17.06.2024

Internationaler Führerschein: Autofahren im Ausland teils nur mit Zusatzdokument

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  • Internationaler Führerschein nur in Verbindung mit nationalem Führerschein gültig
  • Auch für einzelne Länder innerhalb Europas empfohlen
  • Antragstellung ist an EU-Kartenführerschein geknüpft

 

Berlin (ACE) – Ob im Rahmen eines länderübergreifenden Roadtrips oder einer Mietwagenbuchung am Urlaubsort: Um im Ausland Auto fahren zu können, kann ein internationaler Führerschein erforderlich sein. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert, was der internationale Führerschein ist und wer ihn wo benötigt.

 

Zusatzdokument für Auslandsfahrten

Beim internationalen Führerschein handelt es sich um ein Zusatzdokument, das nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist. Der in Deutschland ausgestellte internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit einem deutschen Kartenführerschein gültig. Das Dokument stellt sicher, dass die Fahrerlaubnis im Ausland korrekt verstanden und beispielsweise hinsichtlich der Erlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen richtig interpretiert wird. Je nach Ausführung ist der internationale Führerschein entweder drei Jahre – nach dem Muster des Abkommens von 1926 – oder nur ein Jahr – nach dem Muster des Abkommens von 1926 – gültig. Die Gültigkeit von nur einem Jahr besteht für die Reiseländer Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien und Vatikanstadt.

Für alle anderen Reiseländer besteht die dreijährige Gültigkeit. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss der internationale Führerschein grundsätzlich neu beantragt werden.

 

Teils auch in Europa zu empfehlen

In Ländern der EU sowie Island, Liechtenstein Norwegen und auch der Türkei brauchen Inhaberinnen und Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis keinen zusätzlichen Internationalen Führerschein.Innerhalb Europas wird der internationale Führerschein jedoch in Albanien, Moldau und Russland empfohlen. In den meisten Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas ist der internationale Führerschein Pflicht; und beispielsweise auch für Fahrten in den USA empfiehlt es sich, den internationalen Führerschein dabei zu haben, denn der deutsche Führerschein muss ohne das Zusatzdokument nicht anerkannt werden.  

Hinweis: In Thailand gilt nur ein internationaler Führerschein nach dem 1968er-Muster. Wer länger als drei Monate fahren will, benötigt einen nationalen Führerschein. Für alle, die in Australien oder Neuseeland auf Reisen sind, reicht eine beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins. Ebenso ist in Japan eine japanische Übersetzung erforderlich.
 

Antragsvoraussetzungen und Bearbeitungszeit können variieren

Es empfiehlt sich grundsätzlich, sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die im jeweiligen Reiseland geltenden Regeln hinsichtlich des Führerscheins zu informieren. Ist ein internationaler Führerschein für die geplante Reise vonnöten, kann er bei der heimischen Führerscheinstelle beantragt werden. Auch hier gilt: Unbedingt vorab über die Antragsvoraussetzungen am Haupt- oder Nebenwohnsitz informieren, denn die Regeln können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Viele Behörden stellen die dazugehörigen Antragsformulare und Erfordernisse für die Antragstellung online zur Verfügung.

 

Es ist grundsätzlich erforderlich, persönlich bei der zuständigen Behörde vorzusprechen. Benötigt wird in der Regel neben dem gültigen EU-Kartenführerschein, ein Reisepass oder Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Gebühren liegen bei rund 15 bis 20 Euro – je nach Bundesland. In der Regel wird das Dokument sofort bei Beantragung ausgestellt. Achtung: Ist noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden, kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen dauern, denn mit der Ausstellung des internationalen Führerscheines erfolgt dann automatisch ein Umtausch des alten Führerscheines. Dies ist auch mit zusätzlichen Kosten von etwa 25 Euro verbunden und macht ein weiteres Foto erforderlich. Achtung: Am Urlaubsort ist auch beim Auswärtigen Amt oder der Deutschen Botschaft keine Antragstellung möglich.

 

Weitere Informationen:

>>  Führerscheinumtausch: Führerscheinrechner

>> ACE-Reisebüro

>> ACE-Urlaubsratgeber

 

Für Rückfragen und Interviewwünsche
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: presse@ace.de, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin
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