24.06.2026

Hitzeschäden auf der Fahrbahn: Vorsicht bei Blow-ups und Co.

  • Blow-up-Gefahr besteht bei anhaltender Hitze auf Betonfahrbahnen
  • Bei sichtbaren Unebenheiten und Nahtstellen besonders vorsichtig fahren
  • Ungesicherte und nicht ausgeschilderte Fahrbahnschäden unbedingt melden

 

Die erste Hitzewelle des Jahres hält an – bis zu 40 Grad sind örtlich weiterhin möglich. Die hohen Temperaturen aktuell belasten nicht nur Mensch und Tier, sondern setzen auch dem Straßenbelag zu – mit teils gravierenden Folgen für die Verkehrssicherheit. Der ACE Auto Club Europa gibt Hinweise zum richtigen Verhalten bei Hitzeschäden auf der Fahrbahn und erklärt, was bei Blow-ups, Schlaglöchern und Co. zu beachten ist.

 

Ob Beton oder Asphalt – Hitze schädigt Straßen

Ein Großteil der deutschen Autobahnen besteht aus Asphalt, die restlichen aus Beton. Die Materialien reagieren unterschiedlich auf Hitze, können aber beide Schäden nehmen. Insbesondere, wenn es rasch heiß wird und die Hitze über mehrere Tage anhält, wie aktuell: Asphalt kann sich durch Sonneneinstrahlung auf über 60 Grad Celsius aufheizen und dadurch seine Tragkraft verlieren – Verformungen oder Spurrinnen sind die Folge. Beton dehnt sich bei Hitze aus, ist aber kaum flexibel. Bei großer Belastung und schon ab 30 Grad Lufttemperatur können dadurch sogenannte Blow-ups entstehen:  plötzliche Aufwölbungen, wodurch die Fahrbahn aufbrechen kann.

 

Fahrbahnschäden: Ein Risiko für die Verkehrssicherheit

Geschwindigkeitsbeschränkungen und Warnhinweise sind unbedingt ernst zu nehmen. Bereits geringe Unebenheiten, Löcher und Risse können für Verkehrsteilnehmende zum Risiko werden. Wer mit dem Motorrad unterwegs ist, läuft Gefahr in Folge von Blow-ups zu stürzen. Auch können plötzliche Ausweichmanöver zu Unfällen führen.

Um das Pannen- und Unfallrisiko bei Hitzeschäden zu minimieren, sollten alle Verkehrsteilnehmenden vor allem auf älteren Strecken oder bei sichtbaren Unebenheiten und Nahtstellen besonders vorsichtig fahren und das Tempo reduzieren. Um auch spontan rechtzeitig auf schadhaften Straßenbelag reagieren zu können, ist es zwingend notwendig, den Sicherheitsabstand zu vergrößern. Bei großflächigen Fahrbahnschäden muss notfalls, wenn es die Verkehrslage zulässt, angehalten werden. Damit nicht ausgeschilderte Fahrbahnschäden abgesichert werden können, gilt es,sie umgehend zu melden – etwa bei Polizei oder Autobahnmeisterei. Manche Städte und Gemeinden bieten zu diesem Zweck auch Online-Formulare an.

 

Kleine Unebenheit – großer Fahrzeugschaden

Nicht immer kann man Straßenschäden einfach umfahren: Ist beispielsweise ein Ausweichen unmöglich, ohne in den Gegenverkehr zu geraten, muss auch ein großes Schlagloch in Kauf genommen werden. Anschließend ist es dringend notwendig, auf ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen und Veränderungen im Lenkverhalten zu achten. Bei kleinsten Auffälligkeiten sind Schäden wahrscheinlich. Es gilt dann, bei der nächsten Gelegenheit anzuhalten und den Pannendienst zu kontaktieren.

Blow-ups, Schlaglöcher und Co. können, selbst bei niedriger Geschwindigkeit, erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen. Setzt ein Auto auf, können sowohl die Karosserie als auch der Auspuff beschädigt werden. Wer beispielsweise mit hohem Tempo durch ein Schlagloch fährt, riskiert darüber hinaus auch Schäden an der Lenkung, der Radaufhängung, den Reifen und den Felgen. 

 

Schadensfall durch Straßenschaden – was nun?

Sichtbare Fahrzeugschäden sollte man dokumentieren: Fotos von Fahrbahn und Fahrzeug können bei der Regulierung helfen. Hat ein Straßenschaden einen Fahrzeugschaden verursacht, besteht unter Umständen ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Straßenbaulastträger. Meist ist das die Kommune, das Land oder der Bund. Voraussetzung ist jedoch eine nachweisbar vernachlässigte Verkehrssicherungspflicht. Eine Warnbeschilderung entbindet in der Regel von der Haftung. Um entschädigt zu werden, ist somit eine umfassende Dokumentation entscheidend: Fotos, Zeugen, Polizei- oder Werkstattberichte können helfen. Eine rechtliche Beratung ist im Einzelfall empfehlenswert. Eine Erstauskunft durch einen ACE-Vertrauensanwalt oder eine ACE-Vertrauensanwältin ist für ACE-Mitglieder kostenfrei.

Haftet der Straßenbaulastträger nicht, kann der Schaden über die Vollkaskoversicherung abgerechnet werden, wenn eine solche besteht. Diese greift auch bei einem selbstverschuldeten Unfall durch Blow-up, Schlagloch und Ähnlichem.

 

 

Weitere Informationen:

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