14.05.2018

Dashcam im Auto als Beweismittel vor Gericht

Ob Filmaufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zuzulassen sind, ist bundesweit ein Streitpunkt. Mal werden sie berücksichtigt, mal wieder nicht – zuweilen urteilt dasselbe Gericht von Fall zu Fall anders. Die fortschreitende Nutzung und Akzeptanz der Kameras im Auto jedoch machen eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) dringend erforderlich, so der ACE, Deutschlands zweitgrößter Automobilclub.

Vor allem ist es aus Sicht des ACE notwendig, einheitliche Regelungen zu treffen, die genau definieren, wann und inwiefern Dashcam-Aufzeichnungen erlaubt und gerichtsverwertbar sind. Nur so bekommen Autofahrerinnen und Autofahrer Klarheit. Zumal Nutzungszahlen des IT-Branchenverbands Bitkom belegen, dass sich zahlreiche Autofahrer die Nutzung der Mini-Kameras in Zukunft vorstellen können beziehungsweise diese bereits planen.

Der BGH könnte am morgigen Dienstag die dringend erforderliche Grundsatzentscheidung treffen und sollte bei der Urteilsfindung datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie den Verkehrssicherheitsaspekt berücksichtigen: „Da der Gebrauch solcher Dashcams immer das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, muss es eine klare Regelung geben, wann der Opferschutz überwiegt und die Rechte der abgebildeten Personen diesem unterzuordnen sind", so Hannes Krämer, Verkehrsrechtsexperte des ACE. Permanentes Filmen zu Veröffentlichungszwecken darf aus Sicht des ACE keine Option sein.

Anlassbezogene, situativ ausgelöste Aufnahmen in Gefahrensituationen sind ebenso kritisch: „Gerade in gefährlichen Situationen erfordert der Verkehr volle Aufmerksamkeit. Da gibt es Wichtigeres, als den Auslöser zu suchen", betont Hannes Krämer.

Eine Lösung zugunsten gerechterer Gerichtsurteile und gewahrter Persönlichkeitsrechte sieht der ACE in typgeprüften, verplombten Dashcams, deren Aufnahmen nur von Ermittlungsbeamten zu Ermittlungszwecken genutzt werden könnten. In jedem Fall begrüßt der ACE eine Grundsatzentscheidung. Denn die Bürger dürfen nicht länger in der rechtlichen Grauzone allein gelassen werden.

 

Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist mit mehr als 630.000 Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2017) Deutschlands zweitgrößter Mobilitätsclub: Egal ob mit Auto, Bus, Bahn, Fahrrad, Flieger oder Motorrad unterwegs, als Mobilitätsbegleiter bietet der ACE jederzeit Schutz, damit es weitergeht. Kernleistung ist die Pannenhilfe.

 

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