- Wechselfrist bis 19. Januar 2025 beachten
- Bis Ende 1998 ausgestellte Führerscheine der Jahrgänge ab 1971 laufen ab
- Führerschein-Umtausch-Rechner nutzen, um Fristversäumnis zu vermeiden
Berlin (ACE) – Der nächste Stichtag für den Umtausch alter Führerscheine steht bevor: Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden, und deren Führerscheine bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, ihre alten Führerscheine in die neuen EU-Führerscheine umtauschen. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, rät, frühzeitig einen Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren.
Warum der Umtausch notwendig ist
Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat besitzen. Wichtig: Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach erneuert werden. Ohne gültigen Führerschein droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Wer ist betroffen?
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Der jeweilige Umtauschzeitpunkt ist hierzulande abhängig von Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum. Wenn der Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzenden ausschlaggebend für den Zeitpunkt des Umtauschs. Derzeit sind Personen an der Reihe, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und einen Führerschein besitzen, der vor 1999 ausgestellt wurde – ihre Umtauschfrist endet am 19. Januar 2025. Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, haben gestaffelte Fristen, die je nach Ausstellungsjahr beginnen – die ersten am 19. Januar 2026.
ACE-Tipp: Führerscheine können jederzeit umgetauscht werden. Die individuelle Frist muss nicht ausgereizt werden. Um die eigene Umtauschfrist nicht zu versäumen, empfiehlt es sich, einen Führerschein-Umtausch-Rechner zu nutzen.
Terminvereinbarung leicht gemacht
In der Regel kann telefonisch oder online ein Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle vereinbart werden. Je nach Wohnort ist auch das Bürgeramt zuständig. Vor Ort sind der alte Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild erforderlich. Die Umtauschgebühr beträgt rund 25 Euro, die in der Regel beim Behördentermin zu bezahlen sind. Soll der neue Führerschein postalisch nach Hause geschickt werden, kommen Versandkosten hinzu. Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, erfordern zusätzlich eine Karteikartenabschrift, wenn der Wohnsitz inzwischen gewechselt wurde. Diese kann kostenfrei und teils auch online bei der Behörde angefordert werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Die Karteikartenabschrift wird in der Regel direkt an die neue Führerscheinstelle übermittelt. Weitere Informationen gibt es bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle.
ACE-Tipp: Noch vor Ort in der Behörde empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob alle Führerscheinklassen aus dem alten Dokument korrekt in das neue übernommen wurden.
Weitere Informationen
>>Führerschein-Umtausch-Rechner
>> Infografik: Führerschein (.pdf)
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