- Alkohol auf Fahrrad und Pedelec: Bußgeldgrenze von 1,1 Promille für Radfahrende einführen
- Führerschein bezahlbar machen ohne Verlust von Qualität, Prüfungsvalidität und Verkehrssicherheit
- Mehr Verkehrssicherheit durch bessere Unfalldaten: Polizeibehörden bei Datenerfassung unterstützen
Berlin (ACE) – Anlässlich des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags, der vom 28. bis zum 30. Januar 2026 in Goslar stattfindet, hat der ACE Auto Club Europa Stellungnahmen zu drei Arbeitskreisen verfasst. Die Forderungen und Empfehlungen werden in Goslar zur Diskussion und juristischen Beratung gestellt.
Stellungnahme zum AK II: Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs
Sind Rad- oder Pedelecfahrende alkoholisiert, ohne dass dies zu Ausfallerscheinungen führt, machen sie sich erst ab einem Promillewert von 1,6 wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Eine Bußgeldregelung gibt es allerdings nach wie vor nicht. Der ACE sieht hier dringenden Handlungsbedarf, weil Alkoholunfälle bei Fahrrad und Pedelec in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen haben – während sie bei vielen anderen Verkehrsmitteln eher rückläufig sind.
Im Mittelpunkt steht für den ACE eine rechtssichere, verhältnismäßige Zwischenstufe zwischen „straflos“ und „strafbar“.
Was fordert der ACE konkret?
- Für Rad- und Pedelecfahrende soll ein eigener Bußgeldtatbestand eingeführt werden – nach dem Vorbild von Paragraf 24a StVG. Eine Ordnungswidrigkeit soll greifen, bevor die strafrechtliche Fahruntüchtigkeit erreicht ist.
- Die Bußgeld-Promillegrenze soll auf 1,1 Promille festgelegt werden. Das schafft eine klare, verständliche und gesellschaftlich akzeptable Orientierung.
- Gleichzeitig wird so die Sanktionslücke zwischen den Regeln für Kraftfahrzeuge (0,5 Promille) und dem Radverkehr (1,6 Promille) geschlossen. Das stärkt die Verkehrssicherheit und sorgt für mehr Transparenz und damit Akzeptanz in der Bevölkerung.
>> Die ausführliche ACE-Stellungnahme zum AK II ist hier zu finden.
Stellungnahme zum AK VI: Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?
Das Bundesverkehrsministerium plant eine umfassende Reform der Fahrausbildung, die den Weg zum Führerschein kostengünstiger machen soll. Der ACE begrüßt, dass der Führerscheinerwerb bezahlbarer werden soll, warnt aber klar: Kosten reduzieren darf nicht bedeuten, Sicherheit und Ausbildungsqualität zu senken.
Der Führerschein ist gerade für viele junge Menschen entscheidend für Teilhabe und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sind 18- bis 24-Jährige eine Hochrisikogruppe im Unfallgeschehen.
Was fordert der ACE konkret?
- Reformen nur mit Sicherheitsgarantie: Flexibilisierung und Deregulierung dürfen nicht zu Einbußen bei Verkehrssicherheit, Ausbildungsqualität und Prüfungsvalidität führen. Lernstände müssen systematisch erfasst und an die Fahrschülerinnen und Fahrschüler rückgemeldet werden.
- Asynchrone digitale Lernformate in der Fahrausbildung, die zeitunabhängiges Lernen ermöglichen, sollen nur dort zugelassen werden, wo ihre qualitative Gleichwertigkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist. Lerninhalte mit großen interaktiven Anteilen hinsichtlich Verantwortung, Rücksichtnahme und sozialer Kompetenz müssen weiterhin in Präsenz oder zukünftig auch in synchronen digitalen Formaten unter verbindlichen Qualitätsstandards vermittelt werden.
- Mehr Verbraucherschutz und Transparenz:
- Eine bundesweite Plattformmit Bestehens- und Durchfallquoten ist notwendig. Abweichungen von regionalen Durchschnittswerten müssen kenntlich gemacht und die Plattform mindestens quartalsweise aktualisiert werden.
- Es soll eine einheitliche Online-Transparenz zu Fahrschulpreisen geben, die standardisiert, verständlich und verbindlich ist.
- Auffällige Durchfallquoten von Fahrschulen müssen konsequent anlassbezogen überprüft werden.
- Die Prüfung darf als Sicherheitsregulativ nicht geschwächt werden. Es sollte keine Verkürzung der Prüfung geben, wenn dadurch die diagnostische Aussagekraft sinkt. Stattdessen sollte die Prüfung gefährdungsorientiert weiterentwickelt werden – mit einem klaren Fokus auf reale Risiken im Straßenverkehr.
- Der Fahrlehrermangel muss strategisch bekämpft werden. Wenn die Attraktivität des Berufs nicht gestärkt und Nachwuchs nicht in ausreichendem Maß gewonnen werden kann, drohen Engpässe, längere Wartezeiten und weitere Preissteigerungen.
- Mobilitätsbildung soll auch in weiterführenden Schulen verbindlich verankert werden – als Grundlage einer sicheren Verkehrsteilnahme und zur besseren Vorbereitung auf die spätere Fahrausbildung.
- Es sollte ein einmaliger Mobilitätszuschuss für Jugendliche zur Förderung der Teilhabe eingeführt werden, der flexibel für Fahrausbildung, ÖPNV-Tickets oder den Kauf eines Fahrrads genutzt werden kann.
>> Die ausführliche ACE-Stellungnahme zum AK VI ist hier zu finden.
Stellungnahme zum AK VII: Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten
Wer Verkehrstote und Schwerverletzte im Sinne der Vision Zero wirksam reduzieren will, braucht eine Datengrundlage, die Ursachen und Folgen verlässlich abbildet. Die Vision Zero ist zentral für den ACE, daher unterstützt er Reformen, die die Unfallstatistik präziser, schneller nutzbar und zukunftsfähig machen.
Was fordert der ACE konkret?
- Die Verletzungsschwere muss genauer erfasst werden: Sinnvoll ist eine Ergänzung um „lebensbedrohlich Verletzte“ und die Nutzung der Abbreviated Injury Scale (AIS/MAIS) als medizinisch anerkannten Standard.
- Medizinische Expertise soll in die Datenerhebung eingebunden werden: Die Polizei allein kann die nötige Validierung nicht leisten. Rettungsdienste, Kliniken sowie Ärztinnen und Ärzte müssen in die anonymisierte Erhebung und Verarbeitung von Unfalldaten einbezogen werden.
- Eine rechtssichere anonymisierte Nachmeldung sollte ermöglicht werden:
- Spätversterbende sollen auch nach Ablauf der bisherigen 30-Tage-Frist in der Statistik nacherfasst werden können, soweit ein Arzt feststellt, dass der Tod auf den erlittenen Verkehrsunfall zurückzuführen ist.
- Dafür braucht es eine geeignete Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz und datenschutzkonforme Prozesse.
- Digitalisierung und KI können dazu beitragen, die Mehrbelastung für Polizeibehörden abzufedern: KI-basierte Unterstützung bei der Kategorisierung und Datenübernahme kann helfen, ohne zusätzlich das Personal zu belasten.
>> Die ausführliche ACE-Stellungnahme zum AK VII ist hier zu finden.
Weitere Informationen:
>> Alle ACE-Stellungnahmen zum 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag
>> Programm des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags
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