Das Auto ist als Verkehrsträger unverzichtbar.
Stuttgart (ACE) 19. Juli 2017 – Während das Stuttgarter Verwaltungsgericht über die Klage der DUH verhandelt, legt die baden-württembergische Landesregierung konkrete Vorschläge zur Reduktion der Luftschadstoffe vor. Ältere Dieselfahrzeuge sollen so umgerüstet werden, dass auf Fahrverbote verzichtet werden kann.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, Deutschlands zweitgrößtem Autoclub: „Es ist gut, dass die Autohersteller erkennen, dass sie handeln müssen. Mit dem Angebot der Umrüstungsmaßnahmen für Euro-5-Fahrzeuge ist ein erster Schritt nach vorne getan, bevor es zu spät ist und Verbraucher in ihrer Mobilität eingeschränkt werden. Dennoch muss klar sein, die Gesundheit geht vor. Die Umrüstungen bei älteren Dieselmodellen müssen zu deutlichen Verbesserungen bei den NOx-Emissionen führen und bei Fahrzeugen, die neu zugelassen werden, darf es keine weiteren Kompromisse geben. Diese müssen im Betrieb auf der Straße sauber sein und die Grenzwerte einhalten."
Kommt es zu einer Einigung in Stuttgart und werden die zugesagten Umrüstungen als wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität akzeptiert, fordert der ACE für die Besitzer von nachgerüsteten Euro-5-Fahrzeugen eine Garantie, dass sie von Fahrverboten ausgenommen werden. Darüber hinaus ist eine Zusage der Autohersteller zur vollständigen Kostenübernahme bezüglich der notwendigen Umrüstungsmaßnahmen unabdingbar. Denn die Kunden, die im Vertrauen auf das Versprechen der Hersteller gekauft haben, dürfen nicht bestraft werden.
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