Berlin (ACE) – Spätestens Anfang August steht die nächste große Ferienwelle bevor. Viele machen sich dann mit dem Auto auf den Weg in die Feriengebiete in den Süden oder die deutschen Küsten. Staus auf den Autobahnen sind nicht zuletzt wegen der zahlreichen Baustellen vorprogrammiert. Bei längerem Stillstand stellt sich oft die immer drängendere Frage: Was tun, wenn ich oder mein Kind auf die Toilette muss? Was verboten ist und ob es Möglichkeiten der Abhilfe gibt, erklärt der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.
Jeder und jede kennt die Situation: Es staut sich auf der Autobahn vor einer Baustelle oder nach einem Unfall und ein menschliches Bedürfnis meldet sich. Doch was tun, wenn im Stau der Toilettenbesuch immer drängender wird?
Was sagt die StVO?
Die Straßenverkehrsordnung ist sehr eindeutig, was das Betreten von Autobahnen betrifft. Paragraf 18 Abs. 9 StVO besagt: „Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten.“ Dabei ist es unerheblich, ob sich der Verkehr staut oder nicht. Es ist also verboten, das Auto nur kurz im Stau zu verlassen – auch für einen schnellen Toilettengang.
Was kann ich tun?
Die schlechte Nachricht lautet: nicht sehr viel. Einzig kleine „Notfalltoiletten“ und „Taschen-WCs“ versprechen Abhilfe. Diese gibt es für Kinder, Frauen sowie für Männer und sie sind für wenige Euro beispielsweise im Internet bestellbar. Das mag auf den ersten Blick ungewöhnlich oder sogar befremdlich wirken, jedoch ist die Benutzung allemal empfehlenswerter, als potenziell sein Leben durch das Betreten der Fahrbahn zu riskieren.
Keine Ausnahme auf dem Motorrad
Auch wenn Motorradfahrenden sich aufgrund ihrer kleinen und wendigen Maschinen theoretisch zwischen den wartenden Autos hindurchschlängeln könnten, ist dies nicht erlaubt. Sowohl die unrechtmäßige Nutzung der Rettungsgasse als auch des Standstreifens ist hierzulande verboten und wird streng geahndet. Lediglich in Notfällen dürfen Motorradfahrende auf dem Seitenstreifen anhalten, etwa bei einem drohenden Hitzschlag. Die Notdurft zählt allerdings nicht dazu. Zwar könnte man das Einnässen als ehrverletzend werten, jedoch wird in der Regel die Interessenabwägung dem Schutz anderer den Vorzug geben.
Camper im Vorteil
Wer mit einem Wohnmobil unterwegs ist und die Toilette schon vorbereitet hat, ist in einer solchen Notsituation auf jeden Fall im Vorteil. Ist die Zündung aus und der Camper steht, darf die bordeigene Toilette benutzt werden. Wichtig: Wenn sich der Verkehr wieder in Bewegung setzt, müssen auch alle Beifahrerinnen und Beifahrer wieder auf ihren Plätzen sein. Wohnwagen haben allerdings hier das Nachsehen, da zunächst das Fahrzeug verlassen und die Fahrbahn betreten werden müsste.
Grundsätzlich darf die Fahrbahn auch im Stau nicht betreten werden. Dabei wird nicht nur ein Bußgeld riskiert, sondern auch die eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Nicht selten werden Rettungsgassen und Seitenstreifen von anderen Verkehrsteilnehmern widerrechtlich genutzt, auch Rettungsfahrzeuge könnten sich nähern.
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>> Richtig verhalten auf der Autobahn
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