Berlin (ACE) –In der heutigen öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags ging es um die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), um das Straßenverkehrsrecht zu modernisieren. Der ACE Auto Club Europa begrüßt den vorgelegten Gesetzesentwurf und sieht in der Einführung des digitalen Führerscheins und dem Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur Parkraumkontrolle wichtige Schritte für eine zukunftsfähige Mobilität.
Kerstin Hurek, Leiterin Verkehrspolitik, hat den ACE bei der Anhörung vertreten: „Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber Mut zur Innovation zeigt: Verkehrssicherheit durch Digitalisierung darf kein Schlagwort bleiben, sondern muss durch den digitalen Führerschein und moderne Parkraumkontrollen konkret erlebbar werden. Jetzt gilt es, nicht länger zu zögern, um unnötige Bürokratie und vermeidbare Unfallgefahren für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden abzubauen. Die Politik muss jetzt handeln und den Weg für eine effiziente, digitale Infrastruktur freimachen.“
Einführung des digitalen Führerscheins: Rechtssicherheit statt Relikte
Der ACE sieht in der vorgelegten Novelle die notwendige Grundlage für eine zeitgemäße, bürokratiearme Verwaltung. Ein zentraler Pfeiler ist hierbei die Einführung des digitalen Führerscheins. Die strikte Pflicht, ein physisches Dokument mitzuführen, ist ein Relikt des analogen Zeitalters. Der digitale Führerschein vereinfacht insbesondere die Nutzung von modernen Mobilitätsformen wie Carsharing und ist aus Sicht des ACE ein längst überfälliger Schritt für einen modernen Mobilitätsalltag. Daher fordert der ACE den Gesetzgeber auf, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der digitale Nachweis der Fahrberechtigung als vollwertige, rechtssichere Alternative in Deutschland anerkannt wird.
Digitale Parkraumkontrolle als Lebensretter
Ungeordneter Parkraum ist eine Gefahr für die Verkehrssicherheit, wie Zahlen der UDV-Unfallforschung belegen: Fast jeder fünfte Unfall zu Fuß oder mit dem Rad, also schwächerer Verkehrsteilnehmender, steht in direktem Zusammenhang mit dem Parken. Falschparken ist somit ein eklatantes Sicherheitsrisiko, denn besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder oder Senioren werden durch blockierte Wege gezwungen, für lebensgefährliche Ausweichmanöver die Fahrbahn zu betreten.
Aus Sicht des ACE ist der Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur digitalen Parkraumkontrolle daher kein reines Effizienzthema für Kommunen, sondern eine fundamentale Frage der Sicherheit. Nur indem Lücken in der Überwachung durch eine hohe Kontrolldichte geschlossen werden, lässt sich die Vision Zero im urbanen Raum verlässlich realisieren. Das öffentliche Interesse an dieser Sicherheit wiegt dabei schwerer als die kurzzeitige Erfassung eines Kennzeichens.
Sicherheitslücke schließen und 1,1 Promille für Radfahrende verankern
Ein zentrales Versäumnis der aktuellen Debatte ist die nicht ausreichende gesetzliche Fixierung von Alkoholgrenzwerten für den Radverkehr. Der ACE fordert den Gesetzgeber auf, jetzt zu handeln und die Regelung für Radfahrende im Zuge der StVG-Novelle zu verankern. Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 2026 sind eindeutig: Wer mit mehr als 1,1 Promille mit dem Fahrrad oder Pedelec fährt, soll künftig mit einem Bußgeld belegt werden können. Wird dieser Grenzwert für Fahrräder und Pedelecs in Paragraf 24a StVG verankert, würde eine wichtige Lücke im Straßenverkehrsrecht geschlossen und die Verkehrssicherheit gestärkt.
Weitere Informationen:
>> Vollständige Stellungnahme des ACE zur Novellierung des StVG
>> Politische Positionen des ACE
Für Rückfragen und Interviewwünsche
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: presse@ace.de, Invalidenstraße 29, 10115 Berlin
LinkedIn: linkedin.com/company/ace-auto-club-europa-e-v-
