28.11.2023

BGH-Urteil zu Fiat-Wohnmobilen stärkt Verbraucherrechte

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Berlin (ACE) – Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, begrüßt im Sinne des Verbraucherschutzes das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 27. November, wonach Fiat Chrysler (heute: Stellantis) beim Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen fahrlässig gehandelt hat. Für eine weitere Gruppe von im Rahmen des Abgasskandals geschädigten Verbrauchern und Verbraucherinnen – Wohnmobilfahrende mit Basisfahrzeug von Fiat – steigt damit die Chance auf Schadensersatz.

Stefan Heimlich, ACE-Vorsitzender, erläutert die Reichweite des Urteils: „Endlich haben auch Halter und Halterinnen von Wohnmobilen Rechtssicherheit und können auf finanzielle Entschädigung hoffen. Die Regeln zum Schadensersatz bei Pkw im Diesel-Abgasskandal gelten ab sofort auch für Fiat-Wohnmobile und damit für fast alle Diesel-Wohnmobile.“

Die meisten Wohnmobilhersteller setzen auf den Fiat Ducato als Basisfahrzeug. Der darin verbaute Fiat-Diesel Multijet soll durch den Einbau einer unzulässigen temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung, eines so genannten Thermofensters, die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte im normalen Straßenverkehr nicht einhalten. Mit seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt, dass – nach Mercedes, VW und Audi – auch der italienische Automobilhersteller Fiat fahrlässig beim Einbau eines Thermofensters gehandelt hat. Denn fahrlässiges Handeln bedeutet in dem Fall, dass Fiat die Illegalität des eigenen Handelns hätte erkennen können. Allein, weil die Thermofenster schon seit über 20 Jahren in branchenüblichen, fachspezifischen Medien und Foren kontrovers diskutiert werden, lässt sich der Vorwurf der Fahrlässigkeit kaum bestreiten.

Der ACE rät betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend dazu, baldmöglichst einen auf den Dieselskandal spezialisierten Anwalt wie unsere Partner-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aufzusuchen und ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen

>> Vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge (> Link zu Dr. Stoll & Sauer)

>> Artikel zum BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 zu Wohnmobilen unterhalb der 6d-Temp-Klasse

 

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