- Spritpreiserhöhungen nur einmal täglich
- Keine Mitnahmegewinne für die Mineralölindustrie
- Radverkehr soll an Ampeln Vorrang bekommen
Berlin (ACE) – Die 18. Ordentliche Hauptversammlung des ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, hat am Wochenende in Berlin zwei Beschlüsse von besonderer Bedeutung gefasst: Der ACE fordert die Einführung einer Spritpreisverordnung – wie sie in Österreich bereits besteht – und eine Vorrangregelung für den Radverkehr an Ampeln.
Im Rahmen der Hauptversammlung war man sich einig, dass die Mitnahmegewinne der Mineralölindustrie zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher durch mehrmals täglich wechselnde Spritpreise mittels einer Regelung unterbunden werden müssen. Zudem spricht sich das höchste Entscheidungsgremium des ACE für eine Einführung einer grundsätzlichen Vorrangregelung für den Radverkehr an Verkehrsampeln mittels eigener Ampelanlagen aus. Dadurch soll eine höhere Verkehrssicherheit für die Radfahrenden erzielt werden.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erläutert die Spritpreisverordnung: „Wir sind für eine Spritpreisverordnung. Das bedeutet, dass es Tankstellen nur noch einmal täglich um 12.00 Uhr mittags erlaubt sein soll, die Preise für Benzin und Diesel anzuheben. Preissenkungen hingegen sind immer möglich. Es ist inakzeptabel, dass die milliardenschwere Mineralölindustrie sich durch Spritpreis-Ping-Pong auf Kosten derer die Taschen füllt, die auf das Auto angewiesen sind. Das gilt im Besonderen für Pendlerinnen und Pendler oder mobilitätseingeschränkte Menschen. Deshalb wollen wir Planbarkeit bei den Spritpreisen und einen Stopp der Mitnahmegewinne im Berufsverkehr und in den Ferienzeiten.“
Zum Beschluss für eine Vorrangregelung für den Radverkehr macht Heimlich deutlich: „Wenn wir die Verkehrswende voranbringen wollen, muss die Nutzung vom ÖPNV und vor allem des Fahrrads sicherer und attraktiver werden. Die Unfallzahlen zeigen: Gerade bei der Verkehrssicherheit für Radfahrende muss sich gewaltig etwas tun, ein Maßnahmenpaket muss her. Ein Aspekt dabei sind eigene Ampelanlagen an Kreuzungen, die dem Radverkehr Vorrang vor dem Kfz-Verkehr einräumen. Sie gewährleisten, dass Radfahrende vor dem Autoverkehr in Kreuzungen einfahren können und so besser vor Abbiegeunfällen geschützt sind. Aus diesem Grund und im Sinne des Ziels der Vision Zero fordern wir die sofortige Umsetzung dieser Verkehrssicherheitsmaßnahme.“
Diese beiden auf der ACE-Hauptversammlung getroffenen Beschlüsse sind ein Signal an die Entscheidungsträger, sich an die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stellen und das Thema Verkehrssicherheit mit Nachdruck anzugehen. Es bedarf dringend überfälliger Anpassungen von Gesetzen und Vorschriften, um die Verkehrswende mit dem Ziel der Vision Zero voranzubringen. Der ACE hat mit den Beschlüssen der 18. Ordentlichen Hauptversammlung nochmals unterstrichen, wie ernst es ihm als Mobilitätsbegleiter mit Verbraucherschutz und der Verkehrssicherheit ist. Er wird sich in den kommenden Monaten und Jahren intensiv für die Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen einsetzen und mit allen relevanten Stakeholdern zusammenarbeiten, um eine sichere und nachhaltige Verkehrsumgebung für alle Verkehrsteilnehmenden zu schaffen.
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>> Stefan Heimlich als ACE-Vorsitzender wiedergewählt
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