06.12.2017

Achtung Winterreifenpflicht: unterschiedliche Regelungen in Europa

Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür und den einen oder anderen zieht es zum Weihnachtsshopping oder ersten Winterurlaub ins benachbarte Ausland. Doch Vorsicht bei der Fahrt mit dem Auto. In Europa gelten ganz unterschiedliche Winterreifenpflichten und ohne die richtige Bereifung drohen Autofahrerinnen und Autofahrern im Ausland empfindliche Strafen. Reisende sollten sich deshalb vor Fahrtantritt über die länderspezifischen Regelungen informieren. Einen Überblick zu den Winterausrüstungspflichten in Europa hält der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, bereit.

 

 

Grafik: Winterreifenpflicht in Europa

 

Situative Winterreifenpflicht: In vielen Ländern gibt es, wie auch in Deutschland, keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt, bei winterlichen Bedingungen, also bei Schnee, Eis oder Matsch, muss mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Zu den Ländern mit dieser situativen Winterreifenpflicht zählen unter anderem Luxemburg, Österreich und Tschechien, außerdem Rumänien, Schweden und die Slowakei. In Tschechien muss zusätzlich beachtet werden, dass die Außentemperatur, neben dem Fahrbahnzustand, mit über die Winterreifenpflicht entscheidet. Fällt das Thermometer unter 4 Grad Celsius, muss die Winterbereifung rauf.

Zeitlich befristete, generelle Winterreifenpflicht: Seit Dezember 2016 müssen auch in Estland, Finnland, Lettland und Litauen alle Autos über entsprechende Winterbereifung verfügen. Wie auch in Bosnien, Island, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt die Verpflichtung vom 1. beziehungsweise 15. November an. Sie endet zwischen Ende März und Mitte April. In Italien gibt es noch eine weitere Ausnahme, und zwar für das Aostatal. Hier gilt die generelle Winterreifenpflicht vom 15. Oktober bis einschließlich 15. April. In Südtirol gilt sie, wie auch in den vielen anderen genannten Ländern, für die Zeit von 15. November bis 15. April.

Kurzfristig ausgerufene Winterreifenpflicht möglich

In einigen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, Italien, Kroatien und Ungarn,  kann durch Beschilderung eine entsprechende Winterreifenpflicht speziell ausgerufen werden, beispielsweise auf Gebirgsstraßen oder in Regionen in höheren Lagen. Und noch eine Besonderheit: In Italien gibt es sogar ein Winterreifenverbot. Mehr dazu unter Ratgeber Recht: Winterreifenverbot in Italien

Ohne Winterreifenpflicht: In der Schweiz wiederum gibt es weder eine generelle noch ein situative Winterreifenpflicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erheblich mit. Bei Verkehrsbehinderung droht außerdem ein Bußgeld. Somit gilt auch hier: Bei winterlichen Bedingungen nur mit entsprechend sicherer Bereifung starten.

Grafik: Wo Schneeketten erlaubt sind

Schneeketten: Außer in Irland sind Schneeketten in allen europäischen Ländern erlaubt. Jedoch meist nur auf komplett schneebedeckten Straßen. In der Regel darf mit Schneeketten maximal 50 km/h gefahren werden, Mazedonien erlaubt 70 km/h. Eine Mitnahmepflicht für Schneeketten gilt in Serbien, und zwar vom 1. November bis 1. April, in Bulgarien besteht diese zwischen dem 1. November und 1. März. In Ungarn droht gar ein Einreiseverbot, wenn eine Schneekettenpflicht kurzfristig angeordnet ist und Einreisewillige keine Ketten mitführen.

Schließlich: In einigen Ländern sind zudem Spike-Reifen erlaubt. Dazu zählen Österreich, Norwegen, Finnland und die Schweiz. In Deutschland sind sie generell verboten. Doch eine Ausnahme gibt es: Die Sonderregelung für Spike-Reifen gilt in einem 15 Kilometer breiten Streifen entlang der österreichischen Grenze sowie in dem Landzipfel südlich der Linie Lofer – Bad Reichenhall.

Mehr Reiseinformationen auch in den ACE-Länderinformationen.

>> Grafik: Winterreifenpflicht in Europa
>> Grafik: Wo Schneeketten erlaubt sind
>> Pressefoto: Reiseverkehr im Winter



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