13.11.2025

Führerscheinumtausch: Dokument von 1999 bis 2001 jetzt erneuern

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  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum 1999 bis 2001 vor 19. Januar 2026 umtauschen
  • Führerschein-Umtausch-Rechner nutzen, um persönliche Umtauschfrist zu ermitteln
  • Bei verpasster Frist den Umtausch schnellstmöglich nachholen

 

Berlin (ACE) – Der Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde: Bis zum 19. Januar 2026 sind alle Personen, deren Führerscheine zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, aufgefordert, ihr altes Dokument gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat einzutauschen. Der ACE Auto Club Europa empfiehlt, für den Umtausch zeitnah einen Termin mit der Führerscheinstelle zu vereinbaren.

 

EU-weiter Umtausch erforderlich

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches, fälschungssicheres Scheckkartenformat haben. Wichtig: Der neue Führerschein ist jeweils 15 Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden. Ohne gültigen Führerschein droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

 

Sehr viele Führerscheininhaber und -inhaberinnen betroffen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. In Deutschland hängt der jeweilige Umtauschzeitpunkt vom Geburtsjahr beziehungsweise vom Ausstellungsdatum des Führerscheins ab. Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten gestaffelte Fristen, die sich nach dem Ausstellungsjahr richten. Die erste davon läuft in Kürze ab: Führerscheine mit Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht sein.

Die Umtauschfristen von Personen, deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sind oftmals bereits abgelaufen. Diese Fristen waren nach den Geburtsjahrgängen der Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber gestaffelt. Um die eigene Umtauschfrist unkompliziert zu ermitteln, empfiehlt es sich, einen Führerschein-Umtausch-Rechner zu nutzen.Wer seine Frist versäumt hat, sollte den Umtausch schnellstmöglich nachholen und dafür zeitnah einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren. ACE-Tipp: Führerscheine können jederzeit – also auch vor Ablauf der Frist – umgetauscht werden. Es ist nicht nötig, die persönliche Umtauschfrist voll auszureizen. 

 

Vom Termin bis zum neuen Dokument

In der Regel kann ein Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle telefonisch oder online vereinbart werden. Je nach Wohnort kann auch das Bürgeramt zuständig sein. Zum Termin mitzubringen sind: der alte Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto. Die Umtauschgebühr liegt bei rund 25 Euro und muss in der Regel direkt beim Termin bezahlt werden. Soll der neue Führerschein postalisch nach Hause geschickt werden, kommen Versandkosten hinzu.

Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, erfordern zusätzlich eine Karteikartenabschrift, wenn der Wohnsitz inzwischen gewechselt wurde. Diese Abschrift wird häufig durch die „neue“ Führerscheinstelle behördenintern angefordert. Ist dies nicht der Fall, müssen Antragstellerin oder Antragsteller tätig werden. Die Abschrift kann kostenfrei, teils auch online, bei der Behörde angefordert werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Die Karteikartenabschrift wird anschließend in der Regel direkt an die neue Führerscheinstelle übermittelt. Nähere Informationen zum jeweiligen Vorgehen gibt es bei der zuständigen Führerscheinstelle.

ACE-Tipp: Bei der Aushändigung des neuen EU-Führerscheins sollte unbedingt überprüft werden, ob alle bisherigen Führerscheinklassen aus dem alten Dokument korrekt übernommen wurden.

 

Weitere Informationen

>> Führerschein-Umtausch-Rechner

>> Neue EU-Führerscheinrichtlinie stärkt Verkehrssicherheit

>> Infografik: Führerschein

 

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