27.12.2022

Hüttengaudi nur mit sicherer Rückfahrgelegenheit

Foto: Alexander Rochau - Fotolia

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Berlin (ACE) – Viele nutzen die Feiertage für einen Trip zum Skilaufen oder Snowboarden. Nicht selten klingt der Abend dann auf einer gemütlichen Hütte oder in einer Bar aus. Einladende Gelegenheiten für Jagertee, Sekt, Punsch & Co. gibt es in vielen Skigebieten mehr als genug. Mit Blick auf die in diesem Jahr wieder bedrohlich steigenden Unfallzahlen im Straßenverkehr gilt nach der Hüttengaudi umso mehr: Wer trinkt, lässt das Auto stehen, so derACE, Europas Mobilitätsbegleiter.

Von der Hütte sicher in die Unterkunft

Der Heimweg sollte bereits vor dem Hüttenbesuch organisiert sein: Wann fährt der letzte Skibus? Wo bekomme ich ein Taxi her? Gibt es weitere Möglichkeiten, sicher zurück ins Feriendomizil zu kommen? Auch Fahrgemeinschaften können eine sinnvolle Lösung darstellen, wenn vorab geklärt wird, wer fährt.

Strafrechtliche Konsequenzen

Auch bei unfallfreier Fahrt drohen Konsequenzen durch Alkohol am Steuer: Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird in Deutschland mit bis zu 1.500 Euro und drei Punkten in Flensburg zur Kasse gebeten. Bei Fahrauffälligkeiten kann es allerdings bereits ab 0,3 Promille zu einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr kommen, sodass der Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte und eine Geldstrafe drohen. Als „absolut fahruntüchtig“ gilt in Deutschland, wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist. Mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge. Im Falle eines Unfalls wird zusätzlich der Vollkasko-Versicherungsschutz riskiert. Hinweis: In den Nachbarländern sind die Strafen oft erheblich empfindlicher.

Weiterführende Informationen

>> Länderinfos: Strafrechtliche Konsequenzen bei Alkohol am Steuer im Ausland 

>> Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit

 

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