- Polizei lediglich bei Bagatellschaden nicht zwingend erforderlich
- 112 europaweit und darüber hinaus nutzbar
- eCall ersetzt nur bedingt den manuellen Notruf
Berlin (ACE) – Ist der erste Schreck nach dem Verkehrsunfall überwunden und die Unfallstelle vorschriftsgemäß abgesichert, stellt sich zwangsläufig die Frage: Ist es erforderlich, einen Notruf abzusetzen? Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert anlässlich des europäischen Tags des Notrufs am 11. Februar, in welchen Fällen nach einem Verkehrsunfall Polizei & Co. verständigt werden sollten.
Im Ernstfall immer Notruf absetzen
Die Polizei gilt es – unter der 110 – immer bei Unfällen mit Personenschäden oder hohem Sachschaden zu verständigen. Auch dann, wenn der Unfallverursachende nicht feststeht, sollte für eine polizeiliche Unfallaufnahme und Sicherung der Spurenlage gesorgt werden. Bei Unfällen auf Autobahnen sollte stets die Polizei informiert werden. Ebenso empfiehlt sich der Polizei-Notruf, wenn eine Straftat bei einem Unfallbeteiligten vermutet wird – beispielsweise Alkohol- oder Drogenkonsum. Lediglich bei Bagatellschäden ist es nicht zwingend erforderlich die Polizei zu alarmieren.
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten empfiehlt es sich ist hierzulande zuerst die 112 zu wählen, um schnellstmöglich die medizinische Versorgung zu gewährleisten, die am Unfallort erforderlich ist. Die Polizei wird hierbei nicht automatisch verständigt und muss gesondert angefordert werden.
Ist die Notrufnummer gewählt, – egal ob 110 oder 112 – müssen im anschließenden Gespräch grundsätzlich, folgende W-Fragen geklärt werden:
- Wo ist der Unfall geschehen?
- Was genau ist geschehen?
- Wie viele Verletzte und Betroffene gibt es?
- Welche Verletzungen weisen Betroffene auf bzw. welchen Umfang hat der Unfall?
- Wer meldet den Unfall?
Anschließend gilt: Warten auf Rückfragen. Das Gespräch sollte nicht unaufgefordert beendet werden.
112 – europaweit und darüber hinaus
Im Ausland ist der Euronotruf 112 ebenfalls häufig nutzbar: In jedem europäischen Staat mit Ausnahme von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro lässt sich mit der 112 ein Notruf absetzen – ebenso in Algerien und der Türkei. Sogar erheblich weiter entfernte Länder ermöglichen einen Notruf unter der Nummer 112 – beispielsweise Südafrika, Südkorea oder Indien. In den USA, Australien und Neuseeland funktioniert die 112 zudem von Mobiltelefonen mit einer europäischen SIM-Karte. Hier wird eine Verbindung zur nächsten Leitstelle hergestellt.
Es ist somit im Ernstfall nicht unbedingt nötig, nach einem Verkehrsunfall die landeseigene Notrufnummer in Erfahrung zu bringen – stattdessen kann häufig die 112 gewählt werden. Dies sollte grundsätzlich geschehen, wenn nach einem Unfall jemand verletzt ist oder der Sachschaden hoch ist. Gleiches gilt bei Unstimmigkeiten mit Unfallbeteiligten, wenn diese keinen Versicherungsnachweis haben oder jemand Unfallflucht begeht. Achtung: In manchen Ländern muss die Polizei bei jedem Sachschaden gerufen werden. In Frankreich ist die Polizei hingegen nicht verpflichtet, Bagatellunfälle aufzunehmen. Es gilt also, sich vor Fahrtantritt über die landeseigenen Vorschriften zu informieren – ebenso wie über Verkehrsregeln und Ausstattungspflichten.
Erübrigt der eCall den Notruf?
Alle neuen Fahrzeugmodelle mit neuer Typgenehmigung ab 1. April 2018 müssen mit eCall ausgestattet sein. Mit dem „eCall“ verfügen Fahrzeuge über ein automatisches Notrufsystem, das über verschiedene Sensoren ausgelöst wird. Im Falle eines schweren Unfalls setzt das System eigenständig einen Notruf über Mobilfunk und Satellitenortung ab. Gleichzeitig übermittelt das Fahrzeug automatisch Daten, wie den Standort und Zeitpunkt des Unfalls nebst Anzahl der Insassen, Antriebsart und Fahrtrichtung. Grundsätzlich wird eine Sprachverbindung zwischen dem Fahrzeug und der nächstgelegenen Rettungsleitstelle aufgebaut. So können weitere Unfalldetails durchgegeben werden, falls die Insassen ansprechbar sind. Sind sie nicht ansprechbar, macht sich ein Krankenwagen auf den Weg zur Unfallstelle.
Durch Knopfdruck ist auch ein manuelles Auslösen möglich. Dies ist jedoch nur für medizinische Probleme vorgesehen. Für den Fall einer Panne oder eines Unfalls ohne Verletzte verfügen manche Autos über eine Extrataste mit einem Schraubenschlüssel für den Pannenruf und einem "i" für generelle Informationen. Hier ist in der Regel die Nummer des Herstellers hinterlegt. Ist die eCall-Funktion vorhanden, kann sie somit zumindest bei einem schweren Unfall innerhalb Europas tatsächlich den manuellen Notruf erübrigen. Der ACE empfiehlt, nur dann auf einen manuellen Notruf zu verzichten, wenn tatsächlich eine Sprachverbindung hergestellt wurde und das Gespräch bis zuletzt stabil war.
Weitere Informationen:
>> Notrufsäulen: Wie die orangefarbenen Telefone am Straßenrand im Ernstfall helfen
>> ACE-Notruf: Im Falle einer Panne
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