Vorab Vertragsinhalte und deren wirtschaftliche Folgen genau prüfen
Berlin (ACE) – Leasing-Angebote sind für viele eine Alternative zu Finanzierung oder Kauf eines Fahrzeugs. Doch beim Auto-Leasing gibt es Einiges zu beachten. Aus diesem Grund rät der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub: Vor Abschluss eines Leasingvertrags, sollte dieser unbedingt genau geprüft werden, sonst kann es zu Nachforderungen der Leasinggesellschaft kommen.
Bei Diesel-Autos gilt besondere Aufmerksamkeit
Fahrzeuge ab Schadstoffnorm 6 gelten heute als zukunftssicher. Die neu eingeführten Unterklassifizierungen EURO 6d, ist erst ab der Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 verpflichtend, und EURO-6d TEMP ermöglichen weiterhin die Fahrt durch die Städte. Damit sich Kauf-Interessierte vor Unwägbarkeiten absichern, empfiehlt der ACE eine Klausel in den Leasingvertrag aufzunehmen: Falls während der Laufzeit ein Fahrzeug nicht mehr in die Stadt fahren darf, und somit nur eingeschränkt genutzt werden kann, sollte die unentgeltliche Rückgabe oder zumindest eine Rückgabe zu fixen Konditionen geregelt sein.
Welche Leasing-Formen gib es allgemein:
• Kilometerleasing: Vereinbarung der Kilometer zu Beginn der Laufzeit. Wurden zu viele Kilometer zurückgelegt, erfolgt eine Nachzahlung der Mehrkilometer. Bei weniger gefahrenen Kilometern erhält der Leasingnehmer in der Regel eine Rückzahlung für die Minderkilometer.
• Restwertleasing: Schätzung vor Vertragsschluss, wieviel das Auto nach der Laufzeit noch wert ist. Ist der Wert höher als vertraglich vereinbart, bekommt der Leasingnehmer Geld zurück. Wenn der Restwert geringer eingeschätzt wird, wird die Differenz als Nachzahlung angesehen. Das ist das Restwertrisiko.
• Restwertleasing mit Andienungsrecht: Option, das Auto nach Vertragsende zum vereinbarten
Restwert zu kaufen.
Welche Risiken bestehen beim Auto-Leasing:
Das Kilometerleasing birgt die geringsten Risiken, da die Leasingnehmer die vereinbarten Kilometer kennen und abschätzen können, ob Mehrkilometer hinzukommen. Oftmals gibt es eine im Vertrag vereinbarte Toleranz von Abweichungen; diese können zwischen 1500 bis 2500 Kilometern liegen. Beachtet werden sollte, dass je niedriger die Kilometerleistung bei Vertragsabschluss angesetzt ist, desto niedriger ist auch die monatliche Rate. Wichtig ist auch, dass die vereinbarten Sätze für Mehr- oder Minderkilometer gleich hoch sind. Im Vertrag muss unbedingt eine Vereinbarung zur Erstattung von Minderkilometern festgelegt sein.
Beim Restwertleasing besteht die Gefahr von unrealistisch niedrigen Leasingraten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich davon nicht locken lassen, denn am Ende kann eine hohe Restwertausgleichszahlung auf sie zukommen. Deshalb beinhaltet das Restwertleasing nur schwer kalkulierbare Risiken. Verbraucher sollten beachten, dass sich während der Vertragslaufzeit der bei Vertragsabschluss kalkulierte Restwert verändern kann. Beispielsweise aufgrund der aktuellen Marktlage. Aus diesem Grund sollte man sich im Voraus über den Restwert des Fahrzeugs, der auf dem Markt üblich ist, informieren.
Das Restwertleasing mit Andienungsrecht birgt das größte Risiko, da hier vor allem der Leasinggebende besondere Rechte hat. Der Leasingnehmende kann dazu aufgefordert werden das Auto zu kaufen, wenn der tatsächliche Wert des Autos bei Vertragsende geringer ausfällt als der Restwert. Im anderen Fall hat der Leasingnehmende aber kein Recht darauf, das Auto zu kaufen. Der Leasinggebende entscheidet am Ende, ob er das Fahrzeug zum Kauf anbietet oder nicht.
Generell gilt: Kunden sollten alle Vertragsdetails vor Vertragsabschluss genau überprüfen. Beim Kilometerleasing sollte man sich vorab informieren, welche Kosten bei Mehrkilometern entstehen sowie bei Gebrauchspuren am Auto. Außerdem sollte man mehrere Leasing-Angebote miteinander vergleichen, um das beste Angebot für sich rauszuholen. Generell ist zu beachten, dass es bei der Rückgabe oft Streitigkeiten über den „vertragsgemäßen Zustand“ des Fahrzeugs gibt und ggfls. Nachzahlungen für Beschädigungen drohen.
Weitere Informationen:
>> Günstige Neuwagenkonditionen des ACE
>> Diesel-Ratgeber: Kauf oder Leasing?
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