- Aufkleber auf der Windschutzscheibe nicht größer als 0,1 m² – Sichtfeld muss frei bleiben
- Gefährden Sticker die Verkehrssicherheit, kann die Betriebserlaubnis erlöschen
- Tönungsfolie erfordert Bauartgenehmigung
Berlin (ACE) – Aufkleber an Autos sind keine Seltenheit: Manche sammeln Fan-Sticker auf der Heckklappe, andere haben Länder-Vignetten auf der Frontscheibe oder bekleben ihr Gefährt großflächig mit Tönungsfolie. Unabhängig davon, ob Sticker das Fahrzeug lediglich verschönern sollen oder eine andere Funktion haben – immer gilt: Was wo aufs Auto kommt, unterliegt klaren Regeln.Der ACE Auto Club Europa informiert, was beim Bekleben des eigenen Fahrzeugs zu beachten ist.
Verkehrssicherheit darf nicht gefährdet werden
Das eigene Fahrzeug mit Aufklebern oder Folien zu versehen, ist grundsätzlich erlaubt. Es spontan damit zu bestücken, ist jedoch nicht zu empfehlen: Je nach Größe, Platzierung und Art der Sticker müssen Vorgaben beachtet werden, sonst ist mit Bußgeldern zu rechnen. Wichtig ist vor allem, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Hegt die Polizei Verdacht auf eine unzulässige Fahrzeugveränderung, ist es nicht unwahrscheinlich, aus dem Verkehr gezogen und einem Gutachter oder einer Gutachterin vorgeführt zu werden. Wird der Mangel bestätigt, erlischt die Betriebserlaubnis und das Auto darf nicht mehr gefahren werden, bis er behoben ist. Auch der Versicherungsschutz entfällt dann. Kommt es anschließend zu einem Unfall, kann das schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Sichtfeld unbedingt aussparen
Das Bekleben der Windschutzscheibe sowie der vorderen Seitenscheiben ist besonders streng reglementiert, denn der Fahrer beziehungsweise die Fahrerin muss immer freie Sicht auf das Verkehrsgeschehen haben.Deshalb dürfen nicht mehr als 0,1 m² beziehungsweise ein Viertel der Windschutzscheibe beklebt sein. Das Sichtfeld muss dabei zwingend frei bleiben. Gefährden Aufkleber auf wichtigen Scheiben die Verkehrssicherheit, ist mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
Auch die Heckscheibe darf unter bestimmten Voraussetzungen beklebt werden. Die wichtigste dabei: Es muss immer eine ausreichende Sicht nach hinten möglich bleiben. In der Regel ist dies bereits durch Außenspiegel rechts und links gewährleistet. Besitzt das Fahrzeug aber nur einen linken Außenspiegel und einen Rückspiegel innen, dürfen Aufkleber nur am Rand der Scheibe angebracht werden, sodass der Blick durch die Heckscheibe möglich bleibt.
Scheibenfolierung erfordert Bauartgenehmigung
Folierungen sind nicht nur ein Blickfang, sondern können auch vor blendenden Sonnenstrahlen und fremden Blicken schützen – funktional sind sie allerdings nur, wenn sie die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Bei Vollfolierungen mit stark reflektierender oder glänzender Oberfläche – so zum Beispiel bei Chrom- oder Spiegelfolie, fluoreszierender Folie, Neon- oder Signalfarben – besteht die Gefahr, andere Verkehrsteilnehmende zu irritieren.
Tönungsfolien sind in der Regel nur auf den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe zulässig. Einzige Ausnahme: Am oberen Rand der Frontscheibe darf ein maximal zehn Zentimeter breiter Tönungsstreifenangebracht werden. Kommen Tönungsfolien zum Einsatz, müssen sie bauartgenehmigt sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis: Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) muss immer im Auto mitgeführt werden beziehungsweise die Prüfnummer der angebrachten Folie auf den beklebten Scheiben sichtbar sein. Dies gilt übrigens auch für andere großflächige Pkw-Scheibenaufkleber. Achtung: Auf der Außenseite der Fahrzeugscheiben dürfen in der Regel keine Folien angebracht sein – sie werden somit von innen an die Scheibe geklebt. Ebenso müssen Dichtungen und Verklebungen frei bleiben.
Kennzeichen, Leuchten und Spiegel sind tabu
Strikte Vorgaben gibt es auch für das Kennzeichen, Spiegel und Leuchten: Rücklichter, Blinker, Bremslichter und Co. dürfen ebenso wie Spiegel im und am Wagen sowie Nummernschilder nicht überklebt oder teilweise verdeckt sein. ACE-Tipp: Auch reflektierende Sticker in der Nähe der Kennzeichen sind nicht zu empfehlen, weil sie die Lesbarkeit beeinträchtigen und Bußgelder nach sich ziehen können.
Aufkleber mit Botschaft: Nicht jeder Spruch ist erlaubt
Es spricht nichts dagegen, den favorisierten Fußballverein, das Lieblingsreiseziel oder auch die religiöse Gesinnung auf dem Auto sichtbar zumachen, wenn entsprechende Stricker an geeigneter Stelle platziert werden.Auchsatirische, provokante oder politische Sticker auf dem eigenen Fahrzeug sind in der Regel erlaubt.Selbst Beleidigungen – sofern sich diese nicht direkt gegen eine bestimmte Person oder Personengruppe wenden – werden meist geduldet. Wer jedoch persönlich wird oder volksverhetzende Inhalte durch Aufkleber auf dem Auto zur Schau trägt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Vignetten und Umweltplaketten: Richtig kleben – oder gleich digital nutzen
Mautstrecken und Umweltzonen können es erforderlich machen, Vignetten oder Umweltplaketten aufzukleben. Die Pkw-Vignette wird von innen direkt an der Windschutzscheibe angebracht. Empfohlen wird die Platzierung im linken oberen Bereich der Scheibe – also auf der Beifahrerseite – oder hinter dem Rückspiegel. Die Seitenfenster, die Heckscheibe und Tönungsstreifen sind hingegen tabu. Bei falsch angebrachten Vignetten drohen teilweise hohe Bußgelder. Achtung: Auch für Vignetten und Umweltplaketten gilt, dass sie insgesamt nicht mehr als ein Viertel oder maximal 0,1 m² der Windschutzscheibe verdecken dürfen. Nach Ablauf der Gültigkeit sollte der Sticker vorsichtig von der Scheibe entfernt werden. ACE-Tipp: In vielen Ländern wie Österreich und der Schweiz gibt es neben der Klebe-Vignette eine digitale Variante, die das Abkratzen des ungültigen Aufklebers erspart.
Aufkleben ist leicht – ablösen oft nicht
Das Fahrzeug zu bekleben will gut überlegt sein. Hat man sich an Stickern sattgesehen, kann es mitunter schwierig sein, sie wieder zu entfernen. Aufkleber spontan von der Klebefläche abzureißen, ist nicht zu empfehlen. Unschöne, großflächige Klebereste, aber auch Schäden am Lack können die Folge sein. Häufig hilft Wärme beim Ablösen: Schon in der Sonne zu parken, kann Autoaufkleber dehnbarer machen und den Kleber lösen. Hilfreich kann alternativ ein Heißluftföhn sein, mit dem – mit ausreichend Abstand – behutsam die Oberfläche des Aufklebers erwärmt wird. Beim Einsatz von Klingen und Schabern ist höchste Vorsicht geboten – auf dem Lack, aber auch bei Scheibenwölbung – sonst drohen Kratzer. Eventuelle Rückstände können mit Spiritus oder Waschbenzin vom Lack beziehungsweise von den Scheiben gelöst werden. Bei besonders hartnäckigen Exemplaren hilft nur, einen Autoaufbereitungsservice zuratezuziehen. Achtung: Wer sein Auto bekleben möchte, sollte vorher bedenken: Es ist nie auszuschließen, dass sich einmal beklebte Flächen nach dem Ablösen von den drumherum liegenden unterscheiden.
Weitere Informationen:
>> Vignetten-Pflicht in Europa: Was Reisende wissen müssen
Für Rückfragen und Interviewwünsche
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: presse@ace.de, Invalidenstraße 29, 10115 Berlin
LinkedIn: linkedin.com/company/ace-auto-club-europa-e-v-