21.07.2016

ACE warnt: Pedelec-Tuner riskieren Führerschein

Stuttgart (ACE) 21. Juli 2016 – Mit 25 Kilometern pro Stunde im Flachen fahren oder zügig den nächsten Berg erklimmen – manchen Pedelec-Fahrern ist das nicht schnell genug. Und so bieten immer mehr Fahrrad- und Teile-Händler auch für Pedelecs Tuning-Kits an. Denn mit wenigen Handgriffen ist das Geschwindigkeits-Limit geknackt. Doch der Eingriff ist illegal, wer mit einem getunten Pedelec fährt, riskiert seinen Führerschein, warnt der ACE Auto Club Europa.

Der Fahrrad-Markt boomt, insbesondere der Markt für Pedelecs: Laut Zweirad-Industrie-Verband konnten im Jahr 2015 etwa 535.000 Pedelecs und E-Bikes abgesetzt werden. Damit summt mittlerweile schon in jedem achten verkauften Fahrrad ein Elektromotor. Den Großteil des Marktes nehmen dabei die versicherungs- und zulassungsfreien Pedelecs ein. Mit einem 250 Watt starken Motor unterstützen sie den Fahrer bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Danach setzt der Motor aus. Wer schneller fahren möchte, muss entweder kräftig strampeln oder auf ein S-Pedelec (auch "Pedelec 45" genannt) mit einer Motorleistung von bis zu 500 Watt zurückgreifen. Für die werden allerdings eine Versicherung sowie ein Kennzeichen fällig. Der Fahrer braucht außerdem den Führerschein der Klasse M (auch in B enthalten).

Doch auch die 250-Watt-Motoren könnten grundsätzlich schneller fahren – sie werden jedoch bei 25 km/h gedrosselt. Das zieht zunehmend Anbieter an, die mit einfachen Tuning-Kits diese Drosselung umgehen. Dafür wird beispielsweise der angezeigte Tachowert halbiert, schon hilft das Fahrrad theoretisch bis Tempo 50 nach. „Mit einem so manipulierten Fahrzeug darf man allerdings nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren, denn durch das geknackte Geschwindigkeits-Limit ändert sich auch die Bauart", so ACE-Rechtsexperte Hannes Krämer. „Aus einem Pedelec, das verkehrsrechtlich als Fahrrad gilt, wird ein S-Pedelec, laut Straßenverkehrsordnung (StVO) also ein Mofa und das braucht eine Betriebserlaubnis." Außerdem sind dann laut Krämer Versicherungskennzeichen sowie ein Helm Pflicht und der Fahrer muss einen Führerschein vorweisen können. „Wer dies nicht kann, muss mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen. Es droht eine empfindliche Geldstrafe und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr", so Krämer weiter. Wer noch gar keinen Führerschein hat, dem droht außerdem eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Im Einzelfall kann sie sogar für immer angeordnet werden.

Achtung: In vielen Haftpflichtversicherungen sind Pedelecs bis 250 Watt mit abgedeckt. Wer sein Pedelec jedoch unrechtmäßig tunt und damit einen Unfall baut, kann auf den Kosten sitzen bleiben – beispielsweise für Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Reparatur, etc. Außerdem kann der Garantieanspruch gegenüber dem Fahrradhersteller erlöschen.

ACE empfiehlt allen Pedelec-Fahrern, einen Helm zu tragen

Da auch Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde schneller beschleunigen und deutlich höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten als herkömmliche Fahrräder erzielen, kann sich im Falle eines Unfalls die Wucht des Aufpralls deutlich erhöhen. Der ACE empfiehlt daher dringend, bei der Fahrt mit dem Pedelec einen Fahrradhelm zu tragen und sich bei der Auswahl an der bewährten Norm EN 1078 für Fahrradhelme zu orientieren.

Mehr Informationen zu E-Bike, Pedelec 25 und S-Pedelec im Ratgeber Elektro-Räder.

Reparatur und Austausch von Bauteilen: Leitfaden bietet Übersicht

Hinweise dazu, welche Bauteile an Pedelecs eigenverantwortlich verändert werden dürfen beziehungsweise bei welchen die Freigabe durch den Hersteller erforderlich ist, finden sich in einem Leitfaden, den verschiedene Branchen-Verbände vor kurzem veröffentlicht haben. Mehr Infos unter: http://bit.ly/ziv-umbau-ebikes


>> Medien-Service:Pedelec-Fahrer (Pressefoto)

 

Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC), www.eac-web.eu