Berlin (ACE) – Zwar besteht für Fahrradfahrende in Deutschland keine Helmpflicht, im Sinne der Verkehrssicherheit empfiehlt der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, jedoch allen Zweiradfahrenden, einen Helm zu tragen. Für die optimale Schutzwirkung gilt es, einen passenden, unbeschädigten Helm zu wählen und dafür zu sorgen, dass dieser richtig sitzt. Der ACE informiert deshalb, welche Kriterien bei der Helmauswahl unbedingt beachtet werden sollten.
Helmgröße beachten
Ein Fahrradhelm bietet nur dann optimalen Schutz, wenn er richtig passt. Um den Helm passgenau einstellen zu können, ist zunächst die richtige Helmgröße Voraussetzung. In der Helmschale findet sich der passende Kopfumfang in Zentimetern (cm) und eine Größenbezeichnung von XXS bis XXL. Letztere ist nicht genormt und abhängig von den einzelnen Herstellern. Daher sollte in erster Linie die Größenangabe in Zentimetern beachtet werden. Diese muss dem eigenen Kopfumfang entsprechen. ACE-Hinweis: Der Kopfumfang wird mit einem Maßband in Höhe der Stirn gemessen.
Helm passgenau einstellen
Ist ein Helm in der passenden Größe vorhanden, gilt es zunächst, ihn korrekt aufzusetzen: Der Helm sitzt richtig auf dem Kopf, wenn die Vorderkante mit den Augenbrauen oder kurz darüber abschließt. Hinterkopf, Schläfen und ein Großteil der Stirn müssen bedeckt sein. In der Seitenansicht muss der Helm waagerecht ausgerichtet sein. Idealerweise sollten zudem nur die gepolsterten Bereiche im Helm am Kopf anliegen.
Stimmt die Position des Helms auf dem Kopf, müssen noch einige Einstellungen vorgenommen werden, um ihn an die individuelle Kopfform anzupassen. Fahrradhelme können in der Regel an drei Punkten eingestellt werden, a) an den Gurtbandverteilern links und rechts, b) unten am Kinnriemen und c) am „Kopfring“ hinten.
Die seitlich sitzenden Gurtbandverteiler sollten jeweils ungefähr fingerbreit unter dem Ohr zusammenlaufen. Der Kinnriemen darf weder gegen den Hals drücken noch zu locker sitzen. Ein bis zwei fingerbreit Platz zwischen Kinn und Riemen ist ideal. Das Rad hinten an der Helmschale regelt die Helmweite. Es muss so stark festgedreht werden, dass sich die Kopfhaut etwas mitbewegt, wenn der Helm leicht nach links oder rechts verdreht wird. ACE-Tipp: Der sichere Sitz des Helms lässt sich nach der Einstellung hinten überprüfen, indem nach dem Öffnen des Kinnbandverschlusses der Kopf nach unten geneigt wird. Der Helm darf dabei nicht wackeln oder gar vom Kopf fallen.
Zustand und Alter prüfen
Bevor ein Helm im Straßenverkehr zum Einsatz kommt, sollte sein Zustand überprüft werden. Zeigen sich auffällige Kratzer und Risse, Ablösungen zwischen dem Obermaterial und der Innenschale oder Schäden an den Riemen und Einstellmöglichkeiten sollte ein neues Modell her. Selbst wenn der Schutzhelm äußerlich intakt ist: Hat der Helm bereits einen Unfall hinter sich, muss er ersetzt werden. Denn es können auch nicht sichtbare Schäden entstanden sein, welche die Schutzfunktion aber beeinträchtigen.
Auch das Alter eines Helmes beeinflusst seine Schutzwirkung. Insbesondere UV-Licht lässt die Materialien altern, das Material härtet aber auch im Laufe der Zeit aus, weshalb ein vollständiger Schutz nach mehrjähriger Nutzung nicht mehr gewährleistet ist. Daher sollte das Produktionsdatum auf dem Etikett auf der Innenseite des Helmes Beachtung finden. Der ACE empfiehlt, den Helm aus Sicherheitsgründen nach spätestens fünf Jahren zu ersetzen.
ACE-Kauftipp: Steht eine Neuanschaffung an, empfiehlt es sich für mehr Tragekomfort auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Sinnvoll ist zudem eine ergänzende Fahrradbrille, um bei der Fahrt beispielsweise vor Insekten geschützt zu sein. Brille und Helm sollten vor dem Kauf zusammen anprobiert werden, um zu gewährleisten, dass nichts drückt und sich Brillenbügel und Helmbänder nicht in die Quere kommen. Alternativ sind auch Fahrradhelme mit einem abnehmbaren oder klappbaren Visier erhältlich. Um die Schutzwirkung des neuen Fahrradhelms möglichst lange aufrechtzuerhalten, sollte er bei Nichtgebrauch weder Hitze – zum Beispiel im Auto – noch direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden.
Sonderfall S-Pedelec
Beim S-Pedelec handelt es sich nicht um ein Fahrrad im engeren Sinn, sondern es zählt zu den Kraftfahrzeugen: Mit einer batterieelektrischen Motorunterstützung bis 45 km/h sind S-Pedelecs meist schneller unterwegs als „normale“ Pedelecs, auch E-Bikes genannt, die nur bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h über eine Tretunterstützung verfügen. Der deutsche Gesetzgeber schreibt für Fahrende von S-Pedelecs einen „geeigneten Helm“ vor, definiert diesen jedoch nicht weiter. Der ACE empfiehlt einen Helm nach der niederländischen Norm NTA 8776. Diese wurde extra für S-Pedelecs entwickelt und entsprechende Helme sind auch in Deutschland im Fachhandel erhältlich.
Airbag-Helm als Alternative?
Der Fahrrad-Airbag gilt als mögliche Alternative zum klassischen Fahrradhelm. Das verbreitetste Modell ist für rund 300 Euro erhältlich und für Personen ab 15 Jahren und für Kopfgrößen von 52–59 cm, sowie für eine Halsgröße von 32 bis 45 cm geeignet. In Form einer Art Tasche wird er am Nacken um den Hals getragen, deren Weite sich durch ein Stellrad einstellen lässt. Die integrierten Sensoren des „Airbag-Kragens“ prüfen die Bewegung und lösen im Falle eines Sturzes aus: Ein Luftkissen entfaltet sich dann innerhalb von 80 Millisekunden und umhüllt – ähnlich wie ein klassischer Helm – den Kopf. Auf diese Weise werden Kopf und sogar Nacken geschützt. Tests weisen bisher in einigen, jedoch nicht in allen Unfallszenarien einen sehr guten Schutz vor Kopfverletzungen aus, weshalb der ACE derzeit zu einem klassischen Fahrradhelm rät.
Weitere Informationen
>> Airbag für Radfahrende – Effektiver Helmersatz
>> Der richtige Motorradhelm: Sicher, passgenau und nicht zu alt
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