08.08.2016

ACE: Zeichen der Hilflosigkeit der Justiz

Stuttgart (ACE) 8. August 2016 – Forderungen, die Fahrerlaubnis nicht nur bei schweren Verkehrsverstößen, sondern auch bei anderen Straftaten zu entziehen, sieht der ACE Auto Club Europa als Zeichen der Hilflosigkeit der Justiz.

Familienministerin Manuela Schwesig hatte vorgeschlagen, Unterhaltssäumigen den Führerschein zu entziehen. Justizminister Heiko Maas sprach in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitschrift Der Spiegel nur vage von Fällen, „bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt“. Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, hält den Führerscheinentzug sogar bei Hass-Kommentaren und Propaganda in sozialen Netzwerken für möglich.

Hannes Krämer, Rechtsexperte des ACE, sagte dazu: „Der Führerscheinentzug darf nicht zum Allheilmittel gegen jegliche Straftaten verkannt werden. Nach geltendem Recht dient der Entzug der Fahrerlaubnis in erster Linie der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit – dabei sollte es aus unserer Sicht auch bleiben. Wer die Notwendigkeit sieht, das strafrechtliche Instrumentarium zu erweitern, muss andere Lösungen finden, denn mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung ist der Führerscheinentzug nicht vereinbar: Bekanntermaßen bedroht der Führerscheinentzug bei den einen die Existenz, für andere ist die Fahrerlaubnis reiner Komfort. Wiederum andere besitzen gar keine. Soll ihnen dann eine Strafe ‚zweiter Klasse‘ drohen?

Wer die Notwendigkeit sieht, das strafrechtliche Instrumentarium zu erweitern, muss dies zunächst begründen und die Bevölkerung gleichzeitig wissen lassen, mit welchen Einschränkungen sie zu rechnen hat. Gibt es den Führerscheinentzug dann auch auf Bewährung und wer bekommt für welches Vergehen ‚lebenslänglich‘? Offensichtlich sind diese Fragen noch nicht beantwortet. Das zeigt, dass der Ruf nach dem Führerscheinentzug derzeit vor allem eines ist: Ein Zeichen von Konzeptlosigkeit und Hilflosigkeit der Justiz.“


Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC), www.eac-web.eu