24.10.2023

Mit dem Zug zum Flug: Was tun bei Verspätungen?

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  • Freie Zugwahl vor und am Reisetag
  • Transfer sollte Bestandteil der Reise sein, um Ansprüche geltend zu machen
  • ACE rät von Deutschlandticket und individuell gebuchten Fahrkarten ab

 

Berlin (ACE) – In vielen Teilen Deutschlands sind die Herbstferien schon im vollen Gange oder stehen kurz bevor. Statt das Auto mit hohen Parkgebühren für die Dauer des Urlaubs am Flughafen abzustellen, bietet sich der Zug als Alternative an. Wie genau funktionieren so genannte Rail-and-Fly-Tickets, welche Rechte haben Nutzende eines Deutschlandtickets und was ist bei Verspätung des Zugs zu beachten? Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert die aktuelle Rechtslage zu den Fahrgastrechten.

 

All Inclusive bei Pauschalreisen

Pauschalreisen bieten oft das bequeme Gesamtpakete, bei dem sich die Reisenden um nichts kümmern müssen. So auch wenn es darum geht, zum Flugzeug oder zum Kreuzfahrtschiff zu kommen. Hier sollten Urlauberinnen und Urlauber bei der Buchung genau auf die Formulierung achten: Ist der Bahntransfer Teil des Pauschalpreises und wird als Vorteil ohne Nennung des Preises ausgewiesen, trägt der Veranstalter die Verantwortung. Ein weiteres Indiz ist die Bewerbung des Transfers als eigene Leistung, etwa durch Formulierungen wie “der bequeme Anreiseservice”.Anders sieht es aus, wenn der Reiseveranstalter lediglich die Kosten für die Anreise übernimmt. In diesem Fall bleibt die Bahn Ansprechpartner und muss bei Verspätungen für Ersatz sorgen. Hier Auslagen für Hotel und neuen Flug erstattet zu bekommen, kann ein langwieriges Unterfangen werden.

 

Bei Buchungen über ein Reisebüro kann es sein, dass Fahrtzeiten auf dem Ticket stehen. Diese sind rein fiktiv, denn das Rail & Fly-Ticket kann am Abflugtag oder einen Tag davor bei freier Zugwahl inklusive ICE in Deutschland genutzt werden.

 

Aufpassen bei Rail & Fly über die Airline

Wer mit der Deutschen Bahn zum Flughafen seiner Wahl anreisen möchte, hat direkt bei der Flugbuchung die Möglichkeit ein entsprechendes Rail & Fly-Ticket als weitere Dienstleistung hinzuzubuchen. Wichtig: Bei der Buchung darauf achten, dass es keinen Disclaimer gibt, der ausdrücklich das Rail & Fly-Ticket vom Reisevertrag ausschließt. Um bei Verspätungen Ansprüche geltend zu machen, ist es wichtig, dass es Teil des Reisevertrags ist.

 

Auf der Webseite der Deutschen Bahn ist eine Liste mit allen Partner-Airlines zu finden, dazu gehört unter anderem Lufthansa. Bereits für 60 Euro gibt es die Hin- und Rückfahrt in der 2. Klasse. Achtung: vor der Buchung auch auf der Seite der Airline prüfen, ob das Angebot noch besteht. Als Partner ist auch Eurowings gelistet, die die Rail & Fly-Option allerdings inzwischen eingestellt haben. Teilweise schließen Fluggesellschaften dies bewusst aus, um sich nicht haftbar zu machen.

 

Verspätung: Was nun?

Die Anreise mit dem Zug darf nicht zu knapp erfolgen: Verlangt die Airline etwa, dass man sich zwei Stunden vor dem Boarding am Flughafen einzufinden hat, sollte dies bei der Reiseplanung unbedingt eingehalten werden. Auch ein Puffer für Verspätungen der Bahn sollte einkalkuliert werden. Gerichte haben zehn bis zwanzig Minuten bisher als angemessen gehalten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 74/19). Wer trotz rechtzeitig geplanter Anreise letztlich den Flug aufgrund von Zugverspätungen verpasst, kann Schadensersatz für die zusätzlich entstandenen Kosten – etwa für die Umbuchung auf einen späteren Flug oder eine nötige Hotelübernachtung – beim Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft geltend machen. Wichtig ist, dass sich der Reisende an die Stelle wendet, bei der das Rail & Fly-Paket gebucht wurde, nicht an den Fahrdienstleister.

 

Sonderfall: Deutschlandticket

Mit dem 49-Euro-Ticket ist es noch einfacher geworden im gesamten Bundesgebiet mit der Bahn zu reisen. Jedoch rät der ACE allen davon ab, den Transfer eigenständig zu organisieren: Weder das Deutschlandticket noch selbst gebuchte Bahntickets sollten genutzt werden, wenn ein Anschluss für Flug, Zug oder Schiff erreicht werden soll. Denn Inhaber und Inhaberinnen eines Deutschlandtickets genießen nur eingeschränkte Fahrgastrechte, da das Ticket als „erheblich ermäßigt“ gilt. Sie haben kein Recht auf Entschädigung oder Ersatz, wenn sie aufgrund einer Verspätung des Regionalverkehrs ihren Anschluss verpassen.

 

Weitere Informationen

>> Juristische Unterstützung über ACE-Vertrauensanwälte

>> Was tun beim Verkehrsstreik?

 

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