Berlin (ACE) – Anlässlich der morgigen Nationalen Verkehrssicherheitskonferenz zieht der ACE Auto Club Europa eine kritische Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundes. Dieses wurde vor fünf Jahren unter dem damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in der Großen Koalition beschlossen und gilt bis 2030.
Weder die vergangene Ampelregierung noch die neuaufgelegte Koalition aus Union und SPD haben das Verkehrssicherheitsprogramm 2021 kritisch hinterfragt und nachgesteuert. Eine umfassende Zwischenevaluation des Verkehrssicherheitsprogramms liegt bis heute nicht vor. Dabei ist die Entwicklung der Unfallzahlen besorgniserregend. Bis 2030 soll die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent sinken, zugleich soll es weniger Schwerverletzte geben. Tatsächlich jedoch ist die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten zuletzt wieder auf über 2.800 gestiegen und bewegt sich seit Jahren auf einem ähnlich hohen Niveau. Die aktuellen Unfallzahlen zeigen keine Dynamik nach unten – insbesondere für Zufußgehende und Radfahrende bleiben die Unfallgefahren hoch.
Unfallzahlen sinken nicht, Programm muss korrigiert werden
Trotz aller politischer Bekenntnisse bleibt die tatsächliche Verbesserung der Verkehrssicherheit weit hinter den selbst gesteckten Zielen zurück. Zwar legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Unfallverhütungsbericht vor, der einen Überblick über das Unfallgeschehen und die Einzelmaßnahmen gibt. Doch einen zentralen Punkt bleibt die Bundesregierung schuldig: Sie liefert keine klare Bewertung der Wirksamkeit der Programmmaßnahmen und leitet kaum konkrete Schlussfolgerungen ab, kritisiert der ACE.
Die Bundesregierung zieht aus Sicht des ACE bisher keine ausreichenden politischen Konsequenzen aus der Unfallentwicklung und steuert nicht nach. Besonders kritisch ist diese Leerstelle vor dem Hintergrund der Unfallzahlen. Trotz der Vielzahl an Maßnahmen sinken die Zahlen insbesondere der schweren Unfälle nicht oder nur geringfügig. Diese Diskrepanz wirft grundlegende Fragen zur Wirksamkeit der aktuellen Strategie auf. Wenn ein so umfangreiches Maßnahmenpaket keine deutliche Verbesserung bewirkt, muss das Programm hinterfragt werden.
„Auf der Nationalen Verkehrssicherheitskonferenz bleibt ein zentrales Defizit unbeachtet: Die fehlende systematische Evaluation der Maßnahmen sowie eine dringend notwendige Korrektur werden vom Bundesverkehrsministerium nicht zum Thema gemacht. Verkehrssicherheit wird nach wie vor nicht mit der notwendigen Priorität behandelt. Eine grundlegende Überprüfung und Weiterentwicklung des Verkehrssicherheitsprogramms zeichnet sich derzeit nicht ab. Damit droht das Programm seine Steuerungsfunktion zu verlieren“, mahnt Sven-Peter Rudolph, Vorsitzender des ACE.
Neue Maßnahmen noch in diesem Jahr notwendig
Der ACE spricht sich dafür aus, das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021-2030 nach dem gefährdungsorientierten Ansatz grundlegend zu überarbeiten und den Fokus auf den Schutz von Zufußgehenden und Radfahrenden zu setzen.
Der ACE fordert konkret,
- die Vision Zero als Leitbild für das gesamte Verkehrsrecht im Straßenverkehrsgesetz zu verankern,
- ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen einzuführen, um das Risiko für schwere Unfälle und Todesfälle zu reduzieren,
- Bußgelder bei sicherheitsrelevanten Verstößen, etwa bei zu hohem Tempo, zu geringem Abstand oder riskantem Überholen, spürbar zu erhöhen und Kontrollen zu verstärken,
- den Tatbestand für eine Ordnungswidrigkeit für Radfahrende unter Einfluss von Alkohol oder Cannabis zu schaffen, um rechtliche Lücken zu schließen.
Dabei lohnt ein Blick zurück: Bereits in der vorletzten Wahlperiode haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD 27 Maßnahmen in ihrem Antrag „Vision Zero – Unser Leitbild für die Verkehrssicherheit“ ausgearbeitet, die über das Verkehrssicherheitsprogramm hinaus gehen. Diesen vom Deutschen Bundestag beschlossenen Antrag gilt es wieder aufzugreifen und abzuarbeiten.
„Die Bundesregierung muss nicht nur die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms deutlich beschleunigen und verbindlicher gestalten, sondern auch weitere wirksame Maßnahmen umsetzen. Auch die Landesregierungen sind gefordert, Verkehrssicherheit nicht länger als Nebenaufgabe zu behandeln. Sie ist eine zentrale gesellschaftliche Verantwortung. Das Sterben im Straßenverkehr muss ein Ende haben“, betont der ACE-Vorsitzende.
Weitere Informationen:
>> ACE-Forderungen zum 64. Verkehrsgerichtstag
>> Politische Positionen des ACE
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