- Vorrangregelungen vor der Einfahrt beachten
- Fahrstreifenwahl in mehrspurigen Kreisverkehren berücksichtigen
- Besondere Vorschriften für Radverkehr und Linksverkehr kennen
Berlin (ACE) – In vielen europäischen Ländernkommen Kreisverkehre zum Einsatz, um Verkehrsknotenpunktezu entschärfen. Ein flüssigerer und sicherer Verkehrsfluss ist das Ziel. Allerdings sorgen variierende Vorfahrts- und Verkehrsregeln in verschiedenen Ländern gerade jetzt im Reiseverkehr immer wieder für Unsicherheiten und Missverständnisse. Zwar sind die Grundprinzipien meist ähnlich, doch bei Beschilderung, Spurwahl und Vorrangregelungen bestehen teils Unterschiede. Der ACE Auto Club Europa empfiehlt deshalb, sich vor Fahrten ins Ausland mit den wichtigsten Besonderheiten im Kreisverkehr vertraut zu machen.
Verkehr im Kreisverkehr hat meist Vorrang
In den meisten europäischen Ländern gelten die gleichen Grundregeln. Ist die Einfahrt in den Kreisverkehr durch „Vorfahrt gewähren“ oder vergleichbare Verkehrszeichen geregelt, haben die Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn Vorrang. Dies entspricht der üblichen Praxis unter anderem in Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Slowenien und Spanien sowie bei den überwiegend anzutreffenden Kreisverkehren in Frankreich, Italien, Polen und Tschechien. Wer in den Kreisverkehr einfahren möchte, sollte daher vor der Einfahrt die Geschwindigkeit frühzeitig reduzieren und den fließenden Verkehr passieren lassen. Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Blinken in europäischen Ländern vorgeschrieben, damit nachfolgende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Fahrabsicht rechtzeitig erkennen können.
Ohne Beschilderung kann „rechts vor links“ gelten
Viele Verkehrsteilnehmende gehen davon aus, dass Fahrzeuge im Kreisverkehr grundsätzlich Vorrang haben. Diese Annahme ist jedoch nicht überall richtig. In mehreren europäischen Ländern, darunter Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen sowie Tschechien, und sogar in Deutschland, kann ohne entsprechende Vorrangbeschilderung die allgemeine Regel „rechts vor links“ gelten. Man spricht auch von „unechten Kreisverkehren“, da es sich aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht um eine Kreuzung handelt, allerdings mit kreisförmiger Verkehrsführung. Achtung: Je nach baulicher Situation kann hier auch beim Einfahren eine Richtungsanzeige notwendig sein. Zudem können einfahrende Fahrzeuge gegenüber dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn bevorrechtigt sein. Maßgeblich ist stets die örtliche Beschilderung. Gegenseitige Rücksichtnahme ist zudem grundsätzlich gefragt. Gerade im Reiseverkehr muss jederzeit mit Missverständnissen und Regelunkenntnis gerechnet werden, sodass eine vorausschauende, defensive Fahrweise vonnöten ist.
Mehrspurige Kreisverkehre erfordern besondere Aufmerksamkeit
Gerade größere Kreisverkehre mit mehreren Fahrstreifen stellen Reisende häufig vor Herausforderungen. Europaweit gilt jedoch derselbe Grundsatz: Wer innerhalb des Kreisverkehrs den Fahrstreifen wechselt, muss den Verkehr auf der Zielspur vorbeilassen. Spurwechselnde tragen die Verantwortung dafür, dass andere Verkehrsteilnehmende weder behindert noch gefährdet werden. Sollte es einmal nicht gelingen, rechtzeitig und gefahrlos die Spur zu wechseln: besser eine Extrarunde im Kreisverkehr drehen, statt einen Unfall riskieren.
In vielen Ländern wird zudem empfohlen, für frühe Ausfahrten die äußere Spur und für spätere Ausfahrten die innere Spur zu nutzen. Vor dem Verlassen des Kreisverkehrs ist ein rechtzeitiger Wechsel auf die äußere Fahrspur erforderlich, sofern die örtliche Verkehrsführung nichts anderes vorgibt. Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen sind dabei stets verbindlich und haben Vorrang vor allgemeinen Empfehlungen.
Abweichende Regeln in einzelnen Ländern
Einige Länder weichen in wichtigen Punkten vom europäischen Standard ab. In Frankreich unterscheidet man etwa zwei Arten von Kreisverkehren: dem heute vorwiegend anzutreffenden „Giratoire“, in dem jenes Fahrzeug Vorfahrt hat, welches den Kreisel bereits befährt, und dem erheblich selteneren „Rond-Point“. Bei Letzterem gilt rechts vor links, sodass einfahrende Fahrzeuge Vorrang haben. Zur Unterscheidung dieser ist die Beschilderung dringend zu beachten: Während bei Giratoires, wie in Deutschland üblich, vor jeder Einfahrt in den Kreisverkehr das „Vorfahrt gewähren“-Zeichen steht, ist in Rond-Points das gleiche Zeichen innerhalb des Kreisverkehrs vor jeder Ausfahrt zu sehen. Dann gilt innerhalb des Kreisverkehrs vor der Ausfahrt: stehenbleiben, wenn ein anderes Fahrzeug in den Kreisverkehr fahren möchte.
In den Niederlanden sollten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Kreisverkehr dem Radverkehr besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn an vielen niederländischen Kreisverkehren verlaufen eigenständige Radwege. Je nach Beschilderung haben Radfahrerinnen und Radfahrer dann häufig Vorrang.
In Großbritannien gilt Linksverkehr, entsprechend werden Kreisverkehre im Uhrzeigersinn befahren. Vorrang haben die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden und von rechts kommen. Im Prinzip ist die Vorfahrtsregel also wie in Deutschland, aber spiegelverkehrt. Auf den britischen Inseln wird jedoch zusätzlich die gewünschte Fahrtrichtung häufig bereits vor dem Einfahren in den Kreisverkehr durch Blinken angezeigt. Wer die erste Ausfahrt nehmen möchte, blinkt bereits beim Einfahren links. Wer geradeaus fahren möchte, blinkt erst vor dem Verlassen des Kreisverkehrs. Wer rechtsherum weiterfahren will, um eine spätere Ausfahrt zu nehmen, blinkt beim Einfahren zunächst rechts und später beim Verlassen des Kreisverkehrs links.
Der ACE rät, im Ausland nicht allein auf Gewohnheiten zu vertrauen, sondern Beschilderung, Fahrbahnmarkierungen und örtliche Besonderheiten aufmerksam zu beachten. Dies gilt insbesondere in stark frequentierten Urlaubsregionen, in denen unterschiedliche Verkehrsgewohnheiten aufeinandertreffen. Gegenseitige Rücksichtnahme und eine defensive Fahrweise sind Voraussetzungen für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr.
Weitere Informationen:
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>> Maut und Vignette im Urlaub: Regeln in Europas Reiseländern und auf dem Weg dorthin
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