06.08.2020

Mietwagen im Urlaub – das sollten Reisende beachten

Mietwagen

© ACE

Berlin (ACE) – Aufgrund der bestehenden Reisebeschränkungen ist das Urlaubsjahr 2020 anders als in den Vorjahren. Viele Reisende steigen diesen Sommer auf das Auto um, doch nicht jeder besitzt ein eigenes Fahrzeug. Auch wer mit der Bahn, dem Bus oder dem Flieger anreist, greift oft auf einen Mietwagen zurück, um am Urlaubsort mobil zu sein. Doch um böse Überraschungen zu vermeiden, gilt es einiges zu beachten.

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, was bei einer Autoausleihe zu beachten ist, wie unnötige Kosten vermieden werden und welcher Versicherungsschutz gilt.

1. Buchung
Bei einer längerfristigen Planung der Reise besteht die Möglichkeit, Preise, Angebote und Kundenbewertungen des Mietwagen-Unternehmens zu vergleichen. Auch Buchungs- und Vergleichsportale im Internet können hilfreich sein, um von möglichen Vergünstigungen zu profitieren. Im Falle der knappen Verfügbarkeit, kann man sich so rechtzeitig ein Auto sichern und die Urlaubskasse schonen. Es ist ratsam, den Mietwagen rechtzeitig vor Reiseantritt beziehungsweise dem beabsichtigten Anmietdatum zu buchen. Wer bei einem Mietwagen-Broker bucht, bekommt nicht selten für wenig Aufpreis eine zusätzliche Haftpflichtversicherung oder eine Vollkasko-Versicherung dazu. Vor allem die Buchung bei einem deutschen Mietwagenvermittler bietet einige Vorteile, denn die Vertragsbedingungen werden nach deutschem Recht gesichert. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, zum Beispiel infolge eines Unfalls, nehmen sich deutsche Gerichte dem Fall an.

ACE-Hinweis: Unbedingt auf das Kleingedruckte achten, denn dort verbergen sich oft zusätzliche Kosten. Der Mietwagen sollte bis zu einem Tag vorab noch stornierbar sein, nach Möglichkeit kostenlos, sowie für längere Fahrten oder Mietzeiträume keine Kilometerbegrenzung beinhalten.

2. Versicherung und Kosten
Die wichtigste Versicherung für jedes Auto ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei der Buchung sollte man auf die Höhe der Schadenssumme achten: Diese muss mindestens eine Million Euro betragen. Wenn es um den Versicherungsschutz geht, rät der ACE zu einer Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung. Hierbei werden die Kosten gedeckelt, falls es zu einem kleineren oder größeren Unfall kommt. Der ACE empfiehlt darauf zu achten, dass auch Reifen, Felgen, das Dach, der Unterboden und Glas mitversichert sind. Schäden treten dort besonders häufig auf und können kostspielig sein.

Die Bezahlung des Mietwagens erfolgt fast immer mit der Kreditkarte! Diese Zahlungsweise ist bisher die einzige, bei der Vermietunternehmen die hinterlegte Kaution sicher blockieren kann, zum Beispiel wenn das Auto beschädigt zurückgegeben wird. Im Falle der korrekten Rückgabe des Mietwagens ermöglicht der Autovermieter wieder den Zugriff auf den blockierten Betrag, es erfolgt keine Abbuchung des geblockten Kautionsbetrages.

3. Übernahme und Rückgabe
Die Übernahme und Rückgabe des Mietwagens sollte mit einem Mitarbeitenden der Autovermietung durchgeführt werden. Bei der Übernahme muss der Zustand des Leihwagens grundsätzlich einwandfrei sein. Bei offenkundigen Mängeln ist das Fahrzeug direkt zurückzuweisen. Es gilt in jedem Fall: keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit! Der ACE rät deshalb, auch Scheiben und Reifen auf etwaige Beschädigungen zu prüfen. Bereits vorhandene Schäden sollten in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Zusätzlich ist es ratsam, die Schäden mit dem Smartphone zu fotografieren. Falls bei der Rückgabe des Mietwagens kein Mitarbeiter anwesend und nur der Schlüssel abzugeben ist, sollten auch hier wieder Fotos gemacht werden, um den Zustand des Fahrzeugs zu dokumentieren. Die Abgabe sollte pünktlich und wie mit der Mietwagenfirma vereinbart erfolgen, um hohe Nachzahlungen ebenso wie Ärger im Versicherungsfall vorzubeugen. Denn der gebuchte Versicherungsschutz ist nach Ablauf der Mietzeit nicht mehr gegeben.

Zusätzlicher Sicherheitstipp des ACE: Wird beabsichtigt, einen Mietwagen zu nutzen, sollten für alle Mitfahrenden Warnwesten mitgenommen werden. Nicht in jedem Mietfahrzeug ist für jeden Sitzplatz automatisch eine Warnweste mit an Bord. Wer mit Kindern reist, benötigt gegebenenfalls einen Kindersitz.

Weitere Informationen:

>> Ratgeber: Mietwagen-ABC


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