- Wechselfrist 2025 endet meistens am 1. Dezember
- Grundsätzliche Kostensteigerung beachten
- Bei Tarifauswahl unbedingt Versicherungsleistungen und eigene Bedürfnisse abwägen
Berlin (ACE) – Die Preise für Kfz-Versicherungen steigen grundsätzlich – doch der Wechsel kann sich trotzdem lohnen. In diesem Jahr endet die Wechselfrist ausnahmsweise am 1. Dezember 2025, da der 30. November auf einen Sonntag fällt. Der ACE Auto Club Europa empfiehlt, den restlichen November zu nutzen, um Angebote sorgfältig zu vergleichen.
Steigende Preise: Kosten prüfen
Die Kfz-Versicherungsbeiträge steigen nicht zuletzt durch die allgemeine Inflation und den sogenannten Designschutz: Sichtbare Fahrzeugteile dürfen – abhängig vom Zeitpunkt der Designanmeldung – nur vom Fahrzeughersteller selbst vertrieben werden. Die sogenannte Reparaturklausel wirkt dieser Monopolstellung zwar seit dem 2. Dezember 2020 entgegen, Übergangsfristen für davor angemeldete Designs wirken sich jedoch noch immer auf die Preise betroffener Ersatzteile aus. Auch erfordert die Reparatur moderner Fahrzeuge wie Hybrid- und Elektroautos mit Hochvolttechnik spezielle Weiterbildungen, die sich auf die Stundensätze der Werkstatt auswirken. Zwar punkten gerade E-Autos im laufenden Unterhalt mit niedrigeren Wartungskosten, da in der Regel weniger Arbeiten anfallen und weniger Teile benötigt werden. Reparaturen oder Unfallinstandsetzungen sind jedoch meist kostspieliger, was zu hohen Versicherungspämien führen kann. Wer sparen will, sollte jetzt den Anbietervergleich angehen: Die meisten Kfz-Versicherungen können nur einmal im Jahr mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende gewechselt werden. Der Stichtag für die Kündigung ist für die meisten Kfz-Versicherungen der 30. November beziehungsweise in diesem Jahr der 1. Dezember 2025. DieKündigung muss also spätestens am 1. Dezember beim alten Versicherer eingegangen sein, um im neuen Jahr von einem anderen Versicherungstarif zu profitieren.
Persönliche Bedürfnisse berücksichtigen
Um einen möglichst breiten Überblick über Kfz-Versicherungsangebote zu erhalten, empfiehlt es sich, Vergleichsportale zu nutzen, aber auch die Offerten direkt auf den Webseiten der Versicherer zu sichten. Vermeintliche Versicherungsschnäppchen sind jetzt im November keine Seltenheit. Wichtig ist jedoch, nicht nur den Preis im Blick zu behalten: Versicherungsleistungen sollten zu den individuellen Bedürfnissen passen. Nur, wer beim Wechsel sein Verhalten berücksichtigt, profitiert auch tatsächlich von einem neuen Tarif. Dabei ist es nicht immer notwendig, den Anbieter zu wechseln: Es kann sich finanziell bereits lohnen, das eigene Fahrverhalten des letzten Jahres mit dem aktuellen Versicherungstarif abzugleichen. Wer weniger gefahren ist als bisher angegeben, kann eventuell die versicherte Kilometerzahl heruntersetzen und spart künftig. ACE-Tipp: Einige Versicherer sind kulant und erstatten auch rückwirkend Beiträge, wenn im Versicherungsjahr weniger gefahren wurde als prognostiziert.
Wer einen Anbieterwechsel in Betracht zieht, sollte vorher die Versicherungsleistungen unbedingt auf Passgenauigkeit überprüfen: Garagenrabatt ist beispielsweise verbreitet, sollte aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug – je nach Vereinbarung nur nachts oder auch tagsüber – grundsätzlich in der Garage untergestellt werden kann. Auch eine Werkstattbindung kann die Prämie senken. Allerdings sollte gewährleistet sein, dass eine passende Werkstatt in der Nähe ist. Ist ein passgenauer Tarif gefunden, empfiehlt es sich zudem, vor dem Wechsel Online-Bewertungen des Versicherers zu sichten, um grundsätzliche Schwachstellen zu kennen.
Telematik-Tarife: Durch umsichtiges Fahren sparen
Sparpotenzial bieten auch Telematik-Tarife, die das Fahrverhalten analysieren: Bei defensivem Fahrstil werden hier Rabatte gewährt. Dabei zeichnen Sensoren oder Apps Brems-, Beschleunigungs- und Lenkverhalten auf. Wer ruhig und vorausschauend fährt, kann so seinen Beitrag deutlich reduzieren. Der ACE rät jedoch, Datenschutz- und Teilnahmebedingungen im Detail zu prüfen, bevor man sich für einen entsprechenden Tarif entscheidet.
ACE-Tipp: Telematik-Tarife können beispielsweise für junge Fahrerinnen und Fahrer interessant sein, die noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut haben. Auch ältere Autofahrerinnen und Autofahrer können davon profitieren, weil sie mit dem erzielten Rabatt mögliche Alterszuschläge ausgleichen können.
Grundsätzlich empfehlenswerte Konditionen
Die Auswahl an Konditionen ist groß. Es sollte sichergestellt werden, dass diese zu einem selbst und damit auch zum Versicherungsvertrag passen. Grundsätzlich empfehlenswerte Konditionen sind:
- Deckungssumme: Die Deckungssumme ist der maximale Beitrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlt. Empfohlen werden mindestens 50 bis 100 Millionen Euro, damit auch hohe Personen- und Sachschäden abgesichert sind.
- Mallorca-Police: Es handelt sich dabei um eine Zusatzversicherung, die die Haftpflicht für Mietwagen im europäischen Ausland mitumfasst und dort mögliche Deckungslücken schließt. Damit soll ein umfassender Versicherungsschutz auch im Urlaub bestehen.
- Grobe Fahrlässigkeit: Wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wird, leistet die Versicherung nur dann, wenn der Tarif keine Leistungskürzungen vorsieht. Tarife mit „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ sind daher besonders empfehlenswert.
- Neuwertentschädigung: Die Versicherung zahlt bei Totalschaden oder Diebstahl in den ersten Monaten oder Jahren nach Kauf des Fahrzeugs den ursprünglichen Neupreis statt nur den Zeitwert des Fahrzeugs.
- Rabattschutz: Mit einem Rabattschutz bleibt die Schadenfreiheitsklasse auch nach dem Unfall stabil, sodass im Folgejahr kein Prämienaufschlag erfolgt.
- GAP-Deckung: Die GAP-Deckung kommt bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen in Betracht. Sie schließt die Lücke zwischen dem Zeitwert des Fahrzeugs und den offenen Finanzierungsbeträgen, wenn das Fahrzeug gestohlen oder zerstört wird.
Fallstricke vermeiden
Nach einem Unfall ist ein Versicherungswechsel nicht immer vorteilhaft. Wenn der bestehende Vertrag einen Rabattschutz oder Rabattretter enthält, kann es finanziell von Vorteil sein, diesen zu behalten. Bei einer neuen Versicherung wird ein Schaden in der Regel berücksichtigt und führt zu einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse – mögliche Ersparnisse durch einen Wechsel können dadurch verloren gehen.
Nicht alle Kfz-Versicherungen haben die gleiche Kündigungsfrist. Wer wechseln möchte, sollte genau prüfen, bis wann gekündigt werden kann und wann die neue Police beginnt. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz ohne Unterbrechung weiterläuft – auch nur ein Tag ohne Haftpflichtversicherung ist nicht erlaubt und kann teuer werden. Nach § 30 in Verbindung mit § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes ist das Fahren ohne Kfz-Versicherung eine Straftat und kann je nach vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Gleichzeitig kann auch das Fahrzeug von der Polizei eingezogen werden. Wird ein Unfall verursacht und es liegt keine Kfz-Versicherung vor, haftet der Unfallverursacher oder die Unfallverursacherin selbst. Dies kann je nach Schaden richtig ins Geld gehen. Gerade wenn noch Menschen durch den Unfall schwer verletzt werden, muss die Person, die den Unfall verursacht hat und keine Kfz-Versicherung hatte, die gesamten Behandlungskosten, Schmerzensgeld und gegebenenfalls Verdienstausfall übernehmen. Es besteht also nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich ein sehr hohes Kostenrisiko.
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>> Versicherungen – Vorteile für ACE-Mitglieder
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