Stuttgart (ACE) 23. November 2016 – Nicht nur die Deutschen werden immer älter, größer und dicker – die Autos tun es ihnen gleich: Die neueste Generation an SUV ist laut ACE, Deutschlands zweitgrößtem Autoclub, sogar so schwer, dass sie auf manchen Parkplätzen nicht mehr stehen dürfen.
Denn obwohl beim „Zeichen 315" (siehe Tabelle) grundsätzlich das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, gilt dies nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht bis 2,8 Tonnen. Moderne Luxus-SUV wie Audi Q7, Mercedes GLS oder Range Rover Sport liegen zum Teil deutlich darüber.
Tabelle: Geländewagen mit zulässigem Gesamtgewicht
Wer seinen schweren SUV trotzdem auf dem Gehweg abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens zehn Euro rechnen. Achtung: Mindestens 15 Euro werden fällig, wenn der Parkplatz auch über Parkflächenmarkierung verfügt. Was für schwere Pkw gilt, gilt aber natürlich auch für Transporter, Kleinbusse (und Wohnmobile). Das Schild gibt auch an, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind, ob mit zwei oder vier Rädern auf dem Gehweg.
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Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC), www.eac-web.eu