13.06.2024

Fünf-Punkte-Plan für 15 Millionen E-Autos bis 2030

© ACE/ Marc-Philipp Waschke

Berlin (ACE) – Der Hochlauf der Elektromobilität leistet einen wesentlichen Beitrag, um sowohl nationale als auch internationale Klimaschutzziele zu erreichen. Damit dies gelingen kann, muss das Ziel der Ampelregierung von 15 Millionen Elektroautos bis 2030 auf Deutschlands Straßen konsequent verfolgt werden. Aus Sicht des ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, bedarf es einer staatlich gelenkten Attraktivitätsoffensive für vollelektrische Pkw. Der ACE hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing einen Fünf-Punkte-Plan vorgestellt, wie das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel noch erreicht werden kann, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.

Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, über die Notwendigkeit des Fünf-Punkte-Plans: „Der plötzliche Förder-Stopp Ende letzten Jahres hat zu einem massiven Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Anhaltende Diskussionen über das Verbrenner-Aus und Technologieoffenheit schüren weitere Unsicherheiten. Doch was Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hersteller jetzt benötigen, ist Verlässlichkeit. Ein klares Bekenntnis zur Elektromobilität, untermauert mit den richtigen politischen Maßnahmen, schafft jetzt das nötige Vertrauen. Mit unserem Fünf-Punkte-Plan haben wir Maßnahmen entwickelt, die die Attraktivität des E-Autos erhöhen, ohne die Staatskasse zusätzlich zu belasten: Mit einem Mix aus einer einkommensabhängigen Kaufprämie, einer CO2-Abgabe für klimaschädliche Fahrzeuge, einer Reform der Dienstwagenbesteuerung zugunsten des E-Autos, einer Unternehmensförderung und der stufenweisen Abschaffung des Dieselprivilegs kann das anvisierte 15 Millionen Ziel noch erreicht werden.“

 

Der Fünf-Punkte-Plan des ACE umfasst:

  1. Soziale Kaufprämie: Um Mitnahmeeffekte zu verringern, soll es eine einkommensabhängige Förderung für E-Autos bis zu einem Anschaffungspreis von 35.000 Euro geben.
  2. CO2-Abgabe: Zur Finanzierung der Kaufprämie soll eine CO2-Abgabe bei Erstzulassung eines Fahrzeugs erhoben werden, die sich am CO2-Ausstoß orientiert.
  3. Dienstwagenbesteuerung: Klimaschädliche Dienstfahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Plug-In-Hybride sollen mit 2 Prozent besteuert werden.
  4. Unternehmensförderung: Um auch bei den Flotten höhere BEV-Quoten zu erreichen, soll es eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent im ersten Jahr geben.
  5. Abschaffung des Dieselprivilegs: Die Energiesteuer auf Diesel sollte stufenweise bis 2030 auf das Niveau des Energiesteuersatzes für Benzin angehoben werden.

 

Weitere Informationen:

>> Fünf-Punkte-Plan des ACE für den Hochlauf der Elektromobilität

>> Politische Positionen des ACE

 

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