29.06.2018

Nicht zu schnell und doch geblitzt – ein Fall für den Fachanwalt

Statue der Justitia - Göttin der Gerechtigkeit.

© ACE

ACE-Verkehrsrechtstag 2018 thematisiert Messverfahren zur Verkehrsüberwachung

Berlin (ACE) – Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen werden jährlich millionenfach verschickt – größtenteils begründet, doch auch fehlerhafte Messungen sind nicht auszuschließen. Kommt ein Bescheid ins Haus, trotz guten Gewissens regelkonform unterwegs gewesen zu sein, herrscht oft Verunsicherung: Ist ein Messfehler überhaupt möglich und wie lässt er sich belegen? Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, empfiehlt Betroffenen, in diesen Fällen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen und schult Juristen anlässlich des diesjährigen ACE-Verkehrsrechtstags zu Messgeräten und Messfehlern.

„Statt Autos sind schon Pferde geblitzt worden – das ist natürlich ein seltener Extremfall, doch er belegt, dass Messgeräte zur Verkehrsüberwachung nicht hundertprozentig fehlerfrei sind“, sagt Volker Fürbeth, Experte im Bereich Unfallforschung und Messtechnik rund um den Straßenverkehr. „Fehler durch Lichtreflexe bei optischen Messgeräten kommen beispielsweise vor, ebenso wie die schlichte Fehldarstellung einer Tempobegrenzung auf Schilderbrücken über der Autobahn. Und bei noch so ausgereifter Technik – wir Menschen sind nicht frei von Irrtümern. So ist es der Messbedienstete, der korrekt einstellen, ablesen oder auswerten muss. Eine neutrale Instanz, auch zur technischen Überprüfung der Messverfahren, hat daher ihre Berechtigung mehr denn je“, betont der Referent im Rahmen des ACE-Verkehrsrechtstags 2018.

Viele Verkehrsordnungswidrigkeiten bedeuten ein Bußgeld von wenigen Euro – doch spätestens wenn Punkte in Flensburg oder gar der Führerschein auf dem Spiel stehen, sollten Zweifel an der Richtigkeit von Messdaten nachgeprüft werden.

ACE-Rechtsexperte Hannes Krämer empfiehlt Betroffenen das persönliche Gespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht: „Nur der Anwalt kann Einsicht in die Akte zum jeweiligen Fall erhalten und so beispielsweise auch das angewandte Messverfahren in Erfahrung bringen.“ Zwar versprechen Online-Portale ebenso unkompliziert und günstig Hilfe im Umgang mit ungerechtfertigten Bußgeldvorwürfen und Anhörungsbögen, doch eine Garantie für verifizierten Rechtsbeistand gebe es hier nicht, warnt Krämer.

In der Regel kostet juristischer Beistand, im Falle eines fehlerhaften Bußgeldbescheids, 500 bis 800 Euro – ohne Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzt, ist hier klar im Vorteil. Anwaltliche Hilfe ist dann garantiert, ohne hohe Verfahrenskosten fürchten zu müssen.

ACE fördert juristischen Austausch und Weiterbildung

In Weimar veranstaltet der ACE am 29. und 30. Juni 2018 den 10. Verkehrsrechtstag. Schwerpunktthema sind die Messverfahren zur Verkehrsüberwachung, wobei auch das aktuell viel diskutierte Thema „Dashcam als Beweismittel“ mit einfließt.

Ziel des ACE ist es, auf dem Verkehrsrechtstag Juristen Messgeräte und -verfahren, Messfehler und mögliche Fehlerquellen aufzuzeigen, um sie für das Thema zu sensibilisieren, sodass Betroffenen größtmögliche juristische Expertise und Erfolgschancen für entsprechende Verfahren gewährleistet werden kann.

 

Weiterführende Informationen:

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