18.03.2019

Falsches Knöllchen, fehlerhafter Blitzer oder Unfallflucht – Rechte und Pflichten bei falschen Anschuldigungen im Straßenverkehr

Berlin (ACE) – Wer sich an die Verkehrsregeln hält, muss weder Bußgeldbescheide noch Punkte in Flensburg oder den Führerscheinentzug fürchten – so die Theorie. In der Praxis kommen Falschanschuldigungen im Straßenverkehr vor: ob durch fehlerhafte Technik, übereifrige Ordnungshüter oder Missverständnisse hinterm Steuer. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, inwiefern Verkehrsteilnehmer ihr Recht im Straßenverkehr geltend machen und gegen Falschanzeigen vorgehen können.

Strafzettel – trotz korrekten Parkens

Wer die Parkuhr korrekt eingestellt beziehungsweise sein Parkticket ordnungsgemäß gelöst hat, und trotzdem einen Strafzettel kassiert, lässt am besten Beweismittel für sich sprechen: Fotos von der Situation vor Ort und Kontaktdaten von Zeugen können helfen, gegen die unbegründete Zahlungsaufforderung vorzugehen. Aber Achtung: Viele Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten nicht, wenn ein Verstoß im ruhenden Verkehr begangen worden sein soll. „Bereits vor Vertragsabschluss der Verkehrsrechtschutzversicherung sollte geprüft werden, ob solche Fälle mit der Police abgedeckt sind“, empfiehlt Hannes Krämer, Leiter Recht beim ACE. Im Zweifelsfall kann der Einspruch über den Anhörungsbogen auch auf eigene Kosten eingelegt und begründet werden. Wichtig dabei ist, dies innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des „Knöllchens“ zu tun.

Geblitzt – ohne Überschreitung des Tempolimits

Zeigt das Blitzerfoto ein fremdes Fahrzeug oder einen anderen Fahrer, ist der Fall klar: Jetzt heißt es, zügig Einspruch einlegen, indem der Anhörungsbogen des Bußgeldbescheids an die ausstellende Behörde zurückschickt wird. Wer tatsächlich hinterm Steuer saß, aber zu Unrecht geblitzt wurde, kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt. Ist dieser jedoch noch unterwegs und der Beschuldigte abwesend, sollten Betroffene dafür sorgen, dass der Briefkasten regelmäßig geleert wird. Denn auch hier muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung reagiert werden.

Nötigungsvorwurf – bei regelkonformem Verhalten

Defensives Fahrverhalten kann Nötigungsbeschuldigungen vorbeugen, aber Missverständnisse und Verwechslungen nicht ausschließen. Wer sich falschen Anschuldigungen ausgesetzt sieht, zum Beispiel wegen vermeintlichen Drängelns, Ausbremsens oder einer unangemessenen Geste hinterm Steuer, sollte zunächst Ruhe bewahren: Die Polizei muss Ermittlungen zum vorgeworfenen Sachverhalt anstellen. Ergeben die Untersuchungen, dass der Vorwurf unbegründet ist, wird sie das Verfahren einstellen. Einen versierten Rechtanwalt an der Seite zu haben, lohnt sich. Denn im schlimmsten Fall droht durch den Vorwurf der Nötigung eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Unfallflucht – als Beschuldigter Schweigerecht nutzen

Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, beispielsweise nach einem angeblichen Parkrempler mit Sachschaden an einem anderen Pkw, kann nicht nur eine Geldstrafe, sondern gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedeuten. „Wichtigster Grundsatz als Beschuldigter ist: Wenn man noch vor Ort – beispielsweise nach dem Einkauf auf dem Parkplatz mit der Anschuldigung konfrontiert wird – sollten Betroffene keine Aussagen treffen und von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Zudem sollte sich der Verkehrsteilnehmer umgehend anwaltliche Unterstützung holen“, erläutert Hannes Krämer.

Verkehrsrechtschutz schützt vor Anwalts- und Prozesskosten

Schuldig oder nicht, spätestens wenn Punkte in Flensburg oder gar der Führerschein auf dem Spiel stehen, empfiehlt der ACE Betroffenen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. „Nur ein Anwalt kann Einsicht in die Akte zum jeweiligen Fall erhalten und so entscheidende Details der Vorwürfe in Erfahrung bringen“, so der ACE-Rechtsexperte Hannes Krämer. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt vor hohen Anwalts- und Prozesskosten vor allem bei langwierigen Verfahren. Juristische „erste Hilfe“ per Telefon erhalten ACE-Mitglieder kostenlos.

 

Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist mit mehr als 630.000 Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2018) Deutschlands zweitgrößter Mobilitätsclub: Egal ob mit Auto, Bus, Bahn, Fahrrad, Flieger oder Motorrad unterwegs, als Mobilitätsbegleiter bietet der ACE jederzeit Schutz, damit es weitergeht. Kernleistung ist die Pannenhilfe.

 

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