01.08.2019

Reisemobile sicher parken: Abstellmöglichkeiten für Camper, Caravan & Co. nach dem Sommerurlaub

Caravan ohne Zugfahrzeug abgestellt auf einer Straße

© ACE

Berlin (ACE) 1. August 2019 – In den ersten Bundesländern neigen sich die Sommerferien dem Ende entgegen und Heimkehrende, die mit dem Caravan oder Reisemobil unterwegs waren, stehen vermehrt vor der Herausforderung, das rollende Urlaubsappartement sicher abzustellen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, wo Fahrzeug und Anhänger vor Schäden sicher sind und auch für Dauerparker keine Bußgelder anfallen.

Am Straßenrand: Sonderregeln beachten und Absprachen treffen

Sein Wohnmobil für unbegrenzte Zeit am Straßenrand abzustellen, ist grundsätzlich erlaubt. Voraussetzungen dafür sind, dass kein Straßenschild das Parken verbietet, das Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette aufweist und unter 7,5 Tonnen wiegt, Parkflächenmarkierungen beachtet werden sowie ein Abstand von mindestens drei Metern zur gegenüberliegenden Straßenseite gewahrt wird. Ist das Parken von Pkw auf Gehwegen gestattet, gilt dies auch für Reisemobile unter 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Wohnmobile mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen dürfen hingegen in Wohngebieten und Erholungsgebieten sowie innerhalb geschlossener Ortschaften wochentags zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur mit Sondergenehmigung geparkt werden.

Caravan-Besitzer müssen beim Abstellen ebenfalls besondere Regeln beachten: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Den Wohnwagen nach 14 Tagen um ein paar Meter zu verschieben, reicht nicht aus. Angekoppelt am Zugfahrzeug einen anderen Parkplatz in der Nebenstraße aufzusuchen, ist hingegen, zumindest rechtlich gesehen, eine Alternative – wenn am Stellplatz für ausreichend Beleuchtung durch beispielsweise eine Straßenlaterne gesorgt ist, denn auch dies sieht die Straßenverkehrsordnung innerhalb von Ortschaften für Anhänger vor.

Generell ist zu beachten: Dauerparker – egal ob Wohnmobil oder Wohnwagen – sind auf öffentlichen Straßen nicht gerne gesehen. Rücksichtnahme ist angebracht: Wer vorhat, über mehrere Wochen einen oder gar mehrere Pkw-Parkplätze in der Nachbarschaft zu besetzen, spricht sich nach Möglichkeit vorher mit den Anwohnern ab, um Konflikte zu vermeiden.

Idealer Abstellplatz: Möglichst gesichert und überdacht

Wer ein ausreichend großes Grundstück besitzt, kann sein Fahrzeug oder Anhänger darauf abstellen und ist im Idealfall vor nachbarschaftlichen Kontroversen ebenso wie vor Schäden am Fahrzeug geschützt. Die Betonung liegt auf Abstellen. Denn wird der Caravan überwiegend ortsfest, also auf dem Grundstück und außerhalb einer schützenden Garage genutzt, kann sich das Baurechtsamt einschalten. Spätestens dann ist eine Genehmigung erforderlich.

Ob Caravan oder Reisemobil, langfristig empfiehlt sich ein separater Stellplatz. Ab monatlich etwa 20 Euro können bei Bauern oder Besitzern von Brachgeländen oder Scheunen vielerorts Stellplätze angemietet werden. Damit Fahrzeug und Anhänger vor ungebetenen Gästen ebenso wie vor beispielsweise Hagelschauern geschützt sind, empfiehlt sich bei der Wahl eines geeigneten Stellplatzes ein überdachtes Gelände mit festem Zaun und professionellem Tor.

 

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>> ACE-Ratgeber zum Camping

 

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