Gleiche Rechte und Bedingungen für Taxis und neue Mobilitätsdienste
Berlin (ACE) – Verbraucher wollen ihre Ziele unkompliziert, preiswert und zuverlässig erreichen – von Tür zu Tür, idealerweise mit einem Ticket und einfachem, benutzerfreundlichen Bezahlsystem. Um den individuellen Mobilitätsbedürfnissen der Menschen gerecht zu werden, muss aus Sicht des ACE, Deutschlands zweitgrößtem Autoclub, das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zügig novelliert werden.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE: „Mit den Geschäftsmodellen der sogenannten Sharing Economy, wie Car- und Bikesharing oder gemeinsamen Fahrten via Ridesharing, kann der klassische öffentliche Personennahverkehr attraktiv ergänzt werden. So dass tatsächlich ein ganzheitliches Mobilitätsangebot entsteht. Doch damit sich die neuen Mobilitätsformen dauerhaft und flächendeckend entwickeln und etablieren können, muss das PBefG fit gemacht werden.“
Eckpunkte für die Modernisierung hat das Bundesverkehrsministerium jüngst vorgelegt. Intern hat die Arbeit der Parteien für eine Gesetzesnovellierung begonnen. Gleichwohl gibt es starke Bedenkenträger, allen voran das Taxigewerbe. „Wichtig ist es, das PBefG so zu reformieren, dass kein Anbieter dadurch benachteiligt wird. So gilt es, soziale sowie qualitative Standards auch für eigenwirtschaftliche Verkehre festzulegen“, erläutert Stefan Heimlich.
Das bedeutet, das Taxigewerbe muss die gleichen Chancen bekommen, wie die neuen Mobilitätsanbieter und umgekehrt müssen diesen die gleichen Rechte und Pflichten auferlegt werden – insbesondere in puncto Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, Ausbildung der Fahrer sowie Arbeitsbedingungen und Entlohnung.
Voraussetzung ist es, die Rolle der Aufgabenträger, im Normalfall die Städte und Landkreise, zu stärken. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, neben dem ÖPNV und dem Taxigewerbe, künftig für alle Mobilitätsanbieter Entscheidungen über die Ausgestaltung des gewerblichen Personenverkehrs zu treffen. Dabei muss die Spanne der Entscheidungskompetenz von der Anzahl der Anbieter und Fahrzeuge über Regelungen zu Bediengebiet und -zeiten bis hin zu den Beförderungsentgelten sowie den Qualitäts- und Sicherheitsstandards reichen.
Aus Sicht des ACE muss dann konsequent auch die Rückkehrpflicht von Mietwagen abgeschafft werden. Im immer dichter werdenden Straßenverkehr ist der Verkehrsraum der „Flaschenhals“ – egal ob per Auto, Fahrrad, ÖPNV oder zu Fuß unterwegs. Leerfahrten zum Firmenstandort verursachen unnötigen zusätzlichen Verkehr und sollten sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gründen unbedingt vermieden werden.
Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist mit mehr als 630.000 Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2018) Deutschlands zweitgrößter Mobilitätsclub: Egal ob mit Auto, Bus, Bahn, Fahrrad, Flieger oder Motorrad unterwegs, als Mobilitätsbegleiter bietet der ACE jederzeit Schutz, damit es weitergeht. Kernleistung ist die Pannenhilfe.
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