10.07.2026

Mietwagen im Urlaub: Worauf Reisende von der Buchung bis zur Rückgabe achten sollten

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  • Frühzeitig buchen und Vertragsbedingungen prüfen
  • Versicherungsschutz, Kaution und Zusatzkosten vorab klären
  • Fahrzeugzustand bei Übernahme und Rückgabe dokumentieren

 

Berlin (ACE) – Die Reisehochsaison hat begonnen und viele nutzen am Urlaubsort einen Mietwagen, um flexibel unterwegs zu sein. Damit dies nicht unnötig teuer wird, gilt es, knappen Verfügbarkeiten, versteckten Zusatzkosten und unklaren Versicherungsregelungen vorzubeugen. Der ACE Auto Club Europa rät, Mietwagenbuchungen frühzeitig zu planen und Buchung, Übernahme sowie Rückgabe des Mietwagens sorgfältig vorzubereiten.

 

Planung: Verfügbarkeit und tatsächlichen Bedarf realistisch einschätzen

Wer für die Sommerferienzeit und insbesondere stark nachgefragte Ferienziele einen Mietwagen benötigt, sollte möglichst früh buchen. Denn die Auswahl kurz vor Reisebeginn nimmt häufig ab und die Preise können, je nach Ziel, Zeitraum und Fahrzeugklasse, erheblich schwanken. Besonders an Flughäfen, auf Inseln und in beliebten Urlaubsregionen kann eine späte Buchung dazu führen, dass nur noch kostspielige Fahrzeugkategorien oder Tarife mit ungünstigen Bedingungen verfügbar sind. Hinzu kommt, dass einzelne Reiseziele die Anzahl der verfügbaren Mietwagen begrenzen können.

 

Der ACE empfiehlt, möglichst früh zu klären, welche Strecken voraussichtlich gefahren werden, ob mehrere Personen ans Steuer müssen und ob Fahrten über Landesgrenzen, auf Fähren oder unbefestigten Straßen vorgesehen sind. Denn nicht jede Nutzung ist automatisch erlaubt und Verstöße gegen Vertragsbedingungen können den Versicherungsschutz gefährden.

 

Buchung: Neben dem Endpreis auch Versicherung und Zusatzkosten prüfen

Über ein Vergleichsportal lässt sich relativ unkompliziert eine realistische Preisspanne für den Mietzeitraum am Urlaubsort ermitteln. Um zu sparen einfach das günstigste Angebot zu wählen, kann jedoch nach hinten losgehen. Maßgeblich sind die eigenen Anforderungen und der Gesamtpreis einschließlich verpflichtender Gebühren, Versicherungen, Kilometerregelung, Tankmodell und gebuchter Extras. Bei längeren Rundreisen oder unklarer Streckenplanung ist ein Tarif mit unbegrenzten Kilometern meist sinnvoller als ein Angebot mit niedrigerem Grundpreis und begrenzter Kilometerzahl. Zusatzfahrerinnen oder -fahrer, gerade jungen Alters, aber auch Kindersitze, Navigationsgeräte, Dachträger oder andere besondere Ausrüstungswünsche können den Preis deutlich erhöhen. Achtung: In der Regel sind nur eingetragene Fahrerinnen und Fahrer beim Versicherungsschutz inbegriffen.

 

Der ACE rät grundsätzlich zu einer Vollkaskoversicherung, die im Ausland oftmals „CDW“ (Collision Damage Waiver) genannt wird, und Diebstahlschutz möglichst ohne Selbstbeteiligung sowie zu einem Schutz, der Glas, Reifen, Felgen, Unterboden und Dach einschließt. Diese Bereiche sind nämlich bei Mietwagen besonders streitanfällig. Vor der Buchung sollte zudem geprüft werden, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist, damit bei sinkenden Preisen oder geänderten Reiseplänen flexibel reagiert werden kann.

 

Übernahme: Kaution, Fahrzeugzustand und Einweisung ernst nehmen

Auch wenn die Reservierung online erfolgt, wird der Mietvertrag häufig erst am Schalter am Urlaubsort endgültig geschlossen. Voucher, Geschäftsbedingungen und No-Show-Regelung sollten deshalb vor Reisebeginn bekannt sein. Wer wegen einer Flugverspätung oder aus anderen Gründen später ankommt, sollte den Anbieter frühzeitig informieren und Flugnummer sowie Ankunftszeit korrekt angeben, damit die Reservierung nicht verfällt. Bei der Abholung wird meist eine Kaution fällig. Oftmals ist eine Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers oder der Hauptfahrerin notwendig. Dies sollte vorab geklärt werden. Achtung: Debitkarten werden nicht überall akzeptiert und ein zu geringer Verfügungsrahmen kann dazu führen, dass das Fahrzeug nicht herausgegeben wird. Bei Versicherungsleistungen, die am Schalter angeboten werden, sollte kritisch geprüft werden, ob sie tatsächlich zusätzlich notwendig sind.

 

Vor der Abfahrt sollte das Mietfahrzeug gründlich in Augenschein genommen werden: Kratzer, Dellen, Felgenschäden, Steinschläge, Reifenschäden, Glasdefekte, Innenraumflecken sowie Tank- und Kilometerstand sind im Übergabeprotokoll zu vermerken. Ergänzend sind Fotos oder ein kurzes Video rund um das Fahrzeug sinnvoll, da die Dokumentation später helfen kann, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wer mit einem ungewohnten Fahrzeug startet, sollte sich außerdem Bedienung, Schaltung, Assistenzsysteme und Warnanzeigen erklären lassen, denn selbst verursachte Schäden, etwa durch falsche Betankung, Schalt- oder Bedienungsfehler können unnötige Kosten verursachen. Gerade bei Wohnmobilen sollte die Höhe vorab sorgfältig geprüft werden. Kommt es zu einem Schaden am Aufbau, weil eine Durchfahrt zu niedrig war, übernehmen Versicherungen aufgrund grober Fahrlässigkeit in der Regel keine Kosten.

 

Nutzung und Rückgabe: Schäden melden und Nachweise sichern

Während der Mietzeit sollte der Wagen regelmäßig kontrolliert werden, insbesondere nach Parkvorgängen im öffentlichen Straßenraum. Werden neue Kratzer, Dellen oder andere Schäden festgestellt, ist der Vermieter umgehend zu informieren. Bei fremdverursachten Beschädigungen oder Unfällen sollte, je nach Vertragsbedingungen, zusätzlich die Polizei kontaktiert werden. Entsprechende Meldepflichten sind häufig im Mietvertrag verankert. Rückt die Polizei bei einem Bagatellschaden nicht aus, sollte zumindest der Kontaktversuch dokumentiert werden, etwa durch einen Anrufnachweis oder Screenshot. In Deutschland muss der Vermieter grundsätzlich nachweisen, dass ein geltend gemachter Schaden während der Mietzeit entstanden ist und dem Mietenden zugeordnet werden kann; im Ausland können jedoch andere Haftungsregeln und abweichende Anforderungen in den Geschäftsbedingungen gelten.

 

Bei der Rückgabe gilt: pünktlich erscheinen, die vereinbarte Tankregelung einhalten und den Fahrzeugzustand möglichst während der Öffnungszeiten bestätigen lassen. Wer den Mietwagen außerhalb der Öffnungszeiten abstellt, trägt ein erhebliches Risiko, weil später entstandene Schäden unter Umständen schwer nachzuweisen sind. Die Beweislast kann bei den Mietenden liegen. Umso wichtiger ist dann die Dokumentation des Fahrzeugzustands bei oder zumindest unmittelbar vor der Rückgabe. Achtung: Auch kleinere Verspätungen können teuer werden. Möglich ist beispielsweise, dass der Vermieter einen weiteren ganzen Miettag berechnet.

 

Schaden am Mietwagen – wer haftet?

Nicht jede sichtbare Spur am Fahrzeug ist automatisch ein ersatzpflichtiger Schaden, zugleich können selbst kleine Beschädigungen zu Auseinandersetzungen mit dem Anbieter führen. Ob es sich um eine gewöhnliche Gebrauchsspur handelt und wann ein tatsächlicher Schaden vorliegt, hängt von Art, Umfang und Entstehung der Beschädigung ab. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Mietende müssen für einen Schaden nur dann einstehen, wenn sie ihn auch zu verantworten haben. Eine Orientierung kann die Frage geben, ob die Beschädigung durch höhere Gewalt entstanden ist. Steinschläge oder Hagelschäden gelten klassischerweise als Fälle, bei denen Mietende vom Vermieter nicht ohne Weiteres in Anspruch genommen werden können. Stehen abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, rät der ACE dazu, juristische Unterstützung einzuholen, da entsprechende Klauseln unwirksam sein können.

 

Wird zur Absicherung des Mietvertrags eine Kreditkarte hinterlegt, kann der Vermieter diese unter Umständen auch bei strittigen Schäden am Mietfahrzeug belasten. Betroffene haben dann häufig nur die Möglichkeit, aus ihrer Sicht unberechtigte Forderungen nachträglich zurückzufordern. Dies kann insbesondere dann aufwendig werden, wenn Ansprüche gegebenenfalls im Urlaubsland gerichtlich geltend gemacht werden müssen.

 

Bei der Buchung über Internetportale lassen sich häufig zusätzliche Versicherungen abschließen. Diese können einspringen, wenn der Vermieter nach der Rückgabe des Fahrzeugs Schadenersatzansprüche geltend macht. Eine vollständige Absicherung bieten solche Policen zwar nicht, sie können das finanzielle Risiko für Mietende jedoch deutlich reduzieren.

 

Weitere Informationen:

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