Wanderschuhe, Gummistiefel & Co.
Berlin (ACE) – Pünktlich zu den Herbstferien holen viele Menschen ihre Wanderstiefel heraus. Aber sollten sie damit auch Autofahren? Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt, welches Schuhwerk sich zum Autofahren eignet – und welches nicht.
Welche Schuhe sind beim Autofahren erlaubt?
Während bei gewerblichen Fahrten nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschrieben ist, dass das Schuhwerk den Fuß umschließen muss, gibt es eine solche konkrete gesetzliche Regelung in der Straßenverkehrsordnung nicht. Jedoch müssen Autofahrende jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleisten, was mit manchen Schuhen schlicht nicht möglich ist. Offene, locker sitzende oder hochhackige Schuhe bieten weniger Halt auf den Pedalen. Bei klobigen Gummistiefeln, Wander- oder Skischuhen fehlt aufgrund der dicken Sohlen und des harten Schafts das Gefühl fürs Pedal. Dagegen ist es mit Flip-Flops oder barfuß deutlich schwieriger, bei einer Notbremsung schnell Druck auf das Bremspedal zu bringen. So können beim Bremsvorgang entscheidende Meter fehlen.
Der ACE rät daher allen Autofahrerinnen und Autofahrern, nur mit geeignetem Schuhwerk zu fahren: rutschsichere, feste Schuhe, bieten auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit ungeeigneten Schuhen?
Die Haftpflicht kommt unabhängig vom getragenen Schuhwerk für den Schaden eines Unfalls auf. Anders kann das bei einer Vollkaskoversicherung aussehen. Im schlimmsten Fall drohen hier Leistungskürzungen wegen grober Fahrlässigkeit – wenn zum Beispiel aufgrund des falschen Schuhwerks nicht schnell genug gebremst werden konnte.
Der ACE-Tipp: Autofahrende sollten immer auf Schuhe achten, mit denen die volle Kontrolle des Fahrzeugs sichergestellt ist. Wer jetzt im Herbst mit Wander- oder Gummistiefeln unterwegs ist, sollte sich einfach ein paar Sportschuhe zum Wechseln in den Kofferraum legen.
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