28.08.2019

Diesel nachrüsten: welche Fahrzeuge, was für Kosten entstehen und worauf Verbraucher achten müssen

Fahrverbotsschild für Diesel-Pkw vor Gebäude

© Thomas Reimer / stock.adobe.com

Berlin (ACE) – Die ersten Systeme zur Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw wurden durch das Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) zugelassen. Für ausgewählte Dieselmodelle der Abgasnorm Euro 5 stehen voraussichtlich ab Oktober sogenannte SCR-Katalysatoren zur Abgasreinigung zur Verfügung. Für Diesel-Besitzer eine gute Nachricht, denn mit einem entsprechend nachgerüsteten Fahrzeug dürfen sie in die derzeit verhängten Fahrverbotszonen einfahren. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, welche Modelle nachgerüstet werden können, welche Kosten entstehen und was zu beachten ist.

Welche Fahrzeuge können nachgerüstet werden?

Derzeit haben SCR-Systeme der Anbieter Dr. Pley SCR Technology und Baumot Group (Twintec) für verschiedene Modelle von Mercedes, Volvo sowie aus dem VW-Konzern eine Genehmigung durch das KBA erhalten.

  • Volvo: Fahrzeuge mit Zweiliter- oder 2,4-Liter-Dieselmotor (Euro 5): XC60, XC70, S60, V60, V70
  • Mercedes: Fahrzeuge mit Motorenfamilie OM651, Modelle: C 220 CDI, C 250 CDI, E 220 CDI, E 250 CDI, GLK 220 CDI, V 220 CDI
  • Volkswagen-Konzern: 61 Fahrzeuge der Marken Audi, Skoda, Seat und Volkswagen mit Motoren EA189 und EA 288. Darunter Modelle von: VW – Polo, Passat, Tiguan, Golf; Skoda – Fabia, Oktavia; Seat – Ibiza, Leon; Audi – A1, A3, A4

Die vollständige Modellübersicht findet sich auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Was kostet die Nachrüstung und wer zahlt diese?

Die Kosten variieren je nach Hersteller der Nachrüstlösung und Fahrzeug. Mit 2.000 bis 5.000 Euro inklusive Einbau muss gerechnet werden. Nach derzeitigem Stand trägt der Kunde die Kosten für sein Fahrzeug im Regelfall selbst. Lediglich VW und Mercedes haben zugesagt, einen Zuschuss von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug zu übernehmen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Den Zuschuss erhalten private Halter eines Diesel-Pkw (Fahrzeugklasse M1) der Abgasnorm Euro 5, die ihren Erstwohnsitz in einer von der Bundesregierung definierten Intensivstadt bzw. einem direkt angrenzenden Landkreis haben – also in Kommunen mit besonders hoher NOx-Belastung. Auch Pendler, die ihre erste Arbeitsstätte in einer der benannten Schwerpunktstädte haben und deren Wohnort maximal 100 Kilometer Luftlinie von dieser entfernt liegt, können den Zuschuss beantragen. Weitere Regelungen gibt es zudem für schwerbehinderte Personen. Darüber hinaus muss das Fahrzeug bereits vor dem 2. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen sein. Bei den durch die Bundesregierung definierten Intensivstädten handelt es sich um Backnang, Bochum, Darmstadt, Düren, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Köln, Limburg an der Lahn, Ludwigsburg, München, Reutlingen und Stuttgart.

Wie werden die Zuschüsse beantragt?

VW und Daimler haben jeweils Websites freigeschaltet, die über das genaue Prozedere informieren. Über die Daimler-Internetseite können interessierte Diesel-Halter im Vorfeld unverbindlich prüfen, ob sie für den Zuschuss in Frage kommen. Bei VW kann sich der Halter telefonisch, per E-Mail oder per Post an den Hersteller wenden, um sich eine vorläufige Bestätigung über die finanzielle Bezuschussung bescheinigen zu lassen. Nach Einbau der vom KBA genehmigten Nachrüstlösung und der Eintragung der Nachrüstung in die Zulassungsbescheinigung, kann über diese Websites bzw. hier erhältliche Formulare auch der Antrag zur Auszahlung des Zuschusses gestellt werden.

Wer baut die Nachrüstsysteme ein?

Die Autohersteller werden keine eigenen Nachrüstsysteme entwickeln, anbieten und einbauen. Nach heutigen Kenntnissen, ist davon auszugehen, dass anerkannte Werkstätten sowie speziell von den Herstellern der Nachrüstlösungen geschulte Werkstätten die Nachrüstungen vornehmen werden. Laut den Herstellern VW und Daimler können deren autorisierte Partnerbetriebe in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie als unabhängige Betriebe die Hardware-Nachrüstung anbieten und einbauen werden.

Was passiert mit der Garantie der Fahrzeuge?

Die Hardware-Nachrüstungen werden durch Drittanbieter entwickelt und angeboten. Die Autobauer selbst übernehmen nach eigenen Angaben für den Einbau und den Betrieb der Nachrüstsysteme keine Haftung. Gleiches gilt auch für Schäden an anderen Bauteilen, die auf die Umrüstung zurückzuführen sind. Die Garantie- und Haftungsbedingungen liegen laut Angabe der Autohersteller in der Verantwortung der Anbieter der Nachrüstsysteme. Eine abgeschlossene Herstellergarantie des Pkw bleibt jedoch grundsätzlich weiter gültig – außer der Schaden am Fahrzeug wurde durch den Einbau oder den Betrieb einer Hardware-Nachrüstung direkt verursacht.   

Für wen lohnt sich die Hardware-Nachrüstung?

Ob sich die Nachrüstung lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind die direkte Beeinträchtigung von Fahrverboten, der Wert und das Alter des Fahrzeugs sowie eine mögliche Bezuschussung der Einbaukosten. Für saubere Luft und damit die Gesundheit lohnt sich die Nachrüstung auf jeden Fall.

 

Weitere Informationen des ACE rund um die Themen Diesel-Pkw, Hardware-Nachrüstung & Fahrverbote:

>> Aktuelle Fahrverbote und Hardware-Nachrüstung

>> Tipps und Fallstricke beim Diesel-Kauf und Diesel-Leasing

 

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