elektrotankstellen fungierende „Ladehubs“ eine Möglichkeit, Schnellladesäulen alltagstauglich zu positionieren. In ländlichen Regionen wären Schnellladepunkte dort gut geplant, wo sie von den Menschen unkompliziert im Alltag genutzt werden können. In der Nähe eines Supermarktes, Sportplatzes und vor Ämtern und Krankenhäusern zum Beispiel. Um längere Fahrten unternehmen zu können, werden Schnellladesäulen entlang der Fernverkehrsstraßen gebraucht. Um im Plan zu bleiben muss darüber in jährlich vorzulegenden Fortschrittsberichten transparent und öffentlich informiert werden.“

Das Schnellladegesetz soll dabei helfen, die Verpflichtung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 insgesamt um mindestens 55% gegenüber 1990 zu erreichen. Dazu ist allein im Verkehrssektor bis 2030 eine Reduktion um 42 Prozent gegenüber 1990 notwendig. Für die Erreichung dieses Ziels ist die Elektrifizierung insbesondere des Straßenverkehrs unerlässlich. Dafür wiederum ist laut ACE ein gut verfügbares und sichtbares Netz von Schnellladesäulen einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren.

 

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